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Darf ein Portal für Behandlungen mit Medizinalcannabis werben?

Häufige Fragen

Was hat der BGH im Fall I ZR 74/25 entschieden?

Der I. Zivilsenat hat die Revision der Beklagten zurückgewiesen. Die Werbung für ein Portal zur Vermittlung ärztlicher Behandlungen mit Medizinalcannabis verstößt danach gegen das Verbot der Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel nach § 10 Abs. 1 HWG. Die Pressemitteilung Nr. 55/2026 stammt vom 26. März 2026.

Darf eine Anbauvereinigung für sich werben?

Nein. Nach § 6 KCanG sind Werbung und jede Form des Sponsorings für Cannabis und für Anbauvereinigungen verboten. Sachliche Informationen über Ablauf und Pflichten sind davon zu unterscheiden. Ob ein Text noch Information oder schon Werbung ist, prüft im Zweifel eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt.

Quellen

  1. Bundesgerichtshof, Pressemitteilung Nr. 55/2026 zu I ZR 74/25
  2. § 6 KCanG
  3. § 3 MedCanG
  4. § 10 HWG

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