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Welche Auflagen für Anbauvereinigungen kippte das VG Würzburg?

Häufige Fragen

Welche Auflagen hob das VG Würzburg auf?

Aufgehoben wurden die Auflage zu eigenen Schadstoff-Höchstwerten und die Auflage zur Vorlage von Ausweiskopien. Die Auflage zu den Höchstwerten verletzte die Zuständigkeit, weil Höchstgehalte nach § 17 Abs. 4 KCanG nur per Bundesrechtsverordnung gelten. Die Ausweiskopien verstießen gegen Datenschutzregeln. Das Mitwirkungskonzept blieb bestehen.

Ist das Urteil aus Würzburg rechtskräftig?

Nein. Das Gericht hat die Berufung zugelassen. Damit kann das Urteil noch überprüft werden. Wie das Berufungsgericht entscheidet, ist offen. Wer betroffen ist, sollte den weiteren Verlauf im Blick behalten und sich rechtlich beraten lassen.

Quellen

  1. VG Würzburg, Urteil vom 04.02.2026, Az. W 6 K 25.797 (Volltext über gesetze-bayern.de)
  2. § 23 KCanG
  3. § 11 KCanG

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