Recht und Gesetz · Besitz und Konsumverbote

Darf ich meine Wohnung für den Konsum anderer zur Verfügung stellen?

Häufige Fragen

Ist es strafbar, wenn Gäste in meiner Wohnung Cannabis konsumieren?

Der Konsum in der eigenen Wohnung ist im Verbotskatalog des § 5 KCanG nicht genannt. Strafbar wird es aber, wenn Cannabis an andere abgegeben oder weitergegeben wird (§ 34 KCanG). Außerdem ist der Konsum in Gegenwart von Personen unter 18 Jahren verboten. Im Zweifel hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Strafrecht.

Was gilt, wenn Jugendliche in der Wohnung sind?

Der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren ist verboten (§ 5 Abs. 1 KCanG). Die Weitergabe an Jugendliche ist strafbar, und bei einem Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall drohen nach § 34 KCanG höhere Strafen. Gastgeber sollten deshalb Minderjährige konsequent fernhalten.

Quellen

  1. KCanG § 5: Konsumverbote
  2. KCanG § 34: Strafvorschriften
  3. BIÖG: Gefahren für Jugendliche
  4. § 2 KCanG (Umgang mit Cannabis)

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