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Was macht der Drogenbeauftragte der Bundesregierung?

Häufige Fragen

Was macht der Drogenbeauftragte der Bundesregierung genau?

Eine amtliche Aufgabenbeschreibung haben wir auf der Website des Beauftragten nicht gefunden. Belegt ist: Die Website bietet Themenseiten, Pressemitteilungen und das Datenportal Sucht und Drogen, und der Beauftragte äußert sich öffentlich zur Sucht- und Drogenpolitik. Einzelfälle, Erlaubnisse und Rechtsberatung gehören nicht dazu.

An wen wende ich mich mit einer persönlichen Frage zu Cannabis?

Für persönliche Fragen sind Suchtberatungsstellen vor Ort geeignet, ebenso die Sucht & Drogen Hotline unter 01806 313031. Bei gesundheitlichen Beschwerden hilft die Hausarztpraxis. Rechtliche Einzelfragen klärt eine Anwältin oder ein Anwalt mit Erfahrung im Betäubungsmittelrecht.

Quellen

  1. Bundesdrogenbeauftragter, Themenseite Cannabis
  2. Bundesdrogenbeauftragter: Der Beauftragte
  3. BMG: Zweite Evaluation zur Cannabis-Teillegalisierung (01.04.2026)
  4. KCanG § 43 Evaluation
  5. BIÖG cannabispraevention.de, Gefahren für Jugendliche
  6. Sucht & Drogen Hotline

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