Was passiert nach einem Unfall unter Cannabiseinfluss?
Nach einem Unfall unter Cannabiseinfluss können mehrere Verfahren parallel laufen. Das Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes nach § 24a des Straßenverkehrsgesetzes ist nur einer davon. Ob und welche weiteren Folgen drohen, hängt vom Hergang, von Verletzungen, von Schäden und vom Verhalten am Unfallort ab. Dieser Artikel ordnet die möglichen Folgen ein und zeigt, was du jetzt tun kannst.
Welche Verfahren nach einem Unfall möglich sind
Ein Unfall kann zwei Bereiche betreffen. Der erste ist das Verfahren wegen des Cannabisverstoßes, also die Frage, ob der Grenzwert oder eine andere Regel des § 24a StVG erfüllt ist. Der zweite betrifft den Unfall selbst: Schäden an Fahrzeugen, Verletzungen von Beteiligten und die Frage, wer den Unfall verursacht hat. Beide Bereiche sollte man getrennt betrachten, auch wenn sie im selben Vorgang auftauchen.
Welche Stelle für welchen Teil zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab. Bei Unklarheiten lohnt sich eine Beratung, bevor du Erklärungen abgibst oder Fristen verstreichen lässt.
Was die Polizei nach einem Unfall prüft
Besteht nach einem Unfall der Verdacht auf Cannabiskonsum, kann eine Blutentnahme angeordnet werden (§ 81a StPO, im Bußgeldverfahren nach § 46 OWiG sinngemäß). Die Untersuchung zeigt, ob der Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum erreicht ist. Der Ablauf der Blutprobe ist im Artikel zur Blutprobe nach einer Polizeikontrolle beschrieben.
Daneben werden der Hergang, Zeugenaussagen und Unfallspuren erfasst. Welche Stelle dabei was prüft, hängt vom Einzelfall ab.
Welche Folgen aus dem Straßenverkehrsrecht drohen
Verstöße nach § 24a StVG werden als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet. Das Gesetz unterscheidet zwei Rahmen. Der Grundrahmen gilt für die Verstöße nach Absatz 1, 1a und 2 Satz 1. Für die Kombination von THC und Alkohol nach Absatz 2a liegt der Rahmen höher. Beträge nennt dieser Artikel nicht.
Bei einer Geldbuße nach § 24a Abs. 1 bis 2a StVG ist nach § 25 Abs. 1 StVG in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen. Die Dauer und die Einzelheiten richten sich nach dem Bescheid und dem Einzelfall. Welche Konsequenzen für die Fahrerlaubnis darüber hinaus entstehen, prüft die Behörde im Einzelfall. Mehr zu Punkten im Register steht im Artikel zu Punkten im Fahreignungsregister bei Cannabis.
Welche Folgen für den Unfall selbst möglich sind
Neben dem Bußgeld kann ein Unfall unter Cannabiseinfluss weitere rechtliche Folgen haben. Dazu gehören Fragen nach Schuld, nach Verletzungen und nach Schäden. Ob eine Straftat im Raum steht, prüft die zuständige Stelle im Einzelfall. Je nach Lage kommen etwa § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) und § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) in Betracht. Beide setzen voraus, dass die Person infolge berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Bei einer Verurteilung kann das Gericht nach § 69 StGB die Fahrerlaubnis entziehen, wenn sich aus der Tat ergibt, dass die Person zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.
Eigenständig strafbar ist nach § 142 StGB das unerlaubte Entfernen vom Unfallort: Wer sich als Unfallbeteiligter vom Unfallort entfernt, bevor er die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung ermöglicht oder eine angemessene Zeit gewartet hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Bleib deshalb am Unfallort. Die strafrechtlichen Fragen klärt eine Anwältin oder ein Anwalt, der die Akte kennt.
Der Artikel zur Abgrenzung von Ordnungswidrigkeit und Straftat erklärt die Unterschiede genauer. Für Schadensfragen gegenüber anderen Beteiligten ist die Versicherung wichtig. Dazu mehr im Artikel zur Versicherung nach einem Unfall unter Cannabis.
Schuld und Verstoß sind verschiedene Fragen
Ob du den Unfall verursacht hast, ist eine andere Frage als die, ob du gegen § 24a StVG verstoßen hast. Der Verstoß betrifft deine Fahrt unter Einfluss. Die Schuld am Unfall betrifft das Geschehen auf der Straße: Wer hat wann wie reagiert, und wer musste ausweichen. Beide Fragen können zusammenfallen, müssen es aber nicht.
Diese Trennung ist wichtig, weil sie unterschiedliche Verfahren und unterschiedliche Nachweise betrifft. Ein Zeuge, der den Hergang beschreibt, sagt wenig über den Blutwert aus. Ein Messwert wiederum sagt nichts darüber, wer einem anderen die Vorfahrt genommen hat.
Verletzte, Schäden und die Frage der Haftung
Sind Menschen verletzt worden oder entstanden erhebliche Schäden, geht es um Ersatzansprüche und um Fragen der Haftung. Diese Themen laufen häufig über die Versicherungen der Beteiligten. Wer dabei Erklärungen abgibt, sollte bedenken, dass sie später Gewicht bekommen können.
Hilfreich ist eine nüchterne Dokumentation des Vorfalls. Notiere die Position der Fahrzeuge, die Wetterlage, die Fahrbahnverhältnisse und die Namen von Beteiligten und Zeugen. Solche Angaben helfen unabhängig davon, wie das Verfahren später ausgeht.
Warum du Angaben zum Unfall gut vorbereiten solltest
Nach einem Unfall stehen viele Eindrücke gleichzeitig im Raum. Erinnerungen verändern sich schnell, und das Gedächtnis füllt Lücken oft mit Annahmen. Deshalb gilt: Schreib deine Erinnerung auf, bevor du sie mit anderen Beteiligten besprichst. Trenne dabei, was du gesehen hast, von dem, was du nur vermutest.
Vor einer schriftlichen oder mündlichen Aussage bei der Polizei oder einer Versicherung lohnt sich eine Beratung. Eine Anwältin oder ein Anwalt kann einschätzen, welche Angaben sinnvoll sind und welche Formulierungen Risiken bergen.
Warum Versicherung und Verfahren getrennt laufen
Versicherungen prüfen Schäden nach den Bedingungen des jeweiligen Vertrags. Das Bußgeld- oder Strafverfahren fragt dagegen nach dem Verhalten am Steuer. Beide Wege können sich berühren, etwa wenn ein Polizeibericht in die Schadensregulierung einfließt. Deshalb ist es sinnvoll, Unterlagen zu trennen und jeden Vorgang eigens abzulegen.
Auch Fristen für Schadensmeldungen können eine Rolle spielen. Lies die Bedingungen deiner Versicherung und melde Schäden zeitnah. Eine Beratung hilft, Meldungen so zu formulieren, dass sie zu deiner Lage passen.
Was du nach einem Unfall jetzt tun kannst
- Sorg zuerst für Sicherheit und hol Hilfe für Verletzte. Ruf den Notruf an, wenn Menschen verletzt sind.
- Sprich vor Angaben zur Sache mit einer Anwältin oder einem Anwalt für Verkehrsrecht oder Strafrecht.
- Bewahre Unfallprotokolle, Fotos, Zeugenangaben und Schreiben der Versicherung auf.
- Wenn dich dein Konsum beschäftigt, findest du Ansprechpartner unter Hilfe und Beratung.
Der beste Schutz vor solchen Folgen ist, nach Cannabis nicht zu fahren. Wer gar nicht erst fährt, muss sich auch nicht mit Verfahren, Gutachten und Schadensfragen auseinandersetzen. Die Entscheidung dafür fällt vor dem Losfahren.
Häufige Fragen
Bekomme ich nach einem Unfall automatisch ein Bußgeld?
Ein Bußgeld kommt in Betracht, wenn ein Verstoß nach § 24a StVG nachgewiesen ist. Dafür ist vor allem die Blutuntersuchung entscheidend, die den Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter im Blutserum prüft. Die Höhe richtet sich nach § 24a Abs. 3 StVG und dem Einzelfall. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Verkehrsrecht kann die Lage einschätzen.
Kann ein Unfall auch ohne THC-Nachweis Folgen haben?
Ja, das ist möglich. Unfälle können unabhängig vom Cannabis Fragen nach Schuld und Schaden aufwerfen. Ob und welche Vorwürfe im Raum stehen, prüft die zuständige Stelle im Einzelfall. Eine Beratung hilft, die Lage zu sortieren, bevor du Angaben machst.
Zahlt die Versicherung nach einem Unfall unter Cannabis?
Das hängt vom Versicherungsvertrag und vom Einzelfall ab. Dieser Artikel prüft die Bedingungen nicht. Lies die Vertragsunterlagen und frag deine Versicherung direkt nach. Wie das im Detail aussehen kann, erklärt der Artikel zur Versicherung nach einem Unfall unter Cannabis.
Quellen
- Straßenverkehrsgesetz, § 24a (gesetze-im-internet.de)
- Straßenverkehrsgesetz, § 25 (gesetze-im-internet.de)
- Strafprozessordnung, § 81a (gesetze-im-internet.de)
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, § 46 (gesetze-im-internet.de)
- Strafgesetzbuch, § 316 (gesetze-im-internet.de)
- Strafgesetzbuch, § 315c (gesetze-im-internet.de)
- Strafgesetzbuch, § 69 (gesetze-im-internet.de)
- Strafgesetzbuch, § 142 (gesetze-im-internet.de)