Wie viele Anbauvereinigungen hat Sachsen-Anhalt genehmigt?
Stand: Oktober 2026. Das Landesamt für Verbraucherschutz in Sachsen-Anhalt hat laut einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa vom 15. Oktober 2026 bislang 19 Erlaubnisse für Cannabis-Clubs erteilt. Die Zahl kam auf Anfrage von dpa. Ein festes Stichdatum nennt die Meldung nicht. Wer die Zahl verwenden will, sollte sie deshalb als Auskunft vom 15. Oktober 2026 zitieren.
Die Zahl und ihre Quelle
Die Meldung gibt drei Angaben wieder:
- Das Landesamt für Verbraucherschutz hat bislang 19 Erlaubnisse für Cannabis-Clubs erteilt.
- Nach Angaben der Behörde sind alle bislang genehmigten Clubs aktiv.
- Die Behörde erfasst die Mitgliederzahlen nicht fortlaufend.
Die Zahl ist eine Auskunft auf Anfrage mit unklarem Erhebungszeitpunkt. Das Wort „bislang“ zeigt, dass sie sich ändern kann. Deshalb ist das Datum der Meldung wichtiger als die Zahl selbst.
Wer in Sachsen-Anhalt zuständig ist
Zuständig für die Erlaubnis ist das Landesamt für Verbraucherschutz. Es prüft Anträge nach § 11 KCanG und erteilt die Erlaubnis zum gemeinschaftlichen Anbau und zur Weitergabe an Mitglieder. Wer einen Antrag stellt, reicht die Unterlagen bei dieser Behörde ein.
Dass ein Club in Sachsen-Anhalt eine Erlaubnis hat, sagt noch nichts über seine Mitgliederzahl oder sein Angebot. Diese Fragen klärt der Verein selbst, nach seiner Satzung.
Was eine Erlaubnis im Bund verlangt
Der gemeinschaftliche Anbau und die Weitergabe an Mitglieder brauchen nach § 11 Abs. 1 KCanG eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch zu stellen. Er muss die Angaben und Nachweise nach § 11 Abs. 4 KCanG enthalten, in deutscher Sprache.
Eine erteilte Erlaubnis bindet die Vereinigung an Pflichten. Der Vorstand ernennt ein Mitglied als Präventionsbeauftragten (§ 23 Abs. 4 KCanG). Außerdem muss die Vereinigung ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen (§ 23 Abs. 6 KCanG).
Was für Mitglieder gilt
Mitglied einer Anbauvereinigung kann nur werden, wer mindestens 18 Jahre alt ist und in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 16 Abs. 1 und Abs. 4 KCanG). Eine Person darf nur in einer Anbauvereinigung Mitglied sein (§ 16 Abs. 2 Satz 2 KCanG). Eine Vereinigung darf höchstens 500 Mitglieder haben (§ 16 Abs. 2 Satz 1 KCanG). Gemeinschaftlich angebaut wird nur von Mitgliedern (§ 17 Abs. 1 KCanG).
Warum Vergleiche zwischen Ländern schwerfallen
Laut Meldung waren Ende 2024 acht Anträge bewilligt, im Oktober 2026 sind es 19 Erlaubnisse. Die Behörde kontrolliert die Clubs nach der Meldung in der Regel jährlich vor Ort. Wer Sachsen-Anhalt mit anderen Ländern vergleicht, achtet auf den jeweiligen Stichtag. Die Zahlen aus Niedersachsen und Hessen stehen in eigenen Artikeln, etwa im Artikel zu Niedersachsen.
Was außerhalb eines Clubs weiter gilt
Die Zahl der Clubs ändert nichts an den Regeln für den privaten Besitz. Ab 18 Jahren ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis erlaubt (§ 3 Abs. 1 KCanG). Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt sind bei Blüten bis zu 50 Gramm erlaubt (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 KCanG).
Eigenanbau ist auf höchstens drei Cannabispflanzen gleichzeitig begrenzt (§ 9 Abs. 1 KCanG). Cannabis aus dem Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden (§ 9 Abs. 2 KCanG).
Prävention und Jugendschutz
Auf dem befriedeten Besitztum einer Vereinigung haben Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt (§ 23 Abs. 1 KCanG). Konsum ist in Schulen, auf Kinderspielplätzen und in Kinder- und Jugendeinrichtungen verboten, und zwar auch in deren Sichtweite (§ 5 Abs. 2 KCanG).
Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) schreibt, das junge Gehirn befinde sich in einer wichtigen Entwicklungsphase. Konsum kann diese Entwicklung beeinflussen, auch das Gedächtnis. Wer Jugendliche im Umfeld begleitet, kann sachlich erklären, warum das Alter eine Rolle spielt.
Was 19 Erlaubnisse im Vergleich bedeuten
Die Zahl 19 beschreibt den Stand der Meldung vom 15. Oktober 2026. Eine Gesamtzahl aller Anträge nennt die Meldung nicht. Deshalb lässt sich aus ihr keine Erfolgsquote berechnen.
Der Vergleich mit Niedersachsen zeigt das Problem. Dort stehen 100 Erlaubnisse neben 148 Anträgen. In Sachsen-Anhalt fehlt diese zweite Zahl in der Meldung. Ein Vergleich der beiden Länder ist deshalb nur mit Vorsicht möglich.
Prävention und Verantwortung im Verein
Wer sich in Sachsen-Anhalt für einen Verein interessiert, sollte die Satzung lesen und beim Landesamt nach dem Stand fragen. Die Pflichten zu Prävention und Jugendschutz gelten für jede Vereinigung (§ 23 Abs. 4 und Abs. 6 KCanG).
Konsum im Umfeld von Schulen und Spielplätzen bleibt verboten (§ 5 Abs. 2 KCanG). Wer Jugendliche begleitet, kann mit ihnen über diese Grenzen sprechen, bevor Fragen entstehen.
Die Pflichten zu Prävention und Jugendschutz gelten unabhängig von der Zahl der Erlaubnisse. Jede erteilte Erlaubnis verlangt dieselben Pflichten.
Was du jetzt tun kannst
- Die Zahl mit dem Datum 15. Oktober 2026 zitieren, wenn du sie weitergibst.
- Beim Landesamt für Verbraucherschutz den aktuellen Stand erfragen.
- Die Satzung einer Vereinigung lesen, bevor du beitrittst.
- Bei Fragen zum eigenen Konsum die Sucht und Drogen Hotline anrufen: 01806 313031.
Bei Einzelfragen zu Strafe, Besitz oder Führerschein hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt. Den Überblick über aktuelle Entwicklungen hält der Bereich Aktuelles und Rechtsentwicklung bereit. Zur bundesweiten Lage siehe den Artikel zu bundesweiten Erlaubnissen.
Häufige Fragen
Wie viele Anbauvereinigungen hat Sachsen-Anhalt genehmigt?
Laut dpa-Meldung vom 15. Oktober 2026 hat das Landesamt für Verbraucherschutz bislang 19 Erlaubnisse für Cannabis-Clubs erteilt. Die Angabe kam auf Anfrage der Nachrichtenagentur. Aktuelle Zahlen erfragst du beim Landesamt.
Welche Behörde erteilt die Erlaubnis in Sachsen-Anhalt?
Zuständig ist das Landesamt für Verbraucherschutz. Der Antrag muss die Angaben nach § 11 Abs. 4 KCanG enthalten und ist schriftlich oder elektronisch in deutscher Sprache einzureichen.
Wie viele Erlaubnisse gab es in Sachsen-Anhalt Ende 2024?
Laut der dpa-Meldung vom 15. Oktober 2026 waren Ende 2024 acht Anträge bewilligt. Bis Oktober 2026 stieg die Zahl auf 19 Erlaubnisse. Die aktuelle Zahl erfragst du beim Landesamt.
Quellen
- Volksstimme: Zahl der Cannabis-Clubs in Sachsen-Anhalt (dpa), 15.10.2026
- KCanG § 11 Erlaubnis
- KCanG § 16 Anbauvereinigungen, Mitglieder
- KCanG § 17 Anbau
- KCanG § 23 Pflichten der Anbauvereinigung
- KCanG § 3 Besitz
- KCanG § 5 Konsumverbote
- KCanG § 9 Eigenanbau
- BIÖG: Gefahren für Jugendliche
- Sucht und Drogen Hotline