Brauche ich ein Betäubungsmittelrezept für Cannabis?
Nach dem Wortlaut des Medizinal-Cannabisgesetzes ist für Medizinalcannabis kein Betäubungsmittelrezept vorgesehen. § 3 Abs. 1 MedCanG bestimmt, dass Cannabis zu medizinischen Zwecken nur von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden darf und dass „die §§ 2 und 4 der Arzneimittelverschreibungsverordnung“ (AMVV) entsprechend gelten. Auf die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung verweist die Vorschrift nicht. Die Apotheke gibt das verschriebene Cannabis an Endverbraucher nur im Rahmen des Apothekenbetriebs gegen Vorlage der Verschreibung ab (§ 3 Abs. 2 MedCanG). Zur Farbe oder zum Formular des Rezepts haben wir keine belegte Aussage; das klärst du mit Praxis und Apotheke.
Seit April 2024 verschreibungspflichtig und kein Betäubungsmittel mehr
Die Arbeitsgemeinschaft der Apothekerverbände (ABDA) schreibt: „Ab April 2024 ist Medizinal-Cannabis ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, zuvor war es ein Betäubungsmittel.“ Vorher unterlag es dem Betäubungsmittelrecht. Heute richtet sich die Verschreibung nach den Vorschriften der AMVV, auf die § 3 Abs. 1 MedCanG verweist. Das Gesetzgebungsverfahren zu einer Änderung des MedCanG läuft laut Bundesgesundheitsministerium (Stand der Seite: 1. Lesung im Bundestag am 18.12.2025). Regeln zur Verschreibung können sich deshalb ändern; frag Praxis und Apotheke nach dem aktuellen Stand.
Was § 2 AMVV für die Verschreibung verlangt
Weil § 2 AMVV nach § 3 Abs. 1 MedCanG entsprechend gilt, muss eine Verschreibung unter anderem enthalten:
- Name, Berufsbezeichnung und Anschrift der Praxis der verschreibenden Person, einschließlich einer Telefonnummer
- das Datum der Ausfertigung
- Name und Geburtsdatum der Person, für die das Arzneimittel bestimmt ist
- die Bezeichnung des Fertigarzneimittels oder des Wirkstoffes einschließlich der Stärke; bei einem Arzneimittel, das in der Apotheke hergestellt werden soll, die Zusammensetzung nach Art und Menge sowie eine Gebrauchsanweisung
- die Darreichungsform, sofern die Bezeichnung nicht eindeutig ist
- die abzugebende Menge
- die Dosierung (mit gesetzlich geregelten Ausnahmen, etwa bei einem vorliegenden Medikationsplan)
- die Gültigkeitsdauer der Verschreibung
- die eigenhändige Unterschrift der verschreibenden Person oder bei elektronischer Form die qualifizierte elektronische Signatur
Das ist ein Auszug aus § 2 Abs. 1 AMVV. Den vollständigen Wortlaut findest du auf gesetze-im-internet.de.
Wie lange ist die Verschreibung gültig?
Die Gültigkeitsdauer gehört zu den Pflichtangaben (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 AMVV). Fehlt sie, gilt die Verschreibung nach § 2 Abs. 5 AMVV drei Monate. Welche Gültigkeitsdauer deine Praxis einträgt, siehst du auf dem Rezept. Mehr dazu im Ratgeber Wie lange ist ein Cannabis-Rezept gültig?
So klärst du die Rezeptform in der Praxis
- Frag die Ärztin oder den Arzt, wie die Verschreibung ausgestellt wird (Papier oder elektronisch) und welches Präparat verordnet ist.
- Ruf die Apotheke an und nenne Präparat und Menge, damit sie es bestellen kann.
- Prüfe das Rezept beim Erhalt auf Name, Geburtsdatum, Präparat, Dosierung, Menge und Unterschrift.
- Löse es innerhalb der Gültigkeit ein. Zum E-Rezept siehe E-Rezept einlösen.
Wenn die Apotheke die Abgabe ablehnt, frag nach dem Grund. Oft fehlt eine Angabe, die die Praxis ergänzen kann. Nach der Apothekenbetriebsordnung muss die Apotheke bei einem erkennbaren Irrtum oder sonstigen Bedenken vor der Herstellung zuerst klären (§ 7 Abs. 1 ApBetrO). Hat die eigene Apotheke das Präparat nicht, hilft vielleicht eine andere (andere Apotheke).
Rezept nicht selbst verändern
Ein Rezept darfst du nicht selbst ändern oder ergänzen, etwa bei der Menge oder dem Präparat. Änderungen gehören in ärztliche Hand. Die Praxis kann eine neue Verschreibung ausstellen, wenn etwas fehlt oder falsch ist. Bei einem verlorenen Rezept wende dich sofort an die Praxis; ob ein Ersatz ausgestellt wird, entscheidet sie (siehe Verlust eines Rezepts).
Wenn das Präparat nicht lieferbar ist
Ist ein verschriebenes Präparat vorübergehend nicht verfügbar, frag die Apotheke nach einer Bestellung oder nach einer Lieferung aus einer anderen Apotheke. Ob die Verschreibung geändert wird, entscheidet die Ärztin oder der Arzt mit dir. Plane Lieferzeiten ein, bevor dein Vorrat zu Ende geht. Zur Abgabe siehe den Ratgeber zum Ablauf in der Apotheke.
Wer hilft bei Rechtsfragen?
Bei Fragen zu deinem Einzelfall, etwa wenn die Kasse oder eine Behörde widerspricht, hilft eine Patientenberatung oder eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Sozialrecht. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Weitere Beiträge zu Verschreibung, Kosten und Versorgung bündelt die Themenseite Medizinalcannabis.
Häufige Fragen
Brauche ich für Cannabis-Präparate ein Betäubungsmittelrezept?
Nach dem Wortlaut von § 3 Abs. 1 MedCanG gelten für die Verschreibung die §§ 2 und 4 der Arzneimittelverschreibungsverordnung entsprechend. Auf die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung verweist die Vorschrift nicht. Seit April 2024 ist Medizinalcannabis laut ABDA ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Zur Rezeptform im Einzelfall frag Praxis und Apotheke.
Was passiert, wenn die Apotheke das Rezept nicht annimmt?
Frag nach dem Grund. Häufig fehlt eine Pflichtangabe nach § 2 AMVV, etwa Dosierung, Menge oder Unterschrift. Die Praxis kann eine korrigierte Verschreibung ausstellen. Hat deine Apotheke das Präparat nicht, kann eine andere Apotheke abgeben.