Gilt die gemeinsame Haltung auch bei getrennten Eltern?
Auch wenn Eltern getrennt leben, kümmern sich meist beide weiter um das Kind. Eine gemeinsame Linie beim Thema Cannabis hilft dem Kind, weil es sich nicht zwischen zwei Regelwelten entscheiden muss. Das gelingt nicht immer leicht, aber es lässt sich planen. Dieser Beitrag zeigt, wie eine gemeinsame Haltung aussehen kann und wo Hilfe ansetzt.
Warum eine gemeinsame Linie zählt
Kinder testen oft Grenzen, und das fällt ihnen leichter, wenn Erwachsene unterschiedlich denken. Gleiche Kernregeln geben Halt, auch wenn im Detail nicht alles gleich ist. Das gilt für Konsum, für den Freundeskreis und für das Ausgehen gleichermaßen.
Schwierig wird es, wenn ein Elternteil Cannabis verharmlost und der andere dramatisiert. Das Kind hört dann zwei Botschaften und wählt oft die bequemere. Eine abgestimmte Sprache hilft, weil sie Klarheit schafft.
Die Kernregeln gemeinsam abstimmen
- Konsum in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ausschließen.
- Festlegen, wie beide Elternteile reagieren, wenn es einen Vorfall gibt.
- Vereinbaren, wer das Kind bei welchem Thema anspricht.
- Absprechen, wie Informationen zwischen den Haushalten weitergegeben werden.
- Einen festen Termin für Gespräche über das Thema einplanen.
Gesetzliche Grenzen kennen
Das Gesetz setzt einen Rahmen, den beide Elternteile kennen sollten. Ab 18 Jahren ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis erlaubt (§ 3 KCanG). Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren ist verboten (§ 5 KCanG). Die Weitergabe von Cannabis an Kinder oder Jugendliche ist strafbar (§ 34 Abs. 1 Nr. 7 KCanG). Bei einer Person über 21 Jahre liegt in der Regel ein besonders schwerer Fall vor, mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren (§ 34 Abs. 3 KCanG).
Diese Regeln gelten für beide Elternteile gleich. Wer sie kennt, kann im Streitfall sachlich auf sie verweisen, ohne Vorwürfe auszutauschen.
Wenn Gespräche schwierig sind
Getrennte Eltern sprechen häufig vor allem bei Übergaben miteinander. Für das Thema Cannabis ist dieser Moment ungeeignet. Plane Gespräche dazu außerhalb der Übergaben, schriftlich oder in einer ruhigen Zeit. Halte Vereinbarungen fest, damit Missverständnisse nicht wieder entstehen.
Wenn die Spannung zu hoch ist, kann eine neutrale Dritte helfen. Eine Familienberatungsstelle oder eine Suchtberatung moderiert das Gespräch und bringt beide Seiten zurück zum Kind.
Prävention als gemeinsame Aufgabe
Für das Kind ist es hilfreich, wenn beide Elternteile ansprechbar bleiben, auch beim Thema Sucht. Das BIÖG weist darauf hin, dass die Risiken von Cannabis für Jugendliche besonders hoch sind. Warnzeichen sollte man gemeinsam besprechen, damit beide Haushalte wissen, worauf sie achten. Wer den Kontakt zum Kind hält, bemerkt Veränderungen früher. Dazu gehört auch, dem Kind zu sagen, dass es sich an beide Elternteile wenden darf.
Das Kind nicht als Bote nutzen
Getrennte Eltern sollten Informationen zum Thema Cannabis direkt untereinander klären. Das Kind sollte nicht als Bote dienen, etwa um Nachrichten über den Konsum weiterzugeben. Das belastet das Kind und macht Konflikte größer. Wenn Informationen nötig sind, sprechen die Eltern miteinander, schriftlich oder bei einem vereinbarten Termin.
Auch im Alltag hilft eine klare Trennung der Themen. Übergaben dienen der Organisation, Gespräche über Konsum brauchen einen eigenen Rahmen. Diese Trennung gibt beiden Seiten Ruhe.
Wenn ein Elternteil verharmlost
Manchmal sieht ein Elternteil Cannabis als harmlos an, während der andere sich Sorgen macht. Dieser Unterschied ist für das Kind schwer zu verarbeiten. Hilfreich ist es, die Fakten gemeinsam anzuschauen. Der Beitrag zu dem Umgang zwischen Verharmlosung und Dramatisierung bietet dafür Orientierung.
Wenn sich beide Seiten nicht einigen können, ist eine neutrale Beratung sinnvoll. Das Ziel ist eine Linie für das Kind, die beide Seiten tragen können.
Gemeinsame Warnzeichen besprechen
- Die Warnzeichen notieren, auf die beide Haushalte achten.
- Festlegen, wie man sich gegenseitig informiert.
- Den Kontakt zu Schule und Freundeskreis gemeinsam halten.
- Bei Sorge zeitnah das Gespräch suchen, nicht erst nach Wochen.
So weiß jeder Haushalt, worauf er achten muss, und das Kind erlebt Einigkeit.
Wohin du dich wenden kannst
Das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer erreichst du unter 0800 111 0 550. Die Sucht & Drogen Hotline ist unter 01806 313031 erreichbar. Rechtsfragen zum Umgang mit dem Kind klärt eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Familienrecht. Gerichte entscheiden im Einzelfall, eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt kann das einordnen.
Wie eine gemeinsame Linie in der Familie aussehen kann, zeigt der Beitrag zur einheitlichen Haltung der Eltern. Hilfreich sind auch die Familienregeln, die sich im Alltag bewähren. Zur Rolle des Konsumverbots findest du Hinweise im Beitrag zum Konsumverbot in Gegenwart von Minderjährigen.
Häufige Fragen
Muss man sich als getrennte Eltern beim Thema Cannabis einig sein?
Eine gemeinsame Linie hilft dem Kind, weil es nicht zwischen zwei Regeln wählen muss. Die gesetzlichen Grenzen gelten für beide Elternteile gleich, zum Beispiel das Konsumverbot in Gegenwart von Personen unter 18 Jahren. Für schwierige Gespräche kann eine Beratungsstelle oder das Elterntelefon unter 0800 111 0 550 helfen.