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Wie viele Anbauvereinigungen hat Sachsen genehmigt?

Häufige Fragen

Wie viele Anbauvereinigungen hat Sachsen genehmigt?

Die Landesdirektion Sachsen weist auf ihrer Seite vom 25. Juni 2026 für 2026 mit Stand Q2/2026 fünf Erlaubnisse aus. Für die Jahre 2024 und 2025 zusammen nennt die Statistik 24 Erlaubnisse. Die Zahlen beziehen sich auf die jeweiligen Zeiträume und sind getrennt auszuweisen.

Welche Angaben braucht der Antrag auf Erlaubnis?

Der Antrag ist nach § 11 Abs. 4 KCanG schriftlich oder elektronisch zu stellen und enthält Angaben und Nachweise in deutscher Sprache. Dazu zählen Angaben zur Vereinigung, zum Vorstand, zur Mitgliederzahl und zum Gelände sowie Führungszeugnisse, die nicht älter als drei Monate sein dürfen. Das Gesundheits- und Jugendschutzkonzept gehört ebenfalls dazu.

Quellen

  1. Landesdirektion Sachsen: Statistik zu Erlaubnissen für Anbauvereinigungen (Mitteilung vom 25.06.2026)
  2. § 11 KCanG
  3. § 1 KCanG

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