Was macht der Drogenbeauftragte der Bundesregierung?
Der offizielle Titel lautet Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen. Seit dem 28.05.2025 hat Prof. Dr. Hendrik Streeck das Amt inne. Er ist zugleich Mitglied des Deutschen Bundestages. Seine Website bundesdrogenbeauftragter.de bietet Informationen zu Suchtstoffen, Pressemitteilungen und das Datenportal Sucht und Drogen. Eine amtliche Aufgabenbeschreibung haben wir auf dieser Website nicht gefunden, deshalb beschränkt sich dieser Artikel auf das, was dort belegt ist.
Was die Website des Beauftragten bietet
- Themenseiten: Die Seite zu Cannabis erklärt, dass seit dem 1. April 2024 das Cannabisgesetz gilt und Cannabis für Kinder und Jugendliche weiterhin verboten bleibt.
- Datenportal: Das Datenportal Sucht und Drogen sammelt Zahlen zu Alkohol, Tabak, Medikamenten, Cannabis und weiteren Substanzen. Mehr dazu steht im Artikel Wo finde ich aktuelle Suchtzahlen?
- Verweise auf Präventionsangebote: Genannt werden cannabispraevention.de und der Beratungsservice Quit the Shit des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG).
- Pressemitteilungen: Der Beauftragte äußert sich dort zu aktuellen Themen der Sucht- und Drogenpolitik.
Ein Beispiel: die Evaluation des Cannabisgesetzes
Am 1. April 2026 legte das Forschungsprojekt EKOCAN den zweiten Zwischenbericht zur Evaluation des KCanG vor. Die Pressemitteilung dazu stammt vom Bundesgesundheitsministerium, vom Bundesinnenministerium, vom Bundesfamilienministerium und vom Beauftragten für Sucht- und Drogenfragen. Der Beauftragte wird darin mit einer Aussage zum Medizinalcannabis zitiert. Das zeigt: Er äußert sich öffentlich zu den Ergebnissen, den Bericht selbst erstellt er nicht. Die Evaluation beauftragt nach § 43 Abs. 2 KCanG das Bundesgesundheitsministerium bei unabhängigen Dritten. Mehr dazu steht im Artikel Wer führt die Evaluation des Cannabisgesetzes durch?
Zahlen und Stand: Ein Hinweis zur Aktualität
Auch die Angaben auf den Seiten des Beauftragten ändern sich. Die Themenseite Cannabis nannte bei unserer Prüfung am 27.10.2026 für den Konsum in den letzten 12 Monaten 10 Prozent der Erwachsenen und 7,6 Prozent der 12- bis 17-Jährigen. Das Datenportal Sucht und Drogen, das vom selben Beauftragten stammt, nennt am selben Tag 9,7 Prozent und 6,1 Prozent. Der Unterschied zeigt, wie wichtig der Blick auf Erhebungsjahr und Datenquelle ist. Nenne bei jeder Zahl deshalb die konkrete Seite und das Abrufdatum.
Informationsmaterial für Schulen und Fachkräfte
Die Themenseite verweist auf Informationsmaterial des BIÖG und auf einen Leitfaden zur Cannabisprävention in Schulen für die Praxis. Für Jugendliche, Eltern sowie Fach- und Lehrkräfte nennt sie das Angebot cannabispraevention.de des BIÖG. Cannabiskonsumierende erreichen den Informations- und Beratungsservice Quit the Shit des BIÖG. Das sind Angebote des BIÖG, die der Beauftragte auf seiner Website bekannt macht.
Was das Amt nicht ist
Der Beauftragte erteilt keine Erlaubnisse für Anbauvereinigungen. Nach § 11 KCanG braucht der gemeinschaftliche Anbau eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Welche Behörde das in deinem Bundesland ist, erfährst du bei der Landesverwaltung. Gesetze beschließen Bundestag und Bundesrat. Wie ein Gesetz entsteht, erklärt der Artikel Wie kam das Cannabisgesetz zustande?
Für persönliche Fragen ist die Website des Beauftragten ein Wegweiser, aber keine Beratungsstelle. Wer ein Problem mit dem eigenen Konsum hat oder sich um ein Familienmitglied sorgt, findet bei einer Suchtberatungsstelle vor Ort Hilfe. Auch Rechtsfragen zu einem Verfahren oder einer Anzeige sind bei einer Anwältin oder einem Anwalt richtig.
Wo du Hilfe bekommst
Für sachliche Informationen zu Cannabis und Prävention ist das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) eine gute Adresse. Seine Seite cannabispraevention.de bietet Hintergründe zu Gesundheitsfolgen, auch für junge Menschen. Persönliche Hilfe findest du hier:
- Beratungsstelle vor Ort für persönliche Gespräche
- Sucht & Drogen Hotline unter 01806 313031
- Hausarztpraxis bei gesundheitlichen Fragen
- Anwältin oder Anwalt bei rechtlichen Einzelfragen
Wie du die Arbeit des Amts verfolgst
Der Beauftragte veröffentlicht Informationen auf seiner Website. Beim Lesen hilft eine einfache Frage: Handelt es sich um eine Information über einen Zustand, um eine Empfehlung oder um ein beschlossenes Vorhaben? Diese Unterscheidung verhindert, dass aus einer Empfehlung scheinbar eine Regel wird. Wenn du eine Zahl aus einem Bericht zitierst, nenne die Quelle und den Zeitraum.
Was du jetzt tun kannst
Wenn du dich für die Politik rund um Drogen interessierst, verfolge die Veröffentlichungen des Beauftragten und die Gesetzgebung im Bundestag. Für deine persönliche Situation brauchst du eine konkrete Anlaufstelle. Mehr zu den Grundlagen bietet der Bereich Politik und Forschung.
Häufige Fragen
Was macht der Drogenbeauftragte der Bundesregierung genau?
Eine amtliche Aufgabenbeschreibung haben wir auf der Website des Beauftragten nicht gefunden. Belegt ist: Die Website bietet Themenseiten, Pressemitteilungen und das Datenportal Sucht und Drogen, und der Beauftragte äußert sich öffentlich zur Sucht- und Drogenpolitik. Einzelfälle, Erlaubnisse und Rechtsberatung gehören nicht dazu.
An wen wende ich mich mit einer persönlichen Frage zu Cannabis?
Für persönliche Fragen sind Suchtberatungsstellen vor Ort geeignet, ebenso die Sucht & Drogen Hotline unter 01806 313031. Bei gesundheitlichen Beschwerden hilft die Hausarztpraxis. Rechtliche Einzelfragen klärt eine Anwältin oder ein Anwalt mit Erfahrung im Betäubungsmittelrecht.