Wie sieht ein Cannabis-Rezept aus?
Wer Medizinalcannabis bekommen soll, braucht eine ärztliche Verschreibung, und die muss die Angaben nach § 2 Abs. 1 AMVV enthalten. Das MedCanG erklärt die §§ 2 und 4 AMVV dafür für entsprechend anwendbar (§ 3 Abs. 1 Satz 3 MedCanG). Die AMVV kennt Verschreibungen auch in elektronischer Form. Dieser Ratgeber erklärt, wer die Verordnung ausstellt, welche Angaben darauf stehen müssen und worauf du beim Blick auf das Dokument achten kannst.
Wer stellt die Verordnung aus?
Cannabis zu medizinischen Zwecken darf nur von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden (§ 3 Abs. 1 MedCanG). Die Verordnung ist also eine ärztliche Entscheidung und kein Dokument, das du dir selbst besorgen kannst. Deshalb beginnt jeder Weg zum Medizinalcannabis in der Praxis.
Auch bei einem Online-Angebot gilt § 3 Abs. 1 MedCanG. Frag dort nach, wie die Verordnung ausgestellt und an die Apotheke übermittelt wird.
Wie die Verordnung in die Apotheke kommt
Die Abgabe an Endverbraucherinnen und Endverbraucher erfolgt nur im Rahmen des Betriebs einer Apotheke gegen Vorlage der Verschreibung (§ 3 Abs. 2 MedCanG). Die Apotheke gibt also nur ab, wenn sie die Verordnung vorliegen hat oder ihr vorgelegt wird.
Frag vor dem ersten Termin, in welcher Form du die Verordnung erhältst, und klär mit der Apotheke, wie sie die Verordnung entgegennimmt. Dieser kurze Austausch verhindert, dass du vor verschlossener Tür stehst.
Was du auf der Verordnung prüfen kannst
Nach § 2 Abs. 1 AMVV muss die Verschreibung unter anderem enthalten:
- Name, Berufsbezeichnung und Anschrift der verschreibenden Person samt Telefonnummer,
- das Datum der Ausfertigung oder bei elektronischer Form das Datum der qualifizierten elektronischen Signatur,
- Name und Geburtsdatum der Person, für die das Arzneimittel bestimmt ist,
- die Bezeichnung des Fertigarzneimittels oder des Wirkstoffes einschließlich der Stärke, bei einer in der Apotheke herzustellenden Zubereitung die Zusammensetzung,
- die abzugebende Menge und die Dosierung (die Dosierung entfällt, wenn ein Medikationsplan oder eine schriftliche Dosierungsanweisung vorliegt und dies in der Verschreibung kenntlich gemacht ist),
- die Gültigkeitsdauer und
- die eigenhändige Unterschrift oder bei elektronischer Form die qualifizierte elektronische Signatur.
Bevor du das Dokument aus der Hand gibst, geh diese Punkte in Ruhe durch.
Wenn du bei einem Punkt unsicher bist, frag die Praxis nach. Änderungen oder Ergänzungen lässt du dir von der Praxis erklären, nicht von Dritten.
Papier oder digital: Frag nach, was passt
Frag die Praxis, in welcher Form sie die Verordnung ausstellt. Die Apotheke sagt dir, was sie annehmen kann und welche technischen Voraussetzungen gelten. Wenn du eine digitale Form nutzt, bewahre den Zugang sicher auf und lass dir erklären, wie die Übermittlung läuft.
Wichtig ist, dass du die Verordnung bei jeder Abholung dabeihast oder dass die Apotheke sie bereits vorliegen hat. Frag nach, wie es bei Folgeabgaben läuft.
Datenschutz beim Rezept
Eine Verordnung enthält Gesundheitsdaten. Gib sie nur an deine Apotheke oder an die Stelle weiter, die sie benötigt. Fotos im Netz oder Weitergabe an unbekannte Personen können deine Privatsphäre verletzen. Mehr dazu erklärt der Ratgeber Wie werden Gesundheitsdaten in der Apotheke geschützt?.
Was tun, wenn die Verordnung verloren geht?
Wenn du die Verordnung verlierst, sprich sofort die Praxis an. Sie kann dir sagen, wie ein Ersatz möglich ist, und die Apotheke über die Lage informieren. Der Ratgeber Was tun, wenn das Cannabis-Rezept verloren geht? gibt dir dazu eine erste Orientierung.
Vor dem ersten Gang zur Apotheke
Bevor du die Verordnung zum ersten Mal einlöst, lohnt sich ein kurzer Anruf bei der Apotheke. Frag, ob sie das Präparat vorrätig hat oder bestellen muss, und wie lange das dauern kann. Auch die Frage nach den Öffnungszeiten und einem möglichen Botendienst klärt viel.
Nimm die Verordnung mit und frag vorab, ob die Apotheke weitere Angaben oder einen Ausweis sehen möchte. So vermeidest du einen unnötigen Weg.
Die Abgabe und was dort passiert
Die Apotheke gibt Cannabis nach § 3 Abs. 2 MedCanG nur gegen Vorlage der Verschreibung ab. Die Verordnung steht also im Mittelpunkt, nicht eine Empfehlung aus anderen Quellen. Die Apotheke kann dir erklären, welche Hinweise zur Anwendung sie mitgibt.
Nimm dir Zeit für das Gespräch. Wenn etwas unklar ist, frag nach. Eine gute Beratung in der Apotheke ersetzt nicht die ärztliche Auskunft, ergänzt sie aber im Alltag.
Was du mitnehmen kannst
- Die Praxis stellt die Verordnung aus, die Apotheke gibt nur gegen Vorlage ab.
- Kläre vorab die Form der Verordnung und die Annahme in der Apotheke.
- Prüfe Angaben auf der Verordnung, bevor du sie weitergibst, und schütze deine Gesundheitsdaten.
Die Form des Dokuments ist weniger wichtig als die Frage, ob alle Beteiligten dieselben Angaben haben. Wer diese Abstimmung früh anstößt, spart sich viel Ärger.
Häufige Fragen
Wer stellt das Cannabis-Rezept aus?
Nach § 3 Abs. 1 MedCanG darf Cannabis zu medizinischen Zwecken nur von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden. Die Abgabe erfolgt nach § 3 Abs. 2 nur in einer Apotheke gegen Vorlage der Verschreibung. Welche Angaben die Verschreibung enthalten muss, steht in § 2 Abs. 1 AMVV.
Was tun, wenn das Rezept verloren geht?
Sprich sofort die Praxis an und frag, wie ein Ersatz möglich ist. Informiere auch deine Apotheke. Welcher Weg offen ist, hängt davon ab, in welcher Form die Verordnung ausgestellt wurde. Bei Fragen zur Kostenübernahme hilft deine Krankenkasse weiter.