Anbauvereinigungen und Clubs · Was ist ein Cannabis Social Club

Warum haben manche Clubs Wartelisten?

Häufige Fragen

Warum gibt es Wartelisten bei Cannabis Social Clubs?

Nach § 16 Abs. 2 KCanG darf eine Anbauvereinigung höchstens 500 Mitglieder haben. Ist diese Grenze erreicht, kann der Club nicht ohne Weiteres neue Mitglieder aufnehmen. Wie der Club die Reihenfolge der Interessierten festlegt, regelt er in seiner Satzung.

Bin ich auf einer Warteliste schon Mitglied?

Nein. Die Mitgliedschaft beginnt erst mit der Aufnahme. Auf einer Warteliste hast du deshalb noch keine Rechte aus der Mitgliedschaft, etwa kein Stimmrecht in der Versammlung. Frag den Club nach dem genauen Verfahren.

Welche Voraussetzungen muss ich für die Aufnahme erfüllen?

Nach § 16 Abs. 1 KCanG müssen Mitglieder das 18. Lebensjahr vollendet haben. Nach § 16 Abs. 4 KCanG ist ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland erforderlich. Außerdem darfst du nur in einer Anbauvereinigung Mitglied sein.

Quellen

  1. KCanG § 16 Mitgliedschaft
  2. KCanG § 11 Erlaubnispflicht
  3. KCanG § 6 Allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot

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