Wie finde ich einen Cannabis Social Club in meiner Nähe?
Einen Cannabis Social Club in deiner Nähe findest du am ehesten über den Verein selbst, über die zuständige Erlaubnisbehörde und über seriöse Informationsquellen. Entscheidend ist eine Frage: Hat der Club eine Erlaubnis? Nur eine Anbauvereinigung mit Erlaubnis darf Cannabis gemeinschaftlich anbauen und an Mitglieder weitergeben (§ 11 Abs. 1 KCanG). Dieser Artikel erklärt, worauf du achten solltest und welche Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft gelten.
Zuerst die Erlaubnis prüfen
Ein Verein, der ohne Erlaubnis gemeinschaftlich anbaut oder Cannabis weitergibt, macht sich strafbar (§ 34 Abs. 1 Nr. 15 KCanG). Deshalb ist die Erlaubnis das wichtigste Merkmal. Frage den Verein direkt, ob er über eine Erlaubnis verfügt, und bitte um die Angaben, auf die er sich stützt. Eine seriöse Anbauvereinigung beantwortet diese Frage ohne Umschweife.
In Niedersachsen führt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen im Cannabis-Portal eine Liste genehmigter Anbauvereinigungen. Auch die zuständige Behörde kann Auskunft geben. Welche Stelle in deinem Bundesland zuständig ist, erfährst du bei der Landesverwaltung. Die Erlaubnis selbst und ihre Voraussetzungen ergeben sich aus § 11 KCanG. Wer die Anforderungen kennt, erkennt schneller, ob ein Angebot vertrauenswürdig wirkt.
Verbände und Nachrichten richtig einordnen
Verbände wie der Deutsche Hanfverband berichten über Entwicklungen rund um Clubs. Solche Meldungen können helfen, die Lage zu verstehen. Sie ersetzen aber nicht die Prüfung der Erlaubnis im konkreten Fall. Ein Teaser in einer Nachricht sagt wenig über einen einzelnen Standort aus.
Gerichte entscheiden im Einzelfall, eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt kann die Lage einordnen. Wer sich für einen bestimmten Ort interessiert, sollte bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einholen.
Warum Standorte unterschiedlich sind
Der Standort eines Clubs ist durch mehrere Regeln begrenzt. Eine Erlaubnis darf nicht erteilt werden, wenn sich der Club in einem Bereich von 200 Metern um den Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Kinderspielplätzen befindet (§ 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KCanG). Dadurch sind manche Lagen von vornherein ausgeschlossen.
Weitere Vorgaben stehen im Gesetz: Das befriedete Besitztum darf sich nicht in einer privaten Wohnung oder im befriedeten Besitztum einer anderen Anbauvereinigung befinden, und Anbauflächen müssen gegen Einsicht von außen geschützt sein (§ 12 Abs. 1 Nr. 6 und 7, § 23 Abs. 3 KCanG). Ob daneben örtliches Recht eine Rolle spielt, klärt die zuständige Behörde im Einzelfall. Auch das ist ein Grund, warum Clubs nicht überall gleich verteilt sind.
Mitglied werden: die Voraussetzungen
Mitglied kann nur werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 16 Abs. 1 KCanG). Außerdem muss die Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben (§ 16 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 KCanG). Jede Anbauvereinigung darf höchstens 500 Mitglieder haben (§ 16 Abs. 2 Satz 1 KCanG). Ist ein Club voll, kann es sein, dass er keine neuen Mitglieder aufnimmt.
Eine Person darf nur in einer Anbauvereinigung Mitglied sein (§ 16 Abs. 2 Satz 2 KCanG). Wer bereits einem Club angehört, kann sich deshalb nicht parallel in einem zweiten anmelden. Die Aufnahme selbst regelt die Satzung des Vereins. Dort stehen auch die Schritte, die vor einer Aufnahme nötig sind.
Vorsicht vor unseriösen Angeboten
Werbung für Cannabis und für Anbauvereinigungen ist nach § 6 KCanG verboten. Wer Angebote sieht, die mit Mengen, Sorten oder Vorteilen locken, sollte misstrauisch werden. Ein seriöser Verein wirbt nicht und verspricht keine Wirkung. Auch Versprechen wie schnelle Aufnahme ohne Prüfung sind ein Warnsignal.
