Kommt eine Cannabissteuer in Deutschland?
Im Konsumcannabisgesetz ist keine Cannabissteuer geregelt. Das Wort „Steuer“ kommt in den Paragrafen 1 bis 44 des KCanG nicht vor (am 27.10.2026 auf gesetze-im-internet.de geprüft). Ob künftig eine Steuer eingeführt wird, ist offen. Einen amtlichen Gesetzentwurf zu einer Cannabissteuer haben wir nicht gefunden, und auch den Antrag der Fraktion Die Linke „Gesundheit schützen – Cannabis legalisieren“ (Bundestagsdrucksache 21/3912 vom 29.01.2026) haben wir gelesen: Er enthält keinen Steuervorschlag. Dieser Artikel hilft dir, Meldungen über eine mögliche Steuer richtig einzuordnen.
Was ist eine Steuer, was eine Forderung?
Eine Steuer ist eine Abgabe, die aufgrund eines beschlossenen Gesetzes erhoben wird. Sie braucht also eine rechtliche Grundlage, die im Gesetz steht und verkündet ist. Eine Forderung dagegen ist ein Wunsch oder Vorschlag, den eine Partei, ein Verband oder eine Person in die Debatte einbringt.
Die Trennung ist wichtig, weil Schlagzeilen beides oft gleich klingen lassen. Ein Satz wie „Cannabis soll besteuert werden“ kann eine Forderung sein, aber auch eine Meldung über einen Entwurf. Erst der Blick in den Gesetzestext zeigt, ob bereits eine Regel gilt.
- Forderung: Vorschlag ohne Rechtswirkung
- Entwurf: Gesetzestext in Beratung, noch nicht verbindlich
- Gesetz: beschlossen, verkündet und in Kraft
Was im Gesetz geregelt ist
Das Konsumcannabisgesetz regelt Besitz, Eigenanbau, Weitergabe und den Umgang in Anbauvereinigungen. Die Regeln zum Besitz nach § 3 KCanG, zum Eigenanbau nach § 9 KCanG und zur Mitgliedschaft nach § 16 KCanG enthalten keine Steuer, und auch an anderer Stelle des Gesetzes steht keine.
Das bedeutet nicht, dass es nie eine Abgabe geben wird. Es bedeutet nur, dass sie heute im Gesetz fehlt. Wer eine Steuer einführen will, braucht dafür ein Gesetzgebungsverfahren mit Entwurf, Beratung im Bundestag und Verkündung. Wie das abläuft, erklärt der Artikel Wie kam das Cannabisgesetz zustande?
Ein Beschluss des Bundestages allein macht eine Steuer noch nicht verbindlich. Auch der Bundesrat wirkt am Verfahren mit, und das Gesetz muss im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Erst mit der Verkündung und dem im Gesetz genannten Inkrafttreten gilt die Regel. Berichte über „geplante“ oder „diskutierte“ Steuern beschreiben deshalb nur einen Zwischenstand.
Wie eine Steuer rechtlich aussehen müsste
Eine Steuer braucht eine klare gesetzliche Grundlage. Dazu gehören Angaben zum Steuergegenstand, zur Bemessung, zur Erhebung und zur Verwendung der Einnahmen. Fehlt eine dieser Angaben, lässt sich die Abgabe nicht vollziehen. Deshalb reicht eine politische Forderung nie aus, um Zahlungen zu verlangen.
Im Gesetzgebungsverfahren müsste ein Entwurf außerdem zu den übrigen Vorschriften passen, etwa zum Besitz- und Anbaurecht des KCanG und zum Werbeverbot nach § 6 KCanG. Wie ein solcher Entwurf aussehen würde, ist offen.
Was Tabak und Alkohol zeigen
Auf Tabak und Alkohol erhebt der Bund Verbrauchsteuern, geregelt etwa im Tabaksteuergesetz und im Alkoholsteuergesetz. Daran siehst du, wie eine Steuer in Deutschland aufgebaut ist: Sie steht in einem eigenen Gesetz und beschreibt Steuergegenstand, Steuerschuldner und Steuersatz. Für Cannabis gibt es ein solches Gesetz nicht. Ein Vergleich mit Tabak und Alkohol sagt außerdem nichts darüber aus, wie eine Steuer auf Cannabis wirken würde, denn die Stoffe unterscheiden sich in Wirkung und Verbreitung.
So ordnest du Meldungen richtig ein
Bevor du eine Meldung über eine Cannabissteuer weitergibst, prüfe ein paar Punkte. Die Antworten zeigen schnell, auf welcher Stufe das Vorhaben steht.
- Wird ein Gesetzentwurf genannt oder nur eine Forderung?
- Gibt es einen Beschluss im Bundestag und eine Verkündung im Bundesgesetzblatt?
- Nennt die Meldung einen konkreten Paragrafen oder eine Drucksachennummer?
- Steht im Gesetz bereits eine Abgabe, oder wird sie nur angekündigt?
Fehlt ein Paragraf oder eine Drucksache, ist die Meldung eine Einordnung und keine Auskunft zur Rechtslage. Gesetzentwürfe und Anträge findest du im Dokumentations- und Informationssystem des Bundestages (dip.bundestag.de) und auf bundestag.de.
Gesundheit und Jugendschutz bleiben unabhängig von Abgaben
Die Regeln zum Schutz junger Menschen stehen im KCanG, etwa das Konsumverbot in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen nach § 5 KCanG. Sie gelten unabhängig davon, ob für Cannabis Steuern erhoben werden. Prävention braucht eine verlässliche Finanzierung, wie auch immer sie aussieht. Der Bereich Prävention und Jugendschutz zeigt, welche Angebote es gibt.
Was du jetzt tun kannst
Wenn du dich für das Thema interessierst, verfolge Gesetzentwürfe und Anträge im Bundestag. Bei Fragen zu einer konkreten Abgabe im Alltag, etwa beim Kauf, hilft die zuständige Behörde weiter. Für rechtliche Einzelfragen ist eine Anwältin oder ein Anwalt die richtige Anlaufstelle. Weitere Themen aus der Politik findest du unter Politik und Forschung.
Häufige Fragen
Gibt es in Deutschland aktuell eine Cannabissteuer?
Im Konsumcannabisgesetz ist keine Cannabissteuer geregelt. Das Wort Steuer kommt in den Paragrafen 1 bis 44 nicht vor. Eine amtliche Vorlage zu einer Cannabissteuer haben wir nicht gefunden. Für die verbindliche Auskunft prüfst du den aktuellen Gesetzestext und die Verkündung im Bundesgesetzblatt.
Was ist der Unterschied zwischen einer Forderung und einem Gesetz?
Eine Forderung ist ein politischer Wunsch oder Vorschlag ohne rechtliche Wirkung. Ein Gesetz ist beschlossen, verkündet und in Kraft getreten. Dazwischen steht der Gesetzentwurf, der noch beraten wird. Nur ein Gesetz verpflichtet Bürgerinnen und Bürger.