Medizinalcannabis · Verordnung und Rezept

Wer entscheidet über die Kosten, und wie frage ich den Stand nach?

Häufige Fragen

Wer entscheidet über die Kostenübernahme für Medizinalcannabis?

Die Krankenkasse. Für die erste Verordnung braucht es ihre Genehmigung (§ 31 Abs. 6 SGB V). Die Praxis stellt den medizinischen Teil. Nach Angaben der KBV hat sie zwei Wochen Zeit, bei Gutachten vier. Den Stand erfragst du direkt bei der Krankenkasse, am besten schriftlich mit Bestätigung.

Was kann ich tun, wenn die Krankenkasse nicht antwortet?

Frag schriftlich nach dem Stand und notiere alle Kontakte. Sprich zugleich die Praxis an, damit die Versorgung in der Zwischenzeit geklärt ist. Setze die Behandlung nicht eigenständig ab. Bei einer Ablehnung oder dauerhaften Verzögerung hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Sozialrecht.

Quellen

  1. SGB V § 31, Arzneimittel (gesetze-im-internet.de)
  2. MedCanG § 3, Verschreibung und Abgabe
  3. KBV: Cannabis, Verordnung und Genehmigung

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