Warum haben manche Clubs Wartelisten?
Manche Cannabis Social Clubs haben Wartelisten, weil das Gesetz eine feste Obergrenze für Mitglieder vorsieht. Nach § 16 Abs. 2 KCanG darf eine Anbauvereinigung höchstens 500 Mitglieder haben. Ist diese Zahl erreicht, kann der Club nicht ohne Weiteres neue Mitglieder aufnehmen. Wie der Club mit Interessierten umgeht, regelt er in seiner Satzung und in seinem Aufnahmeverfahren.
Die Obergrenze von 500 Mitgliedern
Die Grenze ist im Gesetz eindeutig festgelegt. Nach § 16 Abs. 2 Satz 1 KCanG darf eine Anbauvereinigung höchstens 500 Mitglieder haben. Diese Zahl gilt für jeden Club einzeln. Ein Club kann also voll sein, während ein anderer noch Plätze frei hat.
Die Obergrenze gilt unabhängig davon, wie viele Interessierte sich melden. Mehr dazu erklärt der Beitrag zur Mitgliederzahl eines Clubs.
Was eine Warteliste bedeutet
Auf einer Warteliste bist du noch kein Mitglied. Du hast dich interessiert und einen Platz in der Reihenfolge, aber die Mitgliedschaft beginnt erst mit der Aufnahme. Bis dahin hast du keine Rechte aus der Mitgliedschaft, etwa kein Stimmrecht in der Versammlung.
Wie die Reihenfolge entsteht, bestimmt der Club im Rahmen seiner Satzung. Frag deshalb direkt nach, nach welchem Prinzip der Club die Plätze vergibt.
Die Voraussetzungen für die Aufnahme
Mitglied werden kann nach § 16 Abs. 1 KCanG nur, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Nach § 16 Abs. 4 KCanG ist außerdem ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland erforderlich. Diese Voraussetzungen solltest du vor einer Wartelistenanmeldung prüfen. Bei der Aufnahme musst du schriftlich oder elektronisch versichern, in keiner anderen Anbauvereinigung Mitglied zu sein, und Alter sowie Wohnsitz mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder anderen geeigneten amtlichen Dokumenten nachweisen (§ 16 Abs. 3 und 4 KCanG). Der Club muss diese Selbstauskunft drei Jahre aufbewahren.
Eine Person darf nach § 16 Abs. 2 Satz 2 KCanG nur Mitglied in einer Anbauvereinigung sein. Wer bereits in einem anderen Club Mitglied ist, muss das deshalb vor einer Anmeldung klären. Der Beitrag zur Mitgliedschaft in nur einem Club erklärt die Regel genauer.
Wie du nach dem Stand fragst
Wenn du auf einer Warteliste stehen willst, frag den Club nach drei Dingen: wie viele Mitglieder der Club aktuell hat, wie die Reihenfolge entsteht und wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Einen festen Termin kann der Club oft nicht zusagen, wenn die Reihenfolge von Abgängen und Aufnahmen abhängt.
Notiere dir das Datum deiner Anmeldung und halte den Kontakt schriftlich fest. So hast du einen Nachweis, falls der Club die Reihenfolge später in Frage stellt.
In der Wartezeit kannst du selbst prüfen, ob der Club zu deinen Erwartungen passt. Dazu gehören die Hausregeln, der Umgang mit Jugendschutz und das Gesundheits- und Jugendschutzkonzept, das eine Anbauvereinigung nach § 23 Abs. 6 KCanG erstellen muss. Frag nach, ob du dieses Konzept einsehen kannst, und lies es in Ruhe durch. Achte darauf, ob der Club seine Mitglieder über Risiken informiert und wie er mit Warnzeichen bei Mitgliedern umgeht. Diese Punkte zeigen dir, wie ernst der Club seine Pflichten nimmt.
Was du bei einer Absage beachten solltest
Eine Absage kann auf der Obergrenze beruhen, aber auch auf den Voraussetzungen für die Aufnahme. Frag nach dem Grund, bevor du weitere Schritte planst. Ein Club sollte den Grund sachlich nennen.
Wenn du dich ungerecht behandelt fühlst, kannst du die Satzung des Vereins prüfen. Dort steht, wie die Aufnahme geregelt ist und welche Rechte du hast. Gerichte entscheiden im Einzelfall, eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Vereinsrecht kann das einordnen.
Warteliste oder anderer Club
Wenn der Club voll ist, kannst du dich auch bei anderen Clubs informieren. Frag bei jedem Club, ob er eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 KCanG hat. Ohne Erlaubnis darf ein Club weder gemeinschaftlich anbauen noch Cannabis an Mitglieder weitergeben. Anbauvereinigungen dürfen für sich nicht werben (§ 6 KCanG); informiere dich deshalb über Satzung, Konzept und eine direkte Anfrage beim Club.
Frag auch, wie der Club mit Interessierten umgeht, die nach einer Absage erneut anfragen.
Was du jetzt konkret tun kannst
- Prüfe, ob du das Mindestalter von 18 Jahren erreicht hast und einen Wohnsitz in Deutschland hast.
- Kläre, ob du bereits in einem anderen Club Mitglied bist.
- Frag den Club nach dem Stand der Warteliste und dem Verfahren für die Reihenfolge.
- Halte deine Anmeldung schriftlich fest und bewahre den Nachweis auf.
Wie die Aufnahme im Alltag abläuft, beschreibt der Artikel Wie läuft die Aufnahme in einen Cannabis Social Club ab?. Die Rechte und Pflichten nach der Aufnahme fasst der Beitrag Welche Rechte und Pflichten haben Mitglieder? zusammen.
Häufige Fragen
Warum gibt es Wartelisten bei Cannabis Social Clubs?
Nach § 16 Abs. 2 KCanG darf eine Anbauvereinigung höchstens 500 Mitglieder haben. Ist diese Grenze erreicht, kann der Club nicht ohne Weiteres neue Mitglieder aufnehmen. Wie der Club die Reihenfolge der Interessierten festlegt, regelt er in seiner Satzung.
Bin ich auf einer Warteliste schon Mitglied?
Nein. Die Mitgliedschaft beginnt erst mit der Aufnahme. Auf einer Warteliste hast du deshalb noch keine Rechte aus der Mitgliedschaft, etwa kein Stimmrecht in der Versammlung. Frag den Club nach dem genauen Verfahren.
Welche Voraussetzungen muss ich für die Aufnahme erfüllen?
Nach § 16 Abs. 1 KCanG müssen Mitglieder das 18. Lebensjahr vollendet haben. Nach § 16 Abs. 4 KCanG ist ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland erforderlich. Außerdem darfst du nur in einer Anbauvereinigung Mitglied sein.