Wer einen Verstoß beobachtet, kann ihn der zuständigen Stelle melden. Der Artikel Einen Verstoß gegen ein Clubgesetz melden beschreibt, worauf es dabei ankommt.
Die Lage vor Ort: Ansprechpartner finden
Wenn du einen Club in deiner Nähe kennenlernen willst, kannst du zuerst die Frage nach der Erlaubnis stellen und dann über den Vorstand um ein Gespräch bitten. Vereine können in einem Informationsgespräch erklären, wie die Aufnahme abläuft, welche Pflichten gelten und wie der Jugend- und Gesundheitsschutz umgesetzt wird. Ein solches Gespräch ersetzt nicht die Satzung, hilft aber, beides zu verstehen.
Wer unsicher ist, ob der Schritt in den Verein passt, kann sich vorher beraten lassen. Eine Suchtberatungsstelle hilft, Fragen zum eigenen Konsum zu klären, bevor man sich bindet.
Prävention als Teil der Mitgliedschaft
Jede Anbauvereinigung muss zum Jugend- und Gesundheitsschutz beitragen (§ 23 Abs. 4 KCanG). Dazu gehört ein Präventionsbeauftragter, den der Vorstand ernennt, und ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept (§ 23 Abs. 6 KCanG). Wer einen Club nach seinem Standort auswählt, sollte also auch fragen, wie diese Pflichten umgesetzt werden.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist im Gesetz mehrfach verankert, etwa im Zutrittsverbot für Personen unter 18 Jahren (§ 23 Abs. 1 KCanG). Die Seite Jugendschutz fasst die wichtigsten Regeln zusammen.
Wenn in der Nähe kein Club aufnimmt
Nicht jede Region hat einen Club, der Mitglieder aufnimmt. Das muss nicht das Ende der Suche sein. Wer wissen will, wie eine Anbauvereinigung entsteht und welche Schritte dafür nötig sind, findet im Artikel Einen Verein gründen: Anleitung einen Überblick. Eine Mitgliedschaft in einem Club setzt in jedem Fall voraus, dass der Verein über eine Erlaubnis verfügt und die Voraussetzungen des Gesetzes erfüllt.
Was du jetzt tun kannst
- Den Verein direkt nach seiner Erlaubnis fragen.
- Die Voraussetzungen für Mitglieder prüfen: Alter, Wohnsitz und Mitgliedschaft nur in einer Vereinigung.
- Die Satzung und das Konzept zum Jugend- und Gesundheitsschutz anfordern.
- Bei Unsicherheit eine Beratungsstelle oder eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt fragen.
Der Weg zu einem Club führt über die Prüfung seiner Erlaubnis und über das Gespräch mit dem Verein. Weitere Hinweise gibt es im Artikel Genehmigte Clubs prüfen: so geht es.
Häufige Fragen
Wie erkenne ich einen Cannabis Social Club mit Erlaubnis?
Frage den Verein direkt nach seiner Erlaubnis und bitte um den Bescheid. Nur eine Anbauvereinigung mit Erlaubnis darf gemeinschaftlich anbauen und weitergeben (§ 11 Abs. 1 KCanG). In Niedersachsen gibt es eine Liste genehmigter Anbauvereinigungen im Cannabis-Portal der Landwirtschaftskammer, anderswo gibt die zuständige Landesbehörde Auskunft.
Wer kann Mitglied in einem Club werden?
Mitglied werden kann, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat (§ 16 KCanG). Eine Person darf nur in einer Anbauvereinigung Mitglied sein. Die Aufnahme regelt die Satzung des Vereins.
Warum liegen Clubs nicht überall?
Standorte sind durch Regeln begrenzt, etwa den Abstand von 200 Metern zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Kinderspielplätzen (§ 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KCanG). Weitere Vorgaben stehen in § 12 und § 23 KCanG. Ob örtliches Recht hinzukommt, klärt die zuständige Behörde im Einzelfall.
Quellen
- Konsumcannabisgesetz § 11: Erlaubnis
- Konsumcannabisgesetz § 12: Versagung der Erlaubnis
- Konsumcannabisgesetz § 16: Mitgliedschaft
- Konsumcannabisgesetz § 23: Pflichten der Anbauvereinigung
- Konsumcannabisgesetz § 6: Werbe- und Sponsoringverbot
- Deutscher Hanfverband: Aktuelles
- Landwirtschaftskammer Niedersachsen: Cannabis-Portal
- KCanG § 34 Strafvorschriften