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Welche Anbauvereinigungen sind in Hamburg zugelassen?

Häufige Fragen

Wo finde ich die Liste der zugelassenen Anbauvereinigungen in Hamburg?

Die Liste steht als PDF auf hamburg.de in den Seiten zum Verbraucherschutz. Sie wird vom Bezirksamt Hamburg-Altona geführt und umfasst Vereinigungen mit einer Anbauerlaubnis dieses Bezirksamts.

Welches Amt erteilt die Anbauerlaubnis in Hamburg?

Zuständig ist das Bezirksamt Hamburg-Altona, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt. Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch zu stellen und muss die Angaben nach § 11 Abs. 4 KCanG enthalten.

Darf ich in Hamburg ohne Verein Cannabis anbauen?

Ja, im Rahmen des Eigenanbaus. Erlaubt sind höchstens drei Cannabispflanzen gleichzeitig am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 Abs. 1 KCanG). Was daraus entsteht, darf nicht an Dritte weitergegeben werden (§ 9 Abs. 2 KCanG).

Quellen

  1. Hamburg.de: Anbauvereinigungen, Verbraucherschutz
  2. KCanG § 11 Erlaubnis
  3. KCanG § 16 Anbauvereinigungen, Mitglieder
  4. KCanG § 23 Pflichten der Anbauvereinigung
  5. KCanG § 3 Besitz
  6. KCanG § 5 Konsumverbote
  7. KCanG § 9 Eigenanbau
  8. BIÖG: Gefahren für Jugendliche
  9. Sucht und Drogen Hotline

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