Medizinalcannabis · Verordnung und Rezept

Prüft der Medizinische Dienst den Antrag?

Häufige Fragen

Entscheidet der Medizinische Dienst über die Kostenübernahme?

Nein. Der Medizinische Dienst kann eine gutachtliche Stellungnahme abgeben (§ 31 Abs. 6 SGB V). Über die Genehmigung entscheidet die Krankenkasse und begründet einen schriftlichen Bescheid (§ 35 SGB X).

Was passiert, wenn der Medizinische Dienst Rückfragen hat?

Frag bei der Kasse nach, über wen Rückfragen laufen. Antworte fristgerecht und vollständig und bitte die verordnende Praxis um Unterstützung bei medizinischen Angaben.

Kann ich gegen eine Ablehnung vorgehen?

Ja, du kannst Widerspruch einlegen. Die Frist steht im Bescheid. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Sozialrecht kann die Begründung prüfen und das weitere Vorgehen einordnen.

Quellen

  1. MedCanG § 3 Verschreibung und Abgabe (gesetze-im-internet.de)
  2. BfArM Medizinisches Cannabis
  3. SGB V § 31, Arznei- und Verbandmittel
  4. SGB X § 35, Begründung des Verwaltungsaktes

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