Prävention und Jugendschutz · Informationen für Eltern

Gilt die gemeinsame Haltung auch bei getrennten Eltern?

Häufige Fragen

Muss man sich als getrennte Eltern beim Thema Cannabis einig sein?

Eine gemeinsame Linie hilft dem Kind, weil es nicht zwischen zwei Regeln wählen muss. Die gesetzlichen Grenzen gelten für beide Elternteile gleich, zum Beispiel das Konsumverbot in Gegenwart von Personen unter 18 Jahren. Für schwierige Gespräche kann eine Beratungsstelle oder das Elterntelefon unter 0800 111 0 550 helfen.

Quellen

  1. KCanG § 3 Besitz
  2. KCanG § 5 Konsumverbote
  3. KCanG § 34 Strafvorschriften
  4. Nummer gegen Kummer: Elterntelefon
  5. Cannabisprävention des Bundes: Gesetzeslage für Eltern
  6. Cannabisprävention des Bundes: Gefahren für Jugendliche

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