Wie viele Anbauvereinigungen sind in Hessen erlaubt?
Stand: September 2026. In Hessen haben nach den Angaben des Regierungspräsidiums Darmstadt 23 Anbauvereinigungen eine Erlaubnis erhalten. Eingegangen sind 36 Anträge. Zuständig ist das Regierungspräsidium Darmstadt für die Erlaubnis zum Anbau und zur Weitergabe nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG). Die Zahlen gelten für den Stand vom 29. September 2026, also für diesen Tag und nicht für heute.
Die Zahlen aus dem September 2026
Das Regierungspräsidium veröffentlicht eine Tabelle mit den Anträgen und Erlaubnissen nach Städten und Kreisen. Die Behörde schreibt, sie aktualisiert die Tabelle in regelmäßigen Abständen, spätestens wenn ein neuer Antrag eingeht. Die Gesamtzahlen lauten:
- 36 eingegangene Anträge auf Erlaubnis,
- 23 erteilte Erlaubnisse,
- Stand der Tabelle: 29. September 2026.
Abgelehnte und zurückgenommene Anträge zählt die Behörde laut ihrer Seite in der Antragszahl nicht mit. Die Differenz von 13 Anträgen betrifft deshalb nach dieser Angabe Anträge ohne bisherigen Bescheid. Der Antrag wird online über das KCanG-Serviceportal gestellt. Die Behörde soll innerhalb von drei Monaten nach Eingang aller Unterlagen entscheiden und bearbeitet die Anträge chronologisch.
Warum die Tabelle kein Verzeichnis ist
Die Zahl 23 zeigt, wie viele Bescheide erteilt wurden. Sie zeigt nicht, ob ein bestimmter Verein Mitglieder aufnimmt, wie viele Plätze frei sind oder wie der Anbau organisiert ist. Wer einen bestimmten Verein sucht, braucht also mehr als die Gesamtzahl. Die Angaben zu einzelnen Standorten stehen in der Tabelle des Regierungspräsidiums.
Die Zahlen lassen sich mit anderen Ländern nur eingeschränkt vergleichen, weil die Stichtage verschieden sind. Den Stand aus Niedersachsen zeigt der Artikel zu Niedersachsen.
Was eine Erlaubnis in Hessen verlangt
Nach § 11 Abs. 1 KCanG bedarf der gemeinschaftliche Anbau und die Weitergabe an Mitglieder einer Erlaubnis der zuständigen Behörde. Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch zu stellen. Er muss die Angaben und Nachweise nach § 11 Abs. 4 KCanG enthalten, in deutscher Sprache. Die Liste steht im Gesetz. Wer einen Verein gründen will, sollte sie vor der Antragstellung lesen.
Eine Erlaubnis verpflichtet die Vereinigung zur Benennung eines Präventionsbeauftragten, den der Vorstand ernennt (§ 23 Abs. 4 KCanG). Ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept ist ebenfalls vorgeschrieben (§ 23 Abs. 6 KCanG).
Was für Mitglieder in Hessen gilt
Mitglied kann nur werden, wer mindestens 18 Jahre alt ist und in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 16 Abs. 1 und Abs. 4 KCanG). Eine Person darf nur in einer Anbauvereinigung Mitglied sein (§ 16 Abs. 2 Satz 2 KCanG). Eine Vereinigung darf höchstens 500 Mitglieder haben (§ 16 Abs. 2 Satz 1 KCanG). Der Anbau erfolgt nur durch Mitglieder (§ 17 Abs. 1 KCanG).
Für Mitglieder über 21 Jahren gelten Obergrenzen bei der Weitergabe: höchstens 25 Gramm pro Tag und höchstens 50 Gramm pro Kalendermonat (§ 19 Abs. 3 KCanG). Für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren gelten geringere Mengen.
Was außerhalb eines Vereins gilt
Die Zahl der Vereinigungen ändert nichts an den Regeln für den privaten Besitz. Ab 18 Jahren ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis erlaubt (§ 3 Abs. 1 KCanG). Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt sind bei Blüten bis zu 50 Gramm erlaubt (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 KCanG). Eigenanbau ist auf höchstens drei Cannabispflanzen gleichzeitig begrenzt (§ 9 Abs. 1 KCanG).
Prävention in Hessen
Das Gesetz schützt junge Menschen mit festen Regeln. Auf dem befriedeten Besitztum einer Vereinigung haben Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt (§ 23 Abs. 1 KCanG). Konsum ist in Schulen, auf Kinderspielplätzen und in Kinder- und Jugendeinrichtungen verboten, auch in deren Sichtweite (§ 5 Abs. 2 KCanG).
Nach Angaben des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) befindet sich das junge Gehirn in einer wichtigen Entwicklungsphase. Der Konsum kann diese Entwicklung beeinflussen, und das Gedächtnis kann leiden. Wer das weiß, schützt Jugendliche im eigenen Umfeld besser.
Wo du die Originalquelle findest
Die Tabelle steht auf der Website des Regierungspräsidiums Darmstadt unter dem Stichwort Cannabisgesetz. Den Gesetzestext findest du auf gesetze-im-internet.de. Für Fragen zu einem bestimmten Antrag ist das Regierungspräsidium der richtige Ansprechpartner.
Was die Erlaubnis im Alltag verlangt
Die Erlaubnis berechtigt den Verein zum gemeinschaftlichen Anbau und zur Weitergabe an Mitglieder. Im Alltag bleiben aber die Pflichten bestehen. Der Vorstand ernennt einen Präventionsbeauftragten, und der Verein setzt sein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept um (§ 23 Abs. 4 und Abs. 6 KCanG).
Den Stand eines einzelnen Verfahrens erfragt man beim Regierungspräsidium Darmstadt. Die Gesamtzahlen aus der Tabelle reichen dafür nicht aus.
Prävention gehört zu jedem Clubbetrieb. Ein Konsumverbot gilt in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren (§ 5 Abs. 1 KCanG). Für junge Menschen bleibt das Thema zentral, weil das junge Gehirn sich nach Angaben des BIÖG in einer wichtigen Entwicklungsphase befindet.
Eigenanbau in Hessen
Wer selbst anbauen möchte, bleibt bei höchstens drei Pflanzen gleichzeitig (§ 9 Abs. 1 KCanG). Cannabis aus dem Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden (§ 9 Abs. 2 KCanG). Eine größere Anlage fällt nicht unter diese Regel.
Was du jetzt tun kannst
- Die Tabelle mit dem Stand vom 29. September 2026 prüfen und bei Bedarf die neueste Fassung abrufen.
- Für einen konkreten Verein den Bearbeitungsstand beim Regierungspräsidium erfragen.
- Bei Fragen zum eigenen Konsum die Sucht und Drogen Hotline anrufen: 01806 313031.
Bei Einzelfragen zu Besitz, Strafe oder Führerschein hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt. Aktuelle Entwicklungen rund um Cannabis fasst der Bereich Aktuelles und Rechtsentwicklung zusammen. Zur bundesweiten Zahl siehe den Artikel zu bundesweiten Erlaubnissen.
Häufige Fragen
Wie viele Anbauvereinigungen hat Hessen erlaubt?
Laut Regierungspräsidium Darmstadt gab es für den Stand 29. September 2026 in Hessen 23 erteilte Erlaubnisse bei 36 eingegangenen Anträgen. Die Behörde aktualisiert die Tabelle regelmäßig, spätestens wenn ein neuer Antrag eingeht.
Welche Behörde ist in Hessen für die Erlaubnis zuständig?
Zuständig ist das Regierungspräsidium Darmstadt. Es erteilt die Erlaubnis zum gemeinschaftlichen Anbau und zur Weitergabe an Mitglieder nach dem KCanG.
Wie viel Cannabis darf ich in Hessen besitzen?
Ab 18 Jahren sind bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt (§ 3 Abs. 1 KCanG). Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt sind bei Blüten bis zu 50 Gramm erlaubt (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 KCanG).
Quellen
- Regierungspräsidium Darmstadt: Cannabisgesetz, Stand 29.09.2026
- KCanG § 11 Erlaubnis
- KCanG § 16 Anbauvereinigungen, Mitglieder
- KCanG § 17 Anbau
- KCanG § 19 Weitergabe
- KCanG § 23 Pflichten der Anbauvereinigung
- KCanG § 3 Besitz
- KCanG § 5 Konsumverbote
- KCanG § 9 Eigenanbau
- BIÖG: Gefahren für Jugendliche
- Sucht und Drogen Hotline