Sollten sich Eltern bei Cannabis einig sein?
Ja, Eltern sollten sich bei Cannabis auf eine gemeinsame Linie einigen. Das heißt nicht, dass beide in allen Fragen gleich denken müssen. Es heißt, dass sie wenige klare Regeln festlegen, die für das Kind gleich gelten. Kinder merken schnell, wo eine Regel nur beim einen Elternteil gilt, und nutzen diese Lücke.
Warum unterschiedliche Regeln schwierig sind
Wenn der eine Elternteil Konsum in der Wohnung erlaubt und der andere nicht, weiß ein Kind nicht, woran es ist. Es fragt dann den Elternteil, der die Regel eher lockert. Das ist eine naheliegende Reaktion auf widersprüchliche Signale. Eine gemeinsame Linie nimmt diesen Druck heraus, weil die Antwort auf eine Frage immer dieselbe ist.
Eine gemeinsame Haltung heißt auch, dass beide Eltern dieselben Begriffe verwenden. Wer „Kiffen ist nicht schlimm“ sagt und der andere „Das ist gefährlich“, erzeugt Verwirrung. Besser ist ein Satz, auf den sich beide einigen können, etwa: Cannabis ist für Jugendliche riskant, und für Erwachsene gelten andere Regeln.
Was das Gesetz vorgibt
Ein Teil der Haltung ist schon durch das Gesetz festgelegt. Erwachsene ab 18 Jahren dürfen Cannabis zum Eigenkonsum besitzen, und zwar bis zu 25 Gramm (§ 3 Abs. 1 KCanG). Für Kinder und Jugendliche gilt das nicht. Außerdem gelten Grenzen, die jeder Elternteil kennen sollte:
- Der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren ist verboten (§ 5 Abs. 1 KCanG).
- Öffentlicher Konsum ist unter anderem in Schulen, auf Kinderspielplätzen, in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in öffentlich zugänglichen Sportstätten verboten, jeweils auch in deren Sichtweite (§ 5 Abs. 2 KCanG).
- Die Sichtweite endet nach dem Gesetz bei einem Abstand von mehr als 100 Metern vom Eingangsbereich dieser Einrichtungen (§ 5 Abs. 2 Satz 2 KCanG).
- In Fußgängerzonen ist öffentlicher Konsum zwischen 7 und 20 Uhr verboten (§ 5 Abs. 2 Nr. 5 KCanG).
- Cannabis und Vermehrungsmaterial sind am Wohnsitz durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schützen (§ 10 KCanG).
Diese Punkte sind eine gute Grundlage für das gemeinsame Gespräch. Was darüber hinausgeht, entscheiden Eltern selbst. Dazu gehört etwa, ob Konsum in der Wohnung überhaupt vorkommt, wenn Kinder im Haus sind.
Worüber sich Eltern einigen sollten
Eine tragfähige Linie beantwortet vier Fragen. Schriftlich festgehalten, hilft sie in Stresssituationen:
- Konsum im Haushalt: Gibt es Orte oder Zeiten, an denen kein Konsum stattfindet? Wo werden Cannabisprodukte aufbewahrt, so dass Kinder sie nicht erreichen?
- Umgang mit Freunden: Dürfen Freunde des Kindes zu Hause sein, wenn Erwachsene Cannabis dabeihaben?
- Reaktion auf Auffälligkeiten: Ab welchen Anzeichen sprechen beide Eltern das Thema an, und wer übernimmt das Gespräch?
- Wo es Hilfe gibt: Welche Beratungsstelle nutzt die Familie, wenn Fragen offen bleiben?
Die Präventionsseite für Eltern bietet dazu Argumentationshilfen und Handlungstipps. Sie rät unter anderem, eine klare Haltung einzunehmen und das Zuhause zur cannabisfreien Zone zu erklären. Sie eignen sich als Ausgangspunkt, wenn sich die Eltern auf einen gemeinsamen Text verständigen wollen.
Wenn sich Eltern nicht einigen
Wer sich nicht einig ist, sollte den Streit nicht vor dem Kind austragen. Kinder spüren Spannungen auch dann, wenn sie den Inhalt nicht verstehen. Ein besserer Weg:
- Ein Gespräch ohne Kind, mit einer Liste der strittigen Punkte.
- Für jeden Punkt eine Regel, die beide für machbar halten, auch wenn sie nicht die Lieblingsregel eines Elternteils ist.
- Eine feste Überprüfung nach einigen Wochen, ob die Regel im Alltag funktioniert.
- Eine Beratung, wenn die Diskussion immer wieder im Kreis läuft. Das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer ist unter 0800 111 0 550 erreichbar.
Eine Einigung muss nicht perfekt sein. Sie muss verlässlich sein, damit das Kind weiß, woran es ist.
Getrennte Eltern und Patchworkfamilien
Die gemeinsame Linie gilt auch dann, wenn die Eltern getrennt leben. Das ist oft schwerer, weil es wenig Kontakt gibt. Wichtig ist dann ein kurzer, fester Austausch über die wichtigsten Regeln. Den Umgang mit getrennten Eltern beschreibt ein eigener Artikel im Ratgeber: Gilt die gemeinsame Haltung auch bei getrennten Eltern?
Prävention beginnt mit einer klaren Haltung
Eine einheitliche Haltung ist ein Präventionsinstrument. Sie zeigt dem Kind, dass Konsum kein Thema ist, über das man sich heimlich austauscht. Wer offen über Regeln spricht, macht es dem Kind leichter, auch dann zu sprechen, wenn etwas schiefläuft. Eine gemeinsame Linie macht außerdem deutlich, dass das Kind mit Fragen zu Hause kommen kann. Das BIÖG weist darauf hin, dass die Risiken von Cannabis für Jugendliche besonders hoch sind, weil sich das junge Gehirn in einer wichtigen Entwicklungsphase befindet. Weitere Argumente findest du in den Artikeln der Eltern-Rubrik, etwa bei Welche Regeln sind für Familien mit Cannabis sinnvoll?
Beispiele für gemeinsame Sätze
Eine gemeinsame Linie wird leichter, wenn beide Eltern dieselben Sätze verwenden. Einige Beispiele, die klar und ehrlich sind:
- „Bei uns wird im Haus nicht konsumiert, wenn Kinder da sind. Das gilt für alle.“
- „Für Erwachsene gelten andere Regeln als für dich. Dafür sind unsere Regeln für dich klar.“
- „Wenn etwas schiefläuft, kannst du zu uns kommen. Dafür schimpfen wir nicht gleich los.“
Wichtig ist, dass beide Eltern den Satz auch dann wiederholen, wenn der andere nicht dabei ist. Prüft die Sätze außerdem regelmäßig, dann merkt ihr schneller, wenn sich eine Haltung verschiebt.
Typische Streitpunkte
Oft streiten Eltern über Taschengeld, die Zeit am Abend und den Umgang mit Freunden. Wenn Cannabis dabei eine Rolle spielt, lohnt es sich, eine Regel von der Frage des Vertrauens zu trennen. Ein Kind, das um Erlaubnis bittet, bekommt eine klare Antwort. Ein Kind, das etwas heimlich tut, braucht ein Gespräch über den Grund dafür. Beide Fälle verlangen unterschiedliche Reaktionen, und beide Eltern sollten sich vorher darauf verständigen.
Was du jetzt tun kannst
- Schreibt die fünf wichtigsten Regeln gemeinsam auf, jeder Elternteil unterschreibt.
- Besprecht, was ihr dem Kind sagt, wenn es nach den Regeln fragt.
- Legt fest, wer bei Auffälligkeiten das Gespräch beginnt.
- Holt euch Beratung, wenn ihr euch nicht einigen könnt oder unsicher seid.
Die Übersicht zu den gesetzlichen Grundlagen im Bereich Jugendschutz hilft, wenn ihr die Regeln prüfen wollt.
Häufige Fragen
Müssen Eltern bei Cannabis in allen Punkten einer Meinung sein?
Nein. Wichtig ist eine gemeinsame Linie bei den Regeln, die für das Kind gelten. Dazu gehören der Konsum im Haushalt, der Umgang mit Freunden und die Reaktion auf Auffälligkeiten. Wer sich nicht einig ist, sollte das ohne Kind besprechen und eine Beratung nutzen.
Ab welchem Alter dürfen Eltern Cannabis im Haus haben?
Das Gesetz erlaubt den Besitz Personen ab 18 Jahren, bis zu 25 Gramm unterwegs und bis zu 50 Gramm am Wohnsitz (§ 3 KCanG). Für Kinder und Jugendliche ist Besitz nicht erlaubt. Der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren ist verboten (§ 5 Abs. 1 KCanG). Cannabis muss am Wohnsitz vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen geschützt werden (§ 10 KCanG).
Wo bekommen Eltern Hilfe, wenn sie sich nicht einig sind?
Das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer ist unter 0800 111 0 550 erreichbar. Eine Beratung hilft, die Streitpunkte zu sortieren und eine Regel zu finden, die beide Eltern tragen können. Das gemeinsame Gespräch sollte möglichst ohne Kind stattfinden.