Wie viele Mitglieder darf ein Cannabis Social Club haben?
Eine Anbauvereinigung darf nach dem Konsumcannabisgesetz höchstens 500 Mitglieder haben. Diese Obergrenze steht in § 16 Absatz 2 Satz 1 und gilt für jeden Verein. Dazu kommen weitere Voraussetzungen für die Mitgliedschaft, etwa das Mindestalter und die Wohnsitzregel. Wer einem Cannabis Social Club beitreten möchte, sollte alle diese Punkte kennen.
Was § 16 KCanG festlegt
Die Vorschrift regelt die Mitgliedschaft in Anbauvereinigungen. Sie gibt den Rahmen vor, innerhalb dessen Vereine arbeiten dürfen. Die wichtigsten Punkte lassen sich in wenigen Sätzen zusammenfassen.
- Obergrenze: Höchstens 500 Mitglieder je Vereinigung (§ 16 Abs. 2 Satz 1).
- Mindestalter: Mitglieder müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 16 Abs. 1).
- Wohnsitz: Ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland ist Voraussetzung (§ 16 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1).
- Eine Vereinigung: Niemand darf Mitglied in mehr als einer Anbauvereinigung sein (§ 16 Abs. 2 Satz 2).
Der genaue Wortlaut steht im Gesetz. Wer eine Entscheidung treffen muss, sollte ihn selbst lesen und sich nicht nur auf Zusammenfassungen verlassen.
Warum es eine Obergrenze gibt
Warum der Gesetzgeber 500 Mitglieder gewählt hat, nennen wir nicht, denn eine Begründung haben wir nicht gelesen. Sicher ist: Die Grenze steht in § 16 Abs. 2 Satz 1 KCanG und gilt für jede Anbauvereinigung. Wer sie verändern will, spricht damit eine Gesetzesänderung an.
Die Mindestdauer der Mitgliedschaft
Anbauvereinigungen, die Vereine sind, haben in ihrer Satzung eine Mindestdauer der Mitgliedschaft von drei Monaten vorzusehen (§ 16 Abs. 5 Satz 1 KCanG). Außerdem muss die Satzung den Verlust der Mitgliedschaft regeln, wenn sich Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht mehr in Deutschland befinden. Für Genossenschaften gelten dazu eigene Satzungsvorgaben in derselben Vorschrift. Ob das für deinen Verein zutrifft, steht in dessen Satzung.
Was bei einem Vereinseintritt wichtig ist
Neben den gesetzlichen Vorgaben zählt, wie der konkrete Verein arbeitet. Frag nach der Satzung, nach den Pflichten der Mitglieder und nach den Abläufen bei der Aufnahme. Ein seriöser Verein erklärt diese Punkte offen und ohne Druck.
Außerdem gelten für Anbauvereinigungen weitere Regeln, etwa zu Abständen zu Schulen und Kinder- und Jugendeinrichtungen. Der Artikel Welche Abstandsregeln gelten für Anbauvereinigungen? erklärt diese Vorgaben.
Warum die Grenze strittig ist
Verbände und Vereine fordern teils Änderungen an den Regeln für Anbauvereinigungen. Der zweite Zwischenbericht der Evaluation (EKOCAN, April 2026) empfiehlt dem Gesetzgeber, die bisher restriktiven Rahmenbedingungen für die Genehmigung von Anbauvereinigungen zu überprüfen. Als mögliches Ziel nennt er, allen erwachsenen Konsumierenden die Mitgliedschaft zu ermöglichen. Das ist eine Empfehlung der Forschenden und keine geltende Rechtslage. Der Artikel Welche Forderungen stellen Verbände an das Cannabisgesetz? ordnet die Forderungen der Verbände ein.
Wer die Debatte verfolgt, sollte geltendes Recht und Vorschläge sauber trennen. Nur so bleibt die Einordnung nachvollziehbar.
Wie Vereine die Mitgliedschaft in der Praxis handhaben
Die Obergrenze gilt für jede Anbauvereinigung einzeln. Wartelisten und Aufnahmeverfahren regelt jeder Verein selbst. Das Gesetz verlangt dabei zwei Nachweise: Wer aufgenommen wird, muss schriftlich oder elektronisch versichern, kein Mitglied in einer anderen Anbauvereinigung zu sein, und die Anbauvereinigung bewahrt diese Selbstauskunft drei Jahre auf (§ 16 Abs. 3 KCanG). Außerdem weist das neue Mitglied durch einen amtlichen Lichtbildausweis oder sonstige geeignete amtliche Dokumente nach, dass es einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und mindestens 18 Jahre alt ist (§ 16 Abs. 4 KCanG). Ändert sich der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt, teilst du das dem Verein unverzüglich mit.
Für Vorstandsmitglieder und sonstige vertretungsberechtigte Personen gilt zusätzlich: Sie müssen Mitglieder der Anbauvereinigung sein (§ 16 Abs. 6 KCanG).
Für Interessierte heißt das: Halte einen amtlichen Lichtbildausweis bereit und mach ehrliche Angaben zu einer möglichen Mitgliedschaft in einem anderen Verein.
Warum Alter und Wohnsitz getrennt geprüft werden
Das Mindestalter und die Wohnsitzregel sind zwei verschiedene Voraussetzungen. Das Alter ist eine feste Grenze: Wer das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat, darf nicht Mitglied werden (§ 16 Abs. 1 KCanG). Der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland ist eine zweite Voraussetzung (§ 16 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 KCanG). Beide müssen erfüllt sein, und das eine ersetzt das andere nicht.
Was gewöhnlicher Aufenthalt bedeutet
Was als gewöhnlicher Aufenthalt zählt, erklärt das KCanG nicht näher. Wenn du unsicher bist, ob du die Voraussetzung erfüllst, frag vor dem Beitritt den Verein oder eine Rechtsberatung. Der Verein prüft nach § 16 Abs. 4 KCanG die vorgelegten amtlichen Dokumente.
Gemeinsamer Anbau als Grundprinzip
In Anbauvereinigungen darf Cannabis nur von Mitgliedern gemeinschaftlich angebaut werden (§ 17 Abs. 1 KCanG). Dritte können den Anbau im Verein deshalb nicht übernehmen. Mitglieder bringen sich in die gemeinsame Arbeit ein, und genau das unterscheidet den Verein von anderen Modellen.
Was ein Verein für die Erlaubnis vorlegen muss
Der Erlaubnisantrag ist schriftlich oder elektronisch zu stellen. Das Gesetz nennt die Angaben und Nachweise, die er in deutscher Sprache enthalten muss (§ 11 Abs. 4 KCanG).
Pflichten des Vereins, die Mitglieder kennen sollten
Eine Anbauvereinigung muss einen Präventionsbeauftragten haben, den der Vorstand ernennt (§ 23 Abs. 4 KCanG). Außerdem hat sie ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept zu erstellen (§ 23 Abs. 6 KCanG). Fragen zu Jugendschutz und Prävention gehören deshalb ins Aufnahmegespräch. Ein Verein, der diese Pflichten erfüllt, kann dazu Auskunft geben.
Was du jetzt tun kannst
- Lies § 16 KCanG im Wortlaut, bevor du einem Verein beitrittst.
- Frag den Verein nach Satzung, Mitgliederzahl und Aufnahmeregeln.
- Prüfe, ob du die Voraussetzungen zu Alter und Wohnsitz erfüllst.
- Informiere dich bei Fragen zur Mitgliedschaft bei der Anbauvereinigung selbst oder bei einer Beratungsstelle.
Die Obergrenze von 500 Mitgliedern ist ein klarer Maßstab. Die übrigen Regeln verlangen etwas mehr Aufmerksamkeit. Mehr Hintergründe findest du im Bereich Politik und Forschung.
Häufige Fragen
Wie viele Mitglieder darf ein Cannabis Social Club höchstens haben?
Eine Anbauvereinigung darf nach § 16 KCanG höchstens 500 Mitglieder haben. Die Grenze gilt für jeden Verein einzeln. Die genaue Vorschrift findest du im Gesetz.
Ab welchem Alter kann man einem Cannabis Social Club beitreten?
Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Minderjährige dürfen nicht Mitglied werden. Außerdem ist ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland erforderlich.
Darf man in mehreren Clubs Mitglied sein?
Nein. Eine Person darf nach § 16 Absatz 2 Satz 2 KCanG nur Mitglied in einer Anbauvereinigung sein. Bevor du beitrittst, solltest du sicherstellen, dass du in keinem anderen Verein Mitglied bist.