Welche Rolle spielt der THC-Gehalt für das Risiko?
Ein höherer THC-Gehalt ist nach einer Studie, die drugcom zusammenfasst, mit einem etwa doppelt so hohen Risiko für psychotische Symptome verbunden. Der Gehalt beschreibt das Risiko aber nicht allein, denn auch Häufigkeit des Konsums, Alter und persönliche Veranlagung zählen. Im Recht spielt der THC-Gehalt an zwei Stellen eine Rolle: bei der Abgabe an Heranwachsende und im Straßenverkehr.
Dieser Artikel ordnet ein, was der Wert bedeutet, welche Risiken Fachstellen damit verbinden und welche Grenzen das Gesetz zieht. Produktvergleiche gehören nicht dazu.
Was der THC-Gehalt misst
THC steht für Tetrahydrocannabinol und ist der Wirkstoff im Cannabis, der die berauschende Wirkung hauptsächlich bestimmt. Der Gehalt wird in Prozent angegeben. Ein höherer Wert bedeutet, dass die gleiche Menge Pflanzenmaterial mehr Wirkstoff enthält. Das ist ein Unterschied, den man beim Konsum nicht sehen kann.
Was Fachstellen zum Risiko schreiben
- Eine Studie, die drugcom zusammenfasst, berichtet, dass hochpotenter Cannabis das Risiko für psychotische Symptome etwa verdoppelt.
- Das Drogenlexikon von drugcom schreibt, dass das Psychoserisiko mit der Intensität des Konsums steigt und bei Personen besonders hoch zu sein scheint, die bevorzugt hochpotente Sorten konsumieren.
- Cannabispraevention.de beschreibt für Jugendliche: Je höher der THC-Gehalt, desto gefährlicher. THC stört die Reifeprozesse im Gehirn.
- Nach Angaben des BIÖG wird ungefähr eine von acht Personen, die Cannabis konsumieren, abhängig. Das Risiko steigt, wenn man ein oder mehrmals pro Woche kifft.
Eine einzelne Studie entscheidet nicht über den Einzelfall. Sie zeigt aber, dass die Stärke ein eigener Risikofaktor ist. Der statistische Zusammenhang belegt nach cannabispraevention.de nicht, dass Cannabis eine Psychose tatsächlich verursacht. Mehr dazu liest du im Artikel Wie gut ist die Studienlage zum Psychoserisiko? und im Artikel Macht Cannabis schizophren?.
Die Grenze für Heranwachsende im Gesetz
Das Konsumcannabisgesetz unterscheidet bei der Abgabe durch Anbauvereinigungen nach dem Alter. Für Heranwachsende, also Personen zwischen 18 und 21 Jahren, gelten engere Grenzen. Anbauvereinigungen dürfen an sie höchstens 25 Gramm Cannabis pro Tag und höchstens 30 Gramm pro Kalendermonat weitergeben, und der THC-Gehalt darf 10 Prozent nicht überschreiten (§ 19 Abs. 3 KCanG). Für Mitglieder ab 21 Jahren gelten höchstens 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Kalendermonat.
Diese Regeln betreffen nur die Abgabe durch Anbauvereinigungen und sind Obergrenzen, keine Empfehlung. Wer die Abgrenzung genauer wissen will, liest den Artikel Was gilt rechtlich für 18- bis 20-Jährige?.
Der Grenzwert im Straßenverkehr
Für Autofahrerinnen und Autofahrer gilt ein anderer Maßstab. Nach § 24a Abs. 1a StVG handelt ordnungswidrig, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum hat. Dieser Wert bezieht sich auf die Konzentration im Blut und hat mit dem Gehalt eines Produkts nichts zu tun. Wer zusätzlich ein alkoholisches Getränk zu sich nimmt oder die Fahrt unter der Wirkung von Alkohol antritt, handelt nach § 24a Abs. 2a StVG ordnungswidrig, und der Bußgeldrahmen ist höher.
Stärke, Menge und Konsumform
Der Gehalt beschreibt nur einen Teil dessen, was beim Konsum passiert. Auch die Konsumform spielt eine Rolle: Cannabispraevention.de beschreibt, dass bei Edibles, also Cannabis in Keksen oder Getränken, die Wirkung verzögert und häufig plötzlich eintritt und je nach Dosis etwa fünf Stunden anhält. Diese Konsumform gilt dort als besonders riskant. Wer die Menge und die Stärke nicht kennt, kann die eigene Reaktion schlecht vorhersagen.
Warum Zahlen allein nicht reichen
Ein Prozentwert klingt präzise, sagt aber nichts über die einzelne Person. Zwei Produkte mit gleichem Gehalt wirken je nach Menge und Konsumform unterschiedlich. Eine Zahl ersetzt deshalb keine Vorsicht.
- Wer die Stärke nicht kennt, kann das eigene Risiko nicht einschätzen.
- Cannabis und Alkohol zusammen belasten nach cannabispraevention.de den Kreislauf stark und führen oft zu Übelkeit und Erbrechen.
- Vor dem Autofahren gilt: vollständig auf Konsum verzichten.
Praktische Fragen vor dem Konsum
Wer sich unsicher ist, kann sich einige Fragen stellen. Sie helfen, die eigene Entscheidung nüchtern zu treffen.
- Kenne ich die Stärke des Produkts, oder rate ich nur?
- Plane ich, danach Auto zu fahren oder Verantwortung zu übernehmen?
- Habe ich heute schon andere Substanzen genommen, auch Alkohol oder Medikamente?
Wenn eine dieser Fragen unklar bleibt, ist es ein guter Moment, auf den Konsum zu verzichten. Eine Suchtberatung kann helfen, solche Entscheidungen im Alltag zu üben.
Was du bei Zahlen im Blick behalten solltest
Eine Zahl wie 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum ist ein Rechtswert und keine Aussage über die Wirkung im Einzelfall. Wer Zahlen auf Produkten, im Gesetz oder in Gesprächen hört, sollte fragen, was sie genau messen.
Wo du Hilfe bekommst
Wenn du unsicher bist, wie du mit Stärke und Menge umgehen sollst, hilft eine Suchtberatungsstelle. Das Suchthilfeverzeichnis der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen führt Beratungsstellen in deiner Region auf. Die Sucht & Drogen Hotline des BIÖG ist unter 01806 313031 erreichbar. Eine Ärztin oder ein Arzt kann die Situation ebenfalls einschätzen. Zum Mischkonsum lies den Artikel Was passiert, wenn Cannabis und Alkohol zusammen konsumiert werden?.
Häufige Fragen
Macht ein hoher THC-Gehalt Cannabis gefährlicher?
Eine Studie, die drugcom zusammenfasst, berichtet von einem etwa doppelten Risiko für psychotische Symptome bei hochpotentem Cannabis. Cannabispraevention.de nennt für Jugendliche: Je höher der THC-Gehalt, desto gefährlicher. Der Gehalt ist aber nur ein Faktor, auch Häufigkeit, Alter und Veranlagung zählen.
Welche THC-Grenze gilt für Heranwachsende?
Nach § 19 Abs. 3 KCanG darf der THC-Gehalt bei der Abgabe an Heranwachsende durch Anbauvereinigungen höchstens 10 Prozent betragen. Zusätzlich gelten höchstens 25 Gramm pro Tag und 30 Gramm pro Kalendermonat. Für den Straßenverkehr gibt es einen eigenen Blutgrenzwert nach § 24a StVG, der mit dem Gehalt eines Produkts nichts zu tun hat.