Recht und Gesetz · Besitz und Konsumverbote

Was gilt bei einer leichten Überschreitung der Besitzgrenze?

Häufige Fragen

Ist eine leichte Überschreitung der Besitzgrenze automatisch eine Straftat?

Nicht unbedingt. Unterwegs sind mehr als 25 bis 30 Gramm und am Wohnsitz insgesamt mehr als 50 bis 60 Gramm eine Ordnungswidrigkeit (§ 36 KCanG), darüber ist der Besitz eine Straftat (§ 34 KCanG). Welche Folgen es im Einzelfall gibt, prüfen die zuständigen Stellen. Wer betroffen ist, lässt die Lage von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Strafrecht einordnen.

Was sollte ich nach einer Kontrolle mit überschrittener Menge tun?

Notiere den Ablauf, die Menge und den Ort, und bewahre alle Schreiben auf. Lies Bescheide vollständig und hol dir zeitnah Rat bei einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Strafrecht. Eine Beratungsstelle hilft zusätzlich, den Fall verständlich darzustellen.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 3 (Besitz)
  2. Konsumcannabisgesetz § 19 (Weitergabe durch Anbauvereinigungen)
  3. BIÖG: Langfristige Risiken und Sucht
  4. drugcom: Cannabis
  5. Suchtberatung digital: Cannabis
  6. Konsumcannabisgesetz § 34 (gesetze-im-internet.de)
  7. Konsumcannabisgesetz § 36 (gesetze-im-internet.de)
  8. Strafprozessordnung § 136 (gesetze-im-internet.de)

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