Wie weit ist die MedCanG-Novelle im Bundestag?
Stand: Oktober 2026. Die Novelle des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) ist im Bundestag ein laufendes Verfahren. Der Gesetzentwurf trägt die Drucksache 21/3061. Das Gesundheitsministerium führt den Stand als „Laufendes Verfahren“, die letzte Angabe dazu stammt vom 18. Dezember 2025. Ob und wann das Gesetz beschlossen wird, lässt sich daraus nicht ablesen. Bis zu einer Verkündung gilt das bisherige Recht.
Die Zeitleiste
Der Verlauf bis heute lässt sich an wenigen Terminen festmachen. Sie zeigen, wie weit das Verfahren bisher gekommen ist.
- 8. Oktober 2025: Das Kabinett beschließt den Entwurf.
- 21. November 2025: Der Bundesrat behandelt den Entwurf im ersten Durchgang.
- 3. Dezember 2025: Die Bundestagsdrucksache 21/3061 trägt dieses Datum.
- 18. Dezember 2025: erste Lesung im Bundestag.
- 14. Januar 2026: öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages.
Auf die Anhörung folgt in der Regel die Beratung im Ausschuss. Welche Stellungnahmen dort eingegangen sind, zeigt der Beitrag zur Anhörung vom 14. Januar 2026.
Begriffe kurz erklärt
Medizinal-Cannabis ist Cannabis, das zu medizinischen Zwecken verschrieben und abgegeben wird. Das MedCanG regelt diesen Weg, getrennt vom Konsumcannabisgesetz (KCanG), das den Umgang für Erwachsene im Genussbereich ordnet. Eine Verschreibung ist das ärztliche Rezept. Die Abgabe ist die Übergabe in der Apotheke. Eine Novelle ist die Änderung eines bestehenden Gesetzes durch ein neues Gesetz, das der Bundestag beschließt.
Was der Entwurf ändern soll
Nach der Darstellung des Bundesgesundheitsministeriums sollen Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken nur nach persönlichem Kontakt zwischen Patientin oder Patient und Ärztin oder Arzt verschrieben werden, etwa in der Praxis oder bei einem Hausbesuch. Das Ministerium nennt das Ziel, eine Fehlentwicklung bei der Verwendung von Cannabisblüten zu korrigieren. Die Stellungnahmen aus der Anhörung zeigen, wo Verbände Nachbesserungen fordern oder Risiken sehen. Die Stellungnahmen drehen sich unter anderem um die Verordnungsfähigkeit von Cannabisblüten, um einen persönlichen Arztkontakt vor der ersten Verschreibung und um Werbung. Ein Entwurf ist kein geltendes Recht.
Was gilt bis zur Verkündung?
Bis ein neues Gesetz in Kraft tritt, gilt das MedCanG in seiner bisherigen Fassung. Nach § 3 Abs. 1 darf Cannabis zu medizinischen Zwecken nur von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden. Nach § 3 Abs. 2 wird es an Endverbraucherinnen und Endverbraucher nur im Rahmen des Betriebs einer Apotheke gegen Vorlage der Verschreibung abgegeben. Wer Fragen zu einer konkreten Verordnung hat, wendet sich an die verschreibende Praxis oder an die Apotheke.
Warum der Verfahrensstand wichtig ist
Wer Medizinal-Cannabis nutzt, plant oft über Monate. Änderungen beim Rezept, bei der Abgabe oder bei der Kostenübernahme können den Alltag verändern. Deshalb lohnt es sich, den Stand im Blick zu behalten. Verfahrensschritte im Bundestag stehen im Dokumentations- und Informationssystem des Bundestags (DIP), mit Datum und Drucksachennummer. Die Seite des Ministeriums führt zusätzlich den aktuellen Verfahrensstand.
Prävention und Verantwortung
Medizinische Cannabisarzneimittel gehören in ärztliche Hand. Wer Cannabis ohne Verordnung besorgt, verlässt den geregelten Weg und setzt sich Risiken aus, die niemand im Blick hat. Wer mit dem Gedanken spielt, Cannabis ohne Begleitung zu nutzen, holt sich vorher Rat bei einer Beratungsstelle. Eine Übersicht bietet die Themenseite Hilfe und Beratung.
Wie der Weg zur Verordnung aussieht
Eine Verordnung erfolgt nach ärztlicher Untersuchung und Diagnose. Der Weg führt über die Praxis zur Apotheke, und die Kasse prüft, ob sie die Leistung übernimmt. Wie du eine passende Ärztin oder einen passenden Arzt findest, erklärt der Beitrag Arzt finden für eine Verordnung. Für die Kostenfrage ist der Beitrag zum Antrag bei der Krankenkasse hilfreich.
Wer entscheidet im Bundestag?
Ein Gesetzentwurf durchläuft im Bundestag mehrere Lesungen. Zuvor berät ihn in der Regel der zuständige Ausschuss, hier der Gesundheitsausschuss. Danach stimmt das Plenum ab. Der Bundesrat wirkt mit, weil die Länder an vielen Gesetzen beteiligt sind. Erst mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt ein Gesetz in Kraft. Jede dieser Stationen kann die Vorlage verändern, deshalb ist der Entwurf von heute nicht das Gesetz von morgen.
Was die Drucksache 21/3061 bedeutet
Die Zahl vor dem Schrägstrich bezeichnet die Wahlperiode, hier die 21. Die Zahl danach ist die laufende Nummer des Dokuments. Mit der Drucksachennummer findest du den Gesetzentwurf, Änderungen und Berichte. Auch die Stellungnahmen aus der Anhörung beziehen sich auf diese Nummer. Wer den Text selbst lesen möchte, beginnt mit der Drucksache und nicht mit Zusammenfassungen in Medien.
Welche Fragen du in der Praxis stellen kannst
Wenn du eine Verordnung erhältst, lohnt sich ein kurzes Gespräch über die Dauer der Therapie, über die nächste Verlängerung und über mögliche Umstellungen. Frag auch, wie die Verordnung dokumentiert wird und was du bei Nebenwirkungen tun sollst. Wenn sich Regeln ändern, lohnt eine erneute Nachfrage, ob dein Fall betroffen ist. Notiere dir die Antworten, dann bleibt nach einem Wechsel der Regeln nichts offen.
Was sich bei Patientinnen und Patienten zuerst ändert
Änderungen am Rezept oder an der Abgabe betreffen zuerst die laufende Versorgung. Deshalb sollte man die Verordnung nicht eigenmächtig umstellen, bevor die Praxis den neuen Stand kennt. Wer einen Termin bei der Praxis hat, bringt die aktuelle Verordnung und offene Fragen mit.
Was du jetzt tun kannst
- Verfolge den Stand über das Dokumentations- und Informationssystem des Bundestags, wenn dich das Thema betrifft.
- Frag bei Änderungen deine Praxis oder die Apotheke, was für deine Verordnung gilt.
- Bewahre Verordnungen und Bescheide auf, damit du bei Rückfragen belegen kannst, was dir verschrieben wurde.
Häufige Fragen
Ist die MedCanG-Novelle schon in Kraft?
Nein. Das Bundesgesundheitsministerium führt das Verfahren als laufend, die letzte Angabe stammt vom 18. Dezember 2025. Solange kein neues Gesetz verkündet ist, gilt das bisherige MedCanG. Verschreibung ist danach nur durch Ärztinnen und Ärzte möglich, die Abgabe nur in der Apotheke gegen Vorlage der Verschreibung.
Welche Drucksache gehört zur MedCanG-Änderung?
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes trägt die Drucksache 21/3061. Mit dieser Nummer findest du den Entwurf und spätere Dokumente im Dokumentations- und Informationssystem des Bundestags. Die Anhörung am 14. Januar 2026 bezog sich auf diesen Entwurf.