Wie lange dauert die Entscheidung über die Erlaubnis?
Die zuständige Behörde soll innerhalb von drei Monaten nach Eingang aller in § 11 Abs. 4 KCanG genannten Angaben und Nachweise über den Antrag entscheiden (§ 11 Abs. 5 KCanG). Das ist eine Soll-Frist, und sie beginnt erst, wenn der Antrag vollständig ist. Frag bei der Behörde nach dem aktuellen Stand, bevor du Termine, Mietverträge oder Eröffnungen planst. Die Erlaubnis nach § 11 KCanG ist eine behördliche Entscheidung, und der Zeitraum bis dahin hängt davon ab, wie vollständig und gut vorbereitet der Antrag ist.
Was die Dauer im Alltag bedeutet
Wer einen Club gründet, plant meist mit einem festen Termin im Kopf. Doch bei einem Verfahren mit behördlicher Prüfung lässt sich selten ein exakter Tag festlegen. Das ist eine Frage der Planung. Wer mit Puffern rechnet, bleibt handlungsfähig.
Wichtig ist, dass alle Beteiligten denselben Stand kennen. Ein gemeinsamer Zeitplan mit offenen Punkten hilft, falsche Erwartungen zu vermeiden.
Was den Ablauf beschleunigen kann
Mehrere Faktoren beeinflussen die Geschwindigkeit. Diese Punkte kannst du selbst gut steuern:
- Den Antrag vollständig einreichen, mit allen Angaben und Nachweisen aus § 11 Abs. 4 KCanG.
- Den Standort vorab auf den Abstand zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen und Kinderspielplätzen prüfen (§ 12 KCanG).
- Die Satzung und das Gesundheits- und Jugendschutzkonzept sauber ausarbeiten.
- Eine feste Ansprechperson im Verein benennen, die Rückfragen schnell beantwortet.
Eine gute Vorbereitung spart in den meisten Fällen Zeit, weil weniger Rückfragen entstehen.
Was den Ablauf verlängern kann
Manches liegt nicht in deiner Hand. Rückfragen der Behörde können den Ablauf verlängern, besonders wenn Angaben unklar sind oder Nachweise fehlen. Auch Änderungen am Konzept oder an der Satzung während des Verfahrens können zusätzliche Abstimmungen nötig machen.
Wer die Gründe für Verzögerungen kennt, kann früh gegensteuern. Ein kurzer Anruf bei der Behörde zeigt oft, wo es hakt.
Planen, ohne Termine zu versprechen
Mietverträge und Anschaffungen sollten nicht vor der Erlaubnis verbindlich werden. Wenn du einen Vertrag schon jetzt abschließen musst, verankere einen Vorbehalt im Vertrag. Frag dazu bei einer Fachberatung nach, welche Formulierung passt.
Auch die Mitglieder sollten ehrlich informiert werden. Ein realistischer Zeitplan ist besser als eine Zusage, die sich später nicht halten lässt.
Was du bei der Behörde nachfragen kannst
Ein gezieltes Gespräch mit der Erlaubnisbehörde bringt mehr als allgemeine Anfragen. Diese Fragen helfen beim Planen:
- Wie ist der aktuelle Stand bei vergleichbaren Anträgen, soweit die Behörde das mitteilen kann?
- Welche Unterlagen fehlen noch, und gibt es offene Rückfragen?
- Gibt es eine feste Ansprechperson für den Antrag?
- Welche Schritte folgen nach der Entscheidung?
Schriftlich festgehaltene Antworten helfen, wenn später Fragen auftauchen.
Zeit für Gründung und Standort
Die Gründung als Verein oder Genossenschaft braucht eigene Schritte, die parallel zum Antrag laufen. Der Standort muss zudem rechtlich passen, bevor die Erlaubnis erteilt werden kann. Deshalb ist es sinnvoll, Standort und Gründung früh zu klären und nicht bis zum Ende des Verfahrens aufzuschieben. Eine Übersicht dazu bietet der Ratgeber zum Abstand von 200 Metern.
Wer den Antrag vorbereitet
Ein Antrag braucht eine Person, die den Überblick behält. Sie sammelt die Unterlagen, prüft die Vollständigkeit und ist Ansprechpartnerin für die Behörde. Im Gründungsteam sollte klar sein, wer diese Rolle übernimmt. Fehlt diese Zuständigkeit, bleiben Fragen liegen, und der Ablauf stockt.
Die Person sollte außerdem wissen, welche Entscheidungen sie allein treffen darf und welche das Team gemeinsam trifft. Eine kurze schriftliche Vereinbarung schafft Klarheit.
Was in der Wartezeit zu tun ist
Während die Behörde prüft, lässt sich vieles vorbereiten. Das Gesundheits- und Jugendschutzkonzept kann weiter ausgearbeitet werden, damit es bei einer Rückfrage sofort vorliegt. Auch die Auswahl des Präventionsbeauftragten lässt sich in dieser Zeit klären. Ein geschulter Präventionsbeauftragter ist eine gute Grundlage für den Betrieb.
Gleichzeitig sollten die Mitglieder informiert bleiben. Ein kurzer Rundbrief mit dem Stand des Verfahrens verhindert Gerüchte und zeigt, dass der Club transparent arbeitet. Wer dabei Zahlen oder Termine nennt, sollte sie ausdrücklich als Planung kennzeichnen.
Rückmeldungen dokumentieren
Jede Auskunft der Behörde verdient eine Notiz. Halte fest, wann du mit wem gesprochen hast, was gesagt wurde und welche Unterlagen genannt wurden. Eine schriftliche Bestätigung per E-Mail oder Brief ist besser als ein Telefonat allein.
Diese Dokumentation hilft auch dann, wenn die Ansprechperson wechselt. Sie zeigt dem neuen Team, wo das Verfahren steht, ohne dass alles neu erklärt werden muss.
Anlaufstellen für die Planung
Für Fragen zum Verfahren ist die Erlaubnisbehörde die erste Adresse. Der CSC-Dachverband bietet Informationen zur Gründung von Clubs unter csc-dachverband.de. Bei rechtlichen Fragen zu Verträgen hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt.
Einen Überblick über den gesamten Weg findest du im Ratgeber zur Gründung eines Cannabis Social Clubs. Dort werden die Schritte in der richtigen Reihenfolge erklärt.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es, bis ein Club die Erlaubnis bekommt?
Nach § 11 Abs. 5 KCanG soll die Behörde innerhalb von drei Monaten nach Eingang aller Angaben und Nachweise nach Absatz 4 entscheiden. Die Frist ist eine Sollvorschrift und setzt einen vollständigen Antrag voraus; den aktuellen Stand erfragst du bei der zuständigen Behörde. Vollständige Unterlagen und ein geklärter Standort helfen, den Ablauf zu beschleunigen. Plane deshalb mit Puffern und vermeide verbindliche Termine, bevor die Entscheidung vorliegt.
Darf man Räume mieten, bevor die Erlaubnis vorliegt?
Das ist möglich, aber riskant, wenn der Vertrag nicht von der Erlaubnis abhängig gemacht wird. Welche Nutzungsregeln im Mietvertrag stehen, solltest du vor der Unterschrift klären. Lass dir bei der Formulierung helfen, zum Beispiel durch den Mieterverein oder eine Fachberatung.