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Wie läuft das Erlaubnisverfahren in Sachsen ab und was kostet es?

Häufige Fragen

Wie lange dauert das Erlaubnisverfahren in Sachsen?

Die Landesdirektion Sachsen entscheidet innerhalb von drei Monaten nach Vorlage aller sachlich vollständigen Antragsunterlagen. Die Frist beginnt also erst, wenn die Unterlagen vollständig sind.

Was kostet das Verfahren in Sachsen?

Die Gebühren richten sich nach dem Aufwand für Prüfung, Begehung vor Ort und Antragsgespräch. Die Landesdirektion nennt die Gesamtkosten auf ihrer Seite (Stand 25. Juni 2026).

Welche Stelle ist in Sachsen zuständig?

Zuständig ist die Landesdirektion Sachsen, Referat 56 (Konsumcannabis). Der Antrag muss die Angaben nach § 11 Abs. 4 KCanG enthalten.

Quellen

  1. Landesdirektion Sachsen: Verbraucherschutz, Konsumcannabis, Stand Q2/2026
  2. KCanG § 11 Erlaubnis
  3. KCanG § 16 Anbauvereinigungen, Mitglieder
  4. KCanG § 23 Pflichten der Anbauvereinigung
  5. KCanG § 3 Besitz
  6. KCanG § 5 Konsumverbote
  7. KCanG § 9 Eigenanbau
  8. BIÖG: Gefahren für Jugendliche
  9. Sucht und Drogen Hotline

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