Anbauvereinigungen und Clubs · Gemeinschaftlicher Anbau und Weitergabe

Wie wird die Mitwirkung der Mitglieder nachgewiesen?

Häufige Fragen

Wer darf im Cannabis Club Cannabis anbauen?

Cannabis darf in Anbauvereinigungen nur von Mitgliedern gemeinschaftlich angebaut werden (§ 17 Abs. 1 Satz 1 KCanG), und die Mitglieder müssen aktiv mitwirken (§ 17 Abs. 2 KCanG). Nichtmitglieder und sonstige entgeltlich Beschäftigte dürfen nur Tätigkeiten ausführen, die nicht unmittelbar mit Anbau oder Weitergabe verbunden sind.

Wie kann ich meine Mitwirkung im Club nachweisen?

Das Gesetz schreibt keine Form vor. Lass dir Aufgaben und Einsätze nach den Regeln deines Vereins bestätigen und halte sie für dich fest. Frag den Vorstand, welche Form gilt und wo die Angaben gespeichert werden.

Quellen

  1. KCanG § 11 Erlaubnispflicht
  2. KCanG § 13 Inhalt der Erlaubnis
  3. KCanG § 16 Mitgliedschaft
  4. KCanG § 17 Anforderungen an den gemeinschaftlichen Eigenanbau
  5. KCanG § 26 Dokumentations- und Berichtspflichten
  6. KCanG § 27 Maßnahmen der behördlichen Überwachung
  7. KCanG § 28 Befugnisse der Behörden zur Überwachung
  8. KCanG § 29 Duldungs- und Mitwirkungspflichten
  9. KCanG § 36 Bußgeldvorschriften

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