Politik und Forschung · Evaluation des Gesetzes

Wann kommen die Ergebnisse der KCanG-Evaluation?

Häufige Fragen

Wann sind die Ergebnisse der KCanG-Evaluation da?

Zwei Zwischenberichte liegen vor, vorgelegt zum 1. Oktober 2025 und zum 1. April 2026. Der umfassende Bericht soll nach § 43 Abs. 2 KCanG spätestens bis 1. April 2028 vorliegen. Die Forschenden erwarten den Abschlussbericht im April 2028.

Was prüft die Evaluation des Cannabisgesetzes?

Nach § 43 Abs. 1 KCanG die gesellschaftlichen Auswirkungen, insbesondere auf den Kinder- und Jugendschutz, den Gesundheitsschutz und die cannabisbezogene Kriminalität.

Ist ein Zwischenbericht schon das Endergebnis?

Nein. Die Forschenden nennen den zweiten Bericht ausdrücklich keine abschließende Evaluation. Achte bei jedem Bericht auf Zeitraum, Datengrundlage und darauf, was Befund und was Empfehlung ist.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 43 (Evaluation), gesetze-im-internet.de
  2. Konsumcannabisgesetz § 44 (THC-Grenzwerte im Straßenverkehr), gesetze-im-internet.de
  3. Bundesgesundheitsministerium: FAQ zum Cannabisgesetz
  4. UKE/EKOCAN: Pressemitteilung zum ersten Zwischenbericht (28.09.2025)
  5. UKE/EKOCAN: Pressemitteilung zum zweiten Zwischenbericht (27.03.2026)

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