Was sagten die Sachverständigen zur MedCanG-Novelle?
Stand: Oktober 2026. Am 14. Januar 2026 befragte der Gesundheitsausschuss des Bundestages Verbände und Organisationen zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG), Drucksache 21/3061. Die Positionen reichen von grundsätzlicher Zustimmung bis zur Ablehnung. Wer die Novelle verstehen will, kommt an diesen Stellungnahmen nicht vorbei, denn dort stehen die Einwände, die im weiteren Verfahren wieder auftauchen.
Was war der Anlass?
Eine Anhörung dient dazu, Fachwissen in das Verfahren zu holen, bevor der Bundestag entscheidet. Die Abgeordneten erhalten dabei schriftliche Stellungnahmen und hören die Vertreterinnen und Vertreter der Verbände an. Die Meldung des Bundestages zur Anhörung fasst die wichtigsten Positionen zusammen. Sie stammt vom 14. Januar 2026 und trägt die Nummer hib 32/2026. Nach dem Entwurf sollen Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken laut Bundesgesundheitsministerium nur nach persönlichem Kontakt zwischen Patientin oder Patient und Ärztin oder Arzt verschrieben werden.
Die Positionen im Überblick
- Bundesärztekammer (BÄK): Die BÄK unterstützt das Ziel des Entwurfs, rät aber grundsätzlich davon ab, Cannabisblüten verordnungsfähig zu machen. Dafür gebe es keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz. Stattdessen empfiehlt sie Fertigarzneimittel oder Rezepturarzneimittel.
- Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS): Die DHS spricht sich dafür aus, bei der Erstverschreibung aller Medikamente mit Abhängigkeitspotenzial einen persönlichen Arztkontakt verpflichtend vorzuschreiben, auch bei Medizinalcannabis.
- Polizeigewerkschaft: Sie sieht wichtige Rahmenbedingungen gegen Missbrauch, verlangt aber mehr Übereinstimmung mit der übrigen Cannabisgesetzgebung. Strengere Zugangsbedingungen könnten nach ihrer Einschätzung den Weg über die Ärzteschaft unattraktiver machen.
- ABDA: Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände warnt vor neuen Schlupflöchern und will die Regeln auch auf Cannabisextrakte ausweiten.
- Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW): Der Verband lehnt die Novelle ab und sieht darin einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes.
- Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM): Die ACM begrüßt die Trennung von medizinischem und Genusscannabis, warnt aber vor Überregulierung und vor Einschränkungen der Versorgung.
- Bund Deutscher Cannabis-Patienten (BDCan): Der Verband fordert strengere Werberegeln und warnt davor, dass die Änderung zulasten der Patientinnen und Patienten geht.
Wo die Positionen auseinandergehen
Der größte Streitpunkt betrifft die Verordnungsfähigkeit von Blüten. Die Ärzteschaft sieht dafür keine ausreichende Evidenz, während die Anbieter- und Patientenseite Versorgung im Blick hat. Ein zweiter Punkt ist der persönliche Arztkontakt. Die DHS will ihn vor der ersten Verschreibung, die ACM warnt vor Hürden, die Patientinnen und Patienten ausbremsen. Der dritte Punkt ist die Werbung. Laut der Meldung nannten mehrere Sachverständige die teils offensive Werbung auf Internetplattformen als eines der größten aktuellen Probleme, und der BDCan bezeichnet sie als Hauptproblem. Dazu passt das Urteil des Bundesgerichtshofs zu einem Portal für Behandlungen mit Medizinalcannabis, das im Beitrag Darf ein Portal für Behandlungen mit Medizinalcannabis werben? besprochen wird.
Was das für Patientinnen und Patienten bedeutet
Für dich zählt in erster Linie, wie der Zugang zur Verordnung aussehen wird. Ein persönlicher Arztkontakt vor der ersten Verschreibung würde den Weg verlängern. Ein engerer Zugang könnte Versorgungslücken erzeugen, davor warnt die ACM. Ob und wie der Bundestag die Vorschläge übernimmt, ist offen, denn die Anhörung ist nur ein Schritt im Verfahren. Wer heute behandelt wird, sollte sich auf keine Spekulationen stützen und die Lage mit der Praxis besprechen.
Prävention und Jugendschutz
Die Stellungnahmen zeigen auch den Blick auf Missbrauch und Gesundheitsschutz. Die DHS argumentiert mit der Abhängigkeitsgefahr, und die Polizeigewerkschaft mit der Missbrauchsgefahr. Beides zielt darauf, dass Cannabis nur dort landet, wo es medizinisch begründet ist. Für Eltern und Fachkräfte heißt das: Medizinisches Cannabis ist kein Freibrief für Weitergabe, und Jugendliche brauchen für jede Form von Cannabis Schutz und klare Ansprechpersonen. Die Themenseite Prävention und Jugendschutz bündelt dazu die Grundlagen.
Wie es weitergeht
Nach der Anhörung berät der Ausschuss den Entwurf weiter. Welche Änderungen am Text vorgenommen werden, zeigt erst die überarbeitete Fassung. Den aktuellen Verfahrensstand fasst der Beitrag zur MedCanG-Novelle im Bundestag zusammen. Bis zu einer Verkündung gilt das bisherige Recht.
Wie man eine Stellungnahme liest
Jede Stellungnahme stammt von einem Verband oder einer Institution mit eigenen Interessen. Wer Mitglieder vertritt, betont naturgemäß die Lage dieser Mitglieder. Deshalb lohnt der Blick auf den Absender, auf die Begründung und auf die Fakten, die genannt werden. Eine Position mit Belegen ist überprüfbar, eine Position ohne Belege bleibt eine Meinung. Diese Unterscheidung hilft, die Anhörung nüchtern zu lesen.
Was die Anhörung nicht entscheidet
Eine Anhörung ist kein Beschluss. Sie gibt dem Ausschuss Informationen, die er bei der weiteren Beratung berücksichtigen kann. Der Ausschuss kann Änderungen am Text vornehmen oder den Entwurf unverändert lassen. Erst nach den Beratungen stimmt der Bundestag ab. Wer also eine Position in der Anhörung nicht wiederfindet, muss nicht gleich aufgeben, denn das Verfahren ist noch offen.
Welche Punkte für Patientinnen und Patienten zählen
Für dich sind vor allem drei Punkte wichtig: der Weg zur ersten Verordnung, die Kontinuität einer laufenden Therapie und die Frage, wo Cannabis abgegeben werden darf. Die Stellungnahmen berühren alle drei Punkte. Achte beim Lesen darauf, ob eine Forderung den Zugang erleichtert oder erschwert. Besprich offene Fragen mit deiner Praxis, denn sie kennt deine Behandlung am besten.
Wo du die Stellungnahmen findest
Die Stellungnahmen sind über die Seite des Bundestages abrufbar, zusammen mit dem Vorgang zur Drucksache. Wer sie selbst liest, erkennt schneller, welche Argumente sich wiederholen und welche neu sind.
Was du jetzt tun kannst
- Lies die Stellungnahmen im Original, bevor du dir eine Meinung bildest. Die Meldung des Bundestages verweist auf die Dokumente.
- Sprich mit deiner Praxis über deine Therapie, wenn sich Regeln ändern.
- Halte dich bei Fragen zum Rezept an die Apotheke und die Ärztin oder den Arzt.
Häufige Fragen
Welche Verbände wurden bei der MedCanG-Anhörung gehört?
Gehört wurden unter anderem die Bundesärztekammer, die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen, die Polizeigewerkschaft, die ABDA, der Branchenverband Cannabiswirtschaft, die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin und der Bund Deutscher Cannabis-Patienten. Die Positionen reichen von Zustimmung bis zur Ablehnung. Die Meldung des Bundestages fasst sie zusammen.
Was fordert die DHS bei der Erstverschreibung?
Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen spricht sich für einen verpflichtenden persönlichen Arztkontakt bei der Erstverschreibung aus. Sie bezieht das auf die Erstverschreibung aller Medikamente mit Abhängigkeitspotenzial, auch bei Medizinalcannabis. Ob der Bundestag diese Forderung übernimmt, ist im Anhörungsbericht nicht entschieden.