Gibt es regionale Unterschiede bei der Versorgung?
Die Regeln für Verschreibung und Abgabe von Medizinalcannabis sind in ganz Deutschland dieselben. Unterschiede im Alltag können daraus entstehen, welche Praxis in deiner Nähe verordnet und welche Apotheke das Präparat herstellen oder beschaffen kann. Zahlen zu regionalen Unterschieden nennen wir nicht. Diese Seite zeigt, was bundesweit feststeht und welche Stellen du vor Ort ansprechen kannst.
Was bundesweit gleich ist
Das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) gilt im ganzen Bundesgebiet. Nach § 3 Absatz 1 darf Cannabis zu medizinischen Zwecken nur von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden. Nach Absatz 2 darf es an Endverbraucher nur im Rahmen des Betriebs einer Apotheke gegen Vorlage der Verschreibung abgegeben werden. Das Bundesgesundheitsministerium schreibt, dass alle Ärztinnen und Ärzte verordnungsbefugt sind. Ein Facharztvorbehalt gibt es nicht. Laut ABDA kann jede Apotheke nach einer ärztlichen Verordnung Rezepturarzneimittel mit Cannabis herstellen und abgeben.
Ein Teil der Zuständigkeit liegt allerdings bei den Ländern. Das BfArM ist die zuständige Behörde für die Anwendung des MedCanG, schreibt aber auch, dass der Verkehr mit Medizinischem Cannabis bei Ärztinnen, Ärzten und in Apotheken der Überwachung der jeweiligen Landesbehörden unterliegt.
Die drei Stellen, die deine Versorgung bestimmen
Die Versorgung läuft über Praxis, Krankenkasse und Apotheke. Die Praxis verschreibt, die Krankenkasse entscheidet bei Kassenleistungen über die Kostenübernahme, die Apotheke gibt ab. Fällt eine dieser Stellen aus oder dauert sie länger, verändert sich deine Versorgung spürbar.
Die Arztpraxis
Ohne Verschreibung gibt es keine Abgabe. Ob eine Praxis in deiner Nähe Medizinalcannabis verordnet, erfährst du am besten am Telefon. Wie du eine passende Praxis findest, erklärt der Artikel zur Arztsuche.
Die Krankenkasse
Für gesetzlich Versicherte regelt § 31 Absatz 6 SGB V die Kostenübernahme. Anspruch haben Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung auf Cannabis in Form von Extrakten in standardisierter Qualität sowie auf Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon, wenn die im Gesetz genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Die erste Verordnung bedarf der nur in begründeten Ausnahmefällen abzulehnenden Genehmigung der Krankenkasse, es sei denn, sie wird von einer vom Gemeinsamen Bundesausschuss bestimmten Fachärztin oder einem Facharzt verordnet. Über den Antrag ist innerhalb von zwei Wochen zu entscheiden, bei einer gutachtlichen Stellungnahme innerhalb von vier Wochen. Die KBV nennt dieselben Fristen.
Nach Angaben der KBV sind getrocknete Cannabisblüten seit dem 30. Juli 2026 nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnungsfähig. Das gilt bundesweit und ist keine regionale Besonderheit. Wie die Kostenübernahme bei dir aussieht, sagt dir deine Krankenkasse.
Die Apotheke
Welche Apotheke in deiner Region ein Präparat vorrätig hat oder bestellen kann, lässt sich aus der Ferne nicht sicher sagen. Ruf zwei oder drei Apotheken an und frag nach Verfügbarkeit und Bestelldauer, bevor du das Rezept hinbringst. Das spart Zeit und Wege.
Was vor Ort variieren kann
Wie viele Praxen in deiner Umgebung verordnen, wie schnell eine Apotheke ein Präparat beschaffen kann und wie lange deine Krankenkasse für die Bearbeitung braucht, kann sich unterscheiden. Verlässliche Zahlen dazu für deine Region gibt dir niemand außer den Stellen vor Ort. Deshalb lohnt es sich, den Stand direkt zu erfragen und zu notieren.
Typische Hürden und wie du sie angehst
- Frag die Praxis, ob sie Medizinalcannabis verordnet, bevor du einen Termin buchst.
- Bitte die Apotheke, die Verfügbarkeit telefonisch zu prüfen, bevor du das Rezept hinbringst.
- Plane die Genehmigung der Krankenkasse früh ein und notiere dir Datum und Ansprechpartner.
- Halte schriftlich fest, wer dir welche Auskunft gegeben hat.
Wenn die Versorgung vor Ort stockt
Hilft die erste Anfrage nicht weiter, frag in einem größeren Umkreis nach. Wie eine andere Apotheke die Versorgung übernehmen kann, erklärt der Artikel zur anderen Apotheke. Zu fehlenden Präparaten hilft der Artikel zu Lieferengpässen. Lehnt die Kasse ab, findest du Schritte im Artikel zum Widerspruch bei der Kostenübernahme.
Ohne Verschreibung keine legale Abgabe
Wenn die Versorgung vor Ort schwierig ist, suchen manche nach Abkürzungen. Eine legale Abgabe gibt es nach § 3 MedCanG nur in der Apotheke gegen Verschreibung. Bei Bezugsquellen ohne Verschreibung kannst du nicht prüfen lassen, was du bekommst. Sprich Schwierigkeiten früh in der Praxis an.
Wo du Unterstützung findest
Bei Problemen mit Kostenübernahme oder Versorgung berät die Unabhängige Patientenberatung laut ihrer Website zu Krankenversicherung, Patientenrechten und Arzneimitteln. Ihr Beratungstelefon ist deutschlandweit kostenfrei. Mehr dazu findest du auf patientenberatung.de.
Häufige Fragen
Gibt es in jeder Region dieselbe Versorgung mit Medizinalcannabis?
Die Regeln sind bundesweit gleich: Verschreibung durch Ärztinnen und Ärzte, Abgabe in der Apotheke gegen Vorlage der Verschreibung. Wie viele Praxen verordnen und welche Apotheken das Präparat beschaffen können, kann sich vor Ort unterscheiden. Zahlen dazu nennen wir nicht. Frag deshalb vor Ort nach.
Wie erfahre ich, ob eine Apotheke in meiner Nähe Medizinalcannabis hat?
Ruf die Apotheke an und frag nach der Verfügbarkeit, bevor du das Rezept hinbringst. Laut ABDA kann jede Apotheke nach einer ärztlichen Verordnung Rezepturarzneimittel mit Cannabis herstellen und abgeben. Ob sie das Präparat vorrätig hat oder beschaffen kann, sagt dir die Apotheke.
Wie lange braucht die Krankenkasse für die Genehmigung?
Nach § 31 Abs. 6 SGB V ist über den Antrag innerhalb von zwei Wochen zu entscheiden, bei einer gutachtlichen Stellungnahme innerhalb von vier Wochen. Das gilt für die erste Verordnung, außer bestimmte Fachärztinnen und Fachärzte verordnen.
Quellen
- MedCanG § 3 Abgabe und Verschreibung (gesetze-im-internet.de)
- SGB V § 31 Arznei- und Verbandmittel (gesetze-im-internet.de)
- KBV: Cannabisarzneimittel
- BMG: FAQ Cannabis als Medizin
- BfArM: Medizinisches Cannabis (Überblick)
- ABDA: Medizinisches Cannabis
- Unabhängige Patientenberatung Deutschland: Beratungsangebot