Recht und Gesetz · Eigenanbau: Regeln im Gesetz

Was ist beim Schutz vor Diebstahl zu beachten?

Häufige Fragen

Muss ich einen Diebstahl von Pflanzen anzeigen?

Einen Diebstahl meldest du bei der Polizei. Nimm Datum, Ort und die ungefähre Anzahl der Pflanzen mit. Bei Unsicherheit zur Anzeige kannst du vorher eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt fragen. Gerichte entscheiden im Einzelfall, eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt kann das einordnen.

Darf ich nach einem Diebstahl neue Pflanzen ansetzen?

Die Obergrenze von drei Pflanzen gleichzeitig gilt weiter, auch nach einem Verlust. Neue Pflanzen darfst du ansetzen, solange du nicht mehr als drei gleichzeitig hältst.

Darf ich die Ernte nach einem Diebstahl an andere abgeben?

Nein. Cannabis aus dem privaten Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Auch als Ausgleich für einen Verlust ist die Weitergabe nicht erlaubt. Wer unter dem Verlust leidet, kann sich an eine Suchtberatungsstelle wenden.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 9 (Eigenanbau)
  2. Konsumcannabisgesetz § 36 (Ordnungswidrigkeiten)
  3. § 10 KCanG (Schutzmaßnahmen im privaten Raum)
  4. Bundesgesundheitsministerium: FAQ Cannabisgesetz

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