Prävention und Jugendschutz · Fachkräfte und Schulen

Ist Cannabisprävention schon in der Grundschule sinnvoll?

Häufige Fragen

Ab welchem Alter ist Cannabisprävention sinnvoll?

Prävention sollte altersgerecht sein. Die Cannabis-Angebote des BIÖG für Schulen sind für Klassen ab 5 beziehungsweise ab 8 gedacht. In der Grundschule stehen aus unserer Sicht Stärken, Gefühle, Regeln und offene Fragen im Vordergrund. Detaillierte Informationen zu Wirkung und Gesetz passen eher in die weiterführende Schule.

Dürfen Kinder Cannabis besitzen?

Nein. Besitz ist nach dem KCanG nur für Personen erlaubt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 3 Abs. 1 KCanG). Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen ist verboten (§ 5 Abs. 1 KCanG). Die Weitergabe an Kinder ist strafbar.

Wer hilft Eltern, wenn sie sich wegen ihres Kindes sorgen?

Eltern können das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer unter 0800 111 0 550 anrufen. Auch eine Beratungsstelle vor Ort oder die Schulsozialarbeit kann Gespräche begleiten. Wichtig ist, nicht allein mit Sorgen zu bleiben.

Quellen

  1. cannabispraevention.de: Gefahren für Jugendliche
  2. drugcom.de: Ist Cannabis eine Einstiegsdroge?
  3. Konsumcannabisgesetz § 3: Besitz
  4. Konsumcannabisgesetz § 5: Konsumverbote
  5. Konsumcannabisgesetz § 34: Strafvorschriften
  6. Nummer gegen Kummer: Elterntelefon
  7. cannabispraevention.de: Programme und Angebote für Lehrkräfte
  8. drugcom: Cannabis doch Einstiegsdroge?
  9. Gesetze im Internet: KCanG § 10

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