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Wie viele Anbauvereinigungen sind in Hessen erlaubt?

Häufige Fragen

Wie viele Anbauvereinigungen hat Hessen erlaubt?

Laut Regierungspräsidium Darmstadt gab es für den Stand 29. September 2026 in Hessen 23 erteilte Erlaubnisse bei 36 eingegangenen Anträgen. Die Behörde aktualisiert die Tabelle regelmäßig, spätestens wenn ein neuer Antrag eingeht.

Welche Behörde ist in Hessen für die Erlaubnis zuständig?

Zuständig ist das Regierungspräsidium Darmstadt. Es erteilt die Erlaubnis zum gemeinschaftlichen Anbau und zur Weitergabe an Mitglieder nach dem KCanG.

Wie viel Cannabis darf ich in Hessen besitzen?

Ab 18 Jahren sind bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt (§ 3 Abs. 1 KCanG). Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt sind bei Blüten bis zu 50 Gramm erlaubt (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 KCanG).

Quellen

  1. Regierungspräsidium Darmstadt: Cannabisgesetz, Stand 29.09.2026
  2. KCanG § 11 Erlaubnis
  3. KCanG § 16 Anbauvereinigungen, Mitglieder
  4. KCanG § 17 Anbau
  5. KCanG § 19 Weitergabe
  6. KCanG § 23 Pflichten der Anbauvereinigung
  7. KCanG § 3 Besitz
  8. KCanG § 5 Konsumverbote
  9. KCanG § 9 Eigenanbau
  10. BIÖG: Gefahren für Jugendliche
  11. Sucht und Drogen Hotline

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