Zahlt die Versicherung nach einem Unfall unter Cannabis?
Ob die Versicherung nach einem Unfall unter Cannabiseinfluss zahlt, ist eine Frage, die viele Betroffene erst dann stellen, wenn der Schaden schon entstanden ist. Die Antwort hängt vom Versicherungsvertrag, vom Verhalten des Fahrers und vom Einzelfall ab. Die genauen Regeln für Leistungspflicht und Regress hängen vom Vertrag ab, deshalb beschreiben wir hier nur den Rahmen. Dieser Artikel erklärt, worauf du achten solltest.
Was Versicherungen grundsätzlich prüfen
Nach einem Unfall prüft die Versicherung, ob der Schaden gedeckt ist und ob der Fahrer gegen Pflichten aus dem Vertrag verstoßen hat. Dazu gehört auch die Frage, ob der Fahrer fahrtüchtig war. Welche Unterlagen die Versicherung heranzieht, hängt vom Einzelfall ab.
Wichtig ist: Die Versicherung beurteilt nach dokumentierten Umständen und nicht nach dem Gefühl. Deshalb sind Unterlagen und sachliche Angaben entscheidend.
Leistungspflicht und Regress
Zwei Begriffe sind hier zentral. Die Leistungspflicht beschreibt, ob die Versicherung den Schaden übernimmt. Der Regress beschreibt, ob die Versicherung das Geld, das sie gezahlt hat, später vom Fahrer zurückverlangen kann. Beide Fragen sind getrennt zu betrachten.
Welche Regel im konkreten Vertrag gilt, steht in den Vertragsbedingungen. Diese Bedingungen unterscheiden sich stark. Lies sie, bevor du Aussagen zur Deckung triffst.
Das Gesetz setzt den Rahmen. Nach § 81 Abs. 1 VVG ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt. Führt er ihn grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer nach § 81 Abs. 2 VVG berechtigt, seine Leistung „in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen“. Ob ein Verhalten im Einzelfall als grob fahrlässig bewertet wird, kann dieser Artikel nicht beurteilen.
Regeln die Vertragsbedingungen Pflichten des Versicherungsnehmers (Obliegenheiten), gilt § 28 VVG: Bei vorsätzlicher Verletzung kann der Versicherer leistungsfrei sein, bei grober Fahrlässigkeit kann er die Leistung kürzen. Nach § 28 Abs. 3 VVG muss er trotzdem leisten, soweit die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für den Umfang seiner Leistungspflicht ursächlich war.
Gegenüber geschädigten Dritten gilt bei der Kfz-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung § 117 Abs. 1 VVG: Ist der Versicherer dem Versicherungsnehmer gegenüber ganz oder teilweise leistungsfrei, bleibt seine Verpflichtung gegenüber dem Dritten gleichwohl bestehen. Das gilt nach Absatz 3 nur im Rahmen der vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme und der übernommenen Gefahr. Ob und in welcher Höhe der Versicherer sich danach bei dir zurückholen kann, richtet sich nach Gesetz und Vertragsbedingungen.
Warum Cannabis ein Problem sein kann
Fahren mit 3,5 ng/ml THC oder mehr im Blutserum ist nach § 24a Abs. 1a StVG eine Ordnungswidrigkeit. Ob das den Versicherungsschutz berührt, hängt von den Vertragsbedingungen und von den oben genannten Regeln des Versicherungsvertragsgesetzes ab. Eine pauschale Aussage wäre an dieser Stelle nicht seriös.
Ein erfundenes Beispiel zeigt das Spannungsfeld: Ein Unfall passiert, der Fahrer hat zuvor konsumiert, aber der Unfall lag nicht an der Wirkung. Ob die Versicherung trotzdem zahlt, lässt sich nicht ohne Prüfung sagen. Bei Obliegenheiten kann nach § 28 Abs. 3 VVG die Frage eine Rolle spielen, ob die Verletzung für den Versicherungsfall ursächlich war.
Was du nach einem Unfall tun solltest
- Unfallstelle sichern und Verletzte versorgen
- Polizei rufen, wenn es nötig ist
- Unfall zügig bei der Versicherung melden
- Unterlagen, Fotos und Zeugenangaben sammeln
Gegenüber der Versicherung solltest du sachlich bleiben und nichts bestätigen, was du nicht überblickst. Eine Beratung hilft, die Angaben richtig zu formulieren.
Wann eine Beratung nötig ist
Sobald die Versicherung Fragen zum Konsum stellt, Leistungen kürzt oder einen Regress ankündigt, lohnt sich eine Beratung. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Verkehrsrecht kann die Erfolgsaussichten einschätzen und mit dir die Antwort vorbereiten.
Auch Verbraucherberatungen können bei Fragen zu Verträgen helfen. Sie prüfen die Bedingungen und zeigen, welche Punkte im Einzelfall relevant sind.
Vorbeugen: Versicherung und Mobilität
Der beste Schutz ist, nach Cannabiskonsum nicht zu fahren. Das vermeidet Unfälle und auch Diskussionen mit der Versicherung. Wer regelmäßig konsumiert, sollte die eigene Mobilität planen, etwa mit einer Fahrgemeinschaft oder öffentlichen Verkehrsmitteln.
Lies außerdem die Bedingungen deiner Kfz-Versicherung. Dort steht, welche Pflichten gelten und welche Folgen ein Verstoß haben kann. Wer die Bedingungen kennt, weiß, worauf er sich einlässt.
Was der Versicherungsvertrag regelt
Im Vertrag stehen Pflichten des Fahrers und Folgen eines Verstoßes. Diese Bedingungen unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter. Verträge können besondere Regeln für Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss enthalten oder allgemeiner auf gesetzliche Pflichten verweisen.
Wer seinen Vertrag kennt, weiß vorher, welche Folgen ein Verstoß haben kann. Eine kurze Durchsicht der Bedingungen lohnt sich schon vor dem nächsten Schadensfall.
Regress: Was er bedeutet
Ein Regress bedeutet, dass der Versicherer Geld, das er an den Geschädigten gezahlt hat, vom Versicherungsnehmer oder vom Fahrer zurückverlangt. Ob das möglich ist, hängt von Vertrag und Verhalten ab. Fristen und Form solcher Forderungen sollte man sich schriftlich zeigen lassen.
Wer eine Regressforderung erhält, sollte sie nicht ohne Prüfung bezahlen. Eine Beratung hilft