Medizinalcannabis · Verordnung und Rezept

Wer darf Medizinalcannabis verordnen, und wer zahlt?

Häufige Fragen

Darf eine Ärztin oder ein Arzt Medizinalcannabis verordnen, bevor die Kasse zahlt?

Cannabis zu medizinischen Zwecken darf nach § 3 Abs. 1 MedCanG nur von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden. Für die erste Verordnung braucht es nach § 31 Abs. 6 SGB V eine Genehmigung der Krankenkasse. Kläre die Kostenfrage vorab schriftlich mit Praxis und Krankenkasse.

Wer zahlt, wenn die Krankenkasse die Erstattung ablehnt?

Diese Frage hängt vom Einzelfall ab. Frag die Krankenkasse und die Praxis vorab schriftlich nach den Konsequenzen. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Sozialrecht kann deine Lage einordnen, bevor du Kosten einplanst.

Quellen

  1. MedCanG § 3, Verschreibung und Abgabe
  2. SGB V § 31, Arzneimittel (gesetze-im-internet.de)
  3. SGB X § 35, Begründung des Verwaltungsaktes
  4. KBV: Cannabis

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