Recht und Gesetz · Besitz und Konsumverbote

Ist Besitz von Cannabis ohne Konsum erlaubt?

Häufige Fragen

Darf ich Cannabis besitzen, wenn ich es gar nicht konsumiere?

Ja, im Rahmen der Grenzen. Nach § 3 Abs. 1 KCanG ist der Besitz von bis zu 25 Gramm zum Eigenkonsum für Personen ab 18 Jahren erlaubt. Eine Pflicht, die Menge zu konsumieren, nennt der Wortlaut nicht. Die Grenze von 50 Gramm am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gilt nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 KCanG für Blüten und Pflanzenmaterial.

Darf ich Cannabis für Freunde aufbewahren?

Erlaubt ist der Besitz zum Eigenkonsum. Cannabis für andere aufzubewahren deckt § 3 nicht ab, und die Weitergabe an andere bleibt strafbar, auch wenn du selbst nicht konsumierst (§ 34 KCanG). Im Zweifel sollte man die Menge gar nicht erst weitergeben.

Quellen

  1. KCanG § 3: Besitz
  2. KCanG § 34: Strafvorschriften
  3. BIÖG: Gefahren für Jugendliche
  4. Konsumcannabisgesetz § 36 (gesetze-im-internet.de)
  5. Konsumcannabisgesetz § 10 (gesetze-im-internet.de)

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