Anbauvereinigungen und Clubs · Was ist ein Cannabis Social Club

Worin unterscheidet sich ein Club vom Nutzhanf-Anbau?

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einem Club und Nutzhanf?

Ein Club ist eine Anbauvereinigung nach § 1 Nr. 13 KCanG, die Cannabis gemeinschaftlich für Mitglieder anbaut und dafür eine Erlaubnis nach § 11 KCanG braucht. Nutzhanf ist im Gesetz gesondert geregelt (§ 1 Nr. 9 KCanG). Der Anbau von Nutzhanf nach § 1 Nr. 9 Buchstabe b wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung überwacht (§ 31 KCanG).

Wer überwacht den Nutzhanf-Anbau?

Nach § 31 Abs. 1 KCanG unterliegt der Anbau von Nutzhanf im Sinne von § 1 Nr. 9 Buchstabe b der Überwachung durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Anbauvereinigungen dagegen unterliegen nach § 27 KCanG der Kontrolle durch die zuständige Behörde.

Welche Rechtsform muss ein Cannabis Social Club haben?

Nach § 1 Nr. 13 KCanG sind Anbauvereinigungen eingetragene nicht wirtschaftliche Vereine oder eingetragene Genossenschaften. Ein Club braucht also eine dieser Rechtsformen, um als Anbauvereinigung zu gelten.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 1 auf gesetze-im-internet.de
  2. Konsumcannabisgesetz § 11 auf gesetze-im-internet.de
  3. Konsumcannabisgesetz § 16 auf gesetze-im-internet.de
  4. Konsumcannabisgesetz § 17 auf gesetze-im-internet.de
  5. Konsumcannabisgesetz § 27 auf gesetze-im-internet.de
  6. Konsumcannabisgesetz § 31 auf gesetze-im-internet.de
  7. KCanG § 34 Strafvorschriften
  8. KCanG § 23 Kinder- und Jugendschutz
  9. KCanG § 26 Dokumentations- und Berichtspflichten

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