Was gilt bei einer leichten Überschreitung der Besitzgrenze?
Wer ein wenig über der erlaubten Menge liegt, fragt sich meist zuerst, was jetzt passiert. Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) setzt klare Mengengrenzen: 25 Gramm für den Eigenkonsum ab 18 Jahren und bis zu 50 Gramm am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bei Blüten, blütennahen Blättern und sonstigem Pflanzenmaterial. Eine leichte Überschreitung ist unterwegs bei mehr als 25 und bis zu 30 Gramm, am Wohnsitz bei insgesamt mehr als 50 und bis zu 60 Gramm eine Ordnungswidrigkeit (§ 36 KCanG). Darüber ist der Besitz nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 KCanG eine Straftat, ebenso der Besitz von mehr als drei lebenden Pflanzen. Bei Blüten und Pflanzenmaterial zählt das Gewicht nach dem Trocknen. Welche Folgen es im Einzelfall gibt, entscheiden die zuständigen Stellen. Dieser Artikel erklärt die Grenzen, zeigt praktische Schritte und nennt Anlaufstellen.
Welche Grenzen das Gesetz nennt
Für den Eigenkonsum gilt nach § 3 Abs. 1 KCanG eine Grenze von 25 Gramm für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt sind nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 KCanG bis zu 50 Gramm erlaubt, wenn es um Blüten, blütennahe Blätter oder sonstiges Pflanzenmaterial geht. Beim Eigenanbau kommt die Pflanzenzahl hinzu: höchstens drei Cannabispflanzen gleichzeitig nach § 9 Abs. 1 KCanG.
Die Grenzen gelten für Besitz im Rahmen des Eigenkonsums. Wer Cannabis an Mitglieder einer Anbauvereinigung weitergibt, unterliegt anderen Regeln. Für Mitglieder ab 21 Jahren gilt nach § 19 Abs. 3 KCanG eine Obergrenze von 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Kalendermonat. Diese Zahlen darf man nicht mit dem Besitz verwechseln.
Was eine kleine Überschreitung bedeutet
Die Grenzen sind feste Werte, mit denen du rechnen solltest. Wer über der Grenze liegt, verlässt den Rahmen, den das KCanG erlaubt. Welche Folgen das im konkreten Fall hat, prüfen die zuständigen Stellen. Dabei spielen die Menge, die Umstände des Fundes und die Frage nach einer Weitergabe eine Rolle.
Wichtig ist, dass du nicht aus dem Bauch heraus rechnest. Wer betroffen ist, sollte den Sachverhalt sortieren und mit einer Fachstelle besprechen.
Ruhig bleiben und die Lage ordnen
Der erste Schritt besteht darin, die Lage zu sortieren. Notiere, wie viel Cannabis vorhanden war, wo es lag, wer es besitzt und ob du es für den Eigenkonsum vorgesehen hast. Diese Notizen helfen dir und einer Beratung, den Fall verständlich darzustellen.
- Notiere die Menge und den Ort, an dem das Cannabis gefunden oder kontrolliert wurde.
- Halte fest, ob Minderjährige anwesend waren oder in der Nähe waren.
- Sammle Unterlagen, die deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt belegen.
- Bewahre Schreiben von Behörden auf und lies sie vollständig, bevor du reagierst.
Wann du eine Anwältin oder einen Anwalt fragen solltest
Sobald eine Behörde Kontakt aufnimmt, sollte eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Strafrecht einen Blick auf die Unterlagen werfen. Das gilt auch, wenn eine Anzeige oder ein Bescheid im Raum steht. Gerichte entscheiden im Einzelfall, deshalb ist eine persönliche Einordnung wichtig.
Der Ratgeber zur Frage, wann eine Anwältin oder ein Anwalt sinnvoll ist, erklärt die typischen Situationen. Ein weiterer Artikel behandelt die Frage, ob Cannabis bei einer Kontrolle sofort herausgegeben werden muss.
Mengen im Alltag richtig einschätzen
Viele Überschreitungen entstehen aus Unsicherheit und nicht aus Absicht. Wer regelmäßig Cannabis mitnimmt oder aufbewahrt, kann eine Küchenwaage nutzen und die Menge vor dem Weg prüfen. So weißt du, wie viel du tatsächlich bei dir hast, und musst nicht schätzen.
Der Artikel zu den Mengen, die du besitzen darfst, erklärt die Grenzen im Detail. Für den Weg außerhalb der Wohnung gilt die Grenze des Eigenkonsums, und der Artikel zur Mitnahme außerhalb der Wohnung zeigt die typischen Fragen dazu.
Prävention: Mengen und Gesundheit gehören zusammen
Eine Überschreitung ist nicht nur eine rechtliche Frage. Wer regelmäßig größere Mengen besitzt, hat oft auch einen höheren Konsum im Blick. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) schreibt auf cannabispraevention.de, dass ungefähr eine von acht Personen, die Cannabis konsumieren, abhängig wird. Der Verein drugcom weist zudem darauf hin, dass sich bei dauerhaftem Konsum eine psychische Abhängigkeit entwickeln kann.
Das BIÖG nennt außerdem ein erhöhtes Psychoserisiko: Menschen, die kiffen, bekommen häufiger eine Psychose als Menschen, die nicht kiffen. Wer merkt, dass ihm Mengen über den Kopf wachsen, sollte das ernst nehmen und früh Hilfe suchen.
Wo du Hilfe bekommst
Für die Lage selbst ist eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Strafrecht der richtige Ansprechpartner. Wer sich zum eigenen Konsum beraten lassen möchte, findet bei suchtberatung.digital Informationen zu Cannabis.
Verhalten bei einer Kontrolle
Wer kontrolliert wird, bleibt sachlich. Zur Sache auszusagen ist freiwillig (§ 136 Abs. 1 StPO). Alles Weitere besprichst du in Ruhe mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Strafrecht. Bei einem späteren Termin mit einer Behörde nimmst du die Unterlagen zur Lage mit.
Warum Zahlen im Kopf nicht reichen
Wer 25 Gramm oder 50 Gramm im Gedächtnis hat, kann die Menge leicht falsch einschätzen. Auch die Verpackung kann das Ergebnis verfälschen, wenn sie beim Wiegen dabei ist. Eine geeichte Waage und das Wiegen ohne Verpackung liefern ein verlässlicheres Bild.
Hilfreich ist außerdem eine regelmäßige Bestandskontrolle. Wer einmal im Monat nachsieht, was vorhanden ist, bemerkt Abweichungen früh.
Vorsorge für die Zukunft
- Notiere Mengen direkt nach dem Einkauf oder der Ernte, damit du den Stand kennst.
- Trenne Vorräte nach Zweck, etwa Eigenkonsum und Pflanzenmaterial, und beschrifte die Behälter.
- Bewahre Cannabis so auf, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugriff haben.
Was du jetzt tun kannst
Prüfe zuerst die genaue Menge und den Ort des Fundes. Sortiere deine Unterlagen und notiere den Ablauf. Hol dir eine Einschätzung von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt, bevor du dich gegenüber Behörden äußerst. Für die Zukunft hilft eine feste Regel: Mengen vor dem Weg wiegen und nur so viel mitnehmen, wie tatsächlich gebraucht wird. Das schützt dich, und es schützt die Menschen um dich herum.
Häufige Fragen
Ist eine leichte Überschreitung der Besitzgrenze automatisch eine Straftat?
Nicht unbedingt. Unterwegs sind mehr als 25 bis 30 Gramm und am Wohnsitz insgesamt mehr als 50 bis 60 Gramm eine Ordnungswidrigkeit (§ 36 KCanG), darüber ist der Besitz eine Straftat (§ 34 KCanG). Welche Folgen es im Einzelfall gibt, prüfen die zuständigen Stellen. Wer betroffen ist, lässt die Lage von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Strafrecht einordnen.
Was sollte ich nach einer Kontrolle mit überschrittener Menge tun?
Notiere den Ablauf, die Menge und den Ort, und bewahre alle Schreiben auf. Lies Bescheide vollständig und hol dir zeitnah Rat bei einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Strafrecht. Eine Beratungsstelle hilft zusätzlich, den Fall verständlich darzustellen.
Quellen
- Konsumcannabisgesetz § 3 (Besitz)
- Konsumcannabisgesetz § 19 (Weitergabe durch Anbauvereinigungen)
- BIÖG: Langfristige Risiken und Sucht
- drugcom: Cannabis
- Suchtberatung digital: Cannabis
- Konsumcannabisgesetz § 34 (gesetze-im-internet.de)
- Konsumcannabisgesetz § 36 (gesetze-im-internet.de)
- Strafprozessordnung § 136 (gesetze-im-internet.de)