Prävention und Jugendschutz · Informationen für Eltern

Sollten sich Eltern bei Cannabis einig sein?

Häufige Fragen

Müssen Eltern bei Cannabis in allen Punkten einer Meinung sein?

Nein. Wichtig ist eine gemeinsame Linie bei den Regeln, die für das Kind gelten. Dazu gehören der Konsum im Haushalt, der Umgang mit Freunden und die Reaktion auf Auffälligkeiten. Wer sich nicht einig ist, sollte das ohne Kind besprechen und eine Beratung nutzen.

Ab welchem Alter dürfen Eltern Cannabis im Haus haben?

Das Gesetz erlaubt den Besitz Personen ab 18 Jahren, bis zu 25 Gramm unterwegs und bis zu 50 Gramm am Wohnsitz (§ 3 KCanG). Für Kinder und Jugendliche ist Besitz nicht erlaubt. Der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren ist verboten (§ 5 Abs. 1 KCanG). Cannabis muss am Wohnsitz vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen geschützt werden (§ 10 KCanG).

Wo bekommen Eltern Hilfe, wenn sie sich nicht einig sind?

Das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer ist unter 0800 111 0 550 erreichbar. Eine Beratung hilft, die Streitpunkte zu sortieren und eine Regel zu finden, die beide Eltern tragen können. Das gemeinsame Gespräch sollte möglichst ohne Kind stattfinden.

Quellen

  1. BIÖG Cannabisprävention: Eltern
  2. KCanG § 3 Erlaubter Besitz
  3. KCanG § 5 Konsumverbot
  4. Nummer gegen Kummer: Elterntelefon
  5. BIÖG Cannabisprävention: Gefahren für Jugendliche
  6. KCanG § 10 Schutzmaßnahmen im privaten Raum
  7. Cannabisprävention des Bundes: Handlungstipps für Eltern

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