Medizinalcannabis · Apotheken und Versorgung

Gelten in allen Bundesländern dieselben Regeln?

Häufige Fragen

Gilt das Medizinal-Cannabisgesetz in allen Bundesländern?

Ja, das MedCanG ist ein Bundesgesetz und gilt im gesamten Geltungsbereich des Gesetzes. Verschreibung, Abgabe und Anbau sind deshalb bundesweit geregelt. Unterschiede zeigen sich vor allem bei der Umsetzung im Alltag, etwa bei Praxen, Apotheken und Krankenkassen.

Wer erteilt die Erlaubnis für den Anbau von Medizinalcannabis?

Die Erlaubnis für den Anbau zu medizinischen Zwecken erteilt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Der Antrag ist dort zu stellen, und der Anbau unterliegt einer Kontrolle.

Wer darf Medizinalcannabis verschreiben?

Verschrieben werden darf nur von Ärztinnen und Ärzten. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums sind alle Ärztinnen und Ärzte verordnungsbefugt. Die Abgabe erfolgt nur in einer Apotheke gegen Vorlage der Verschreibung.

Quellen

  1. Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG)
  2. Bundesgesundheitsministerium: FAQ Cannabis als Medizin
  3. BfArM: Pressemitteilung 7/2017 zur Cannabisagentur
  4. Apothekenbetriebsordnung § 7 (Herstellung und Prüfung)
  5. Sozialgesetzbuch V § 31 (Arzneimittel, Cannabis)
  6. KBV: Cannabis als Arzneimittel in der Verordnung

Passend dazu

Über The Cherry berichten unter anderem die Medien weiter oben. Alle Beiträge findest du auf der Presseseite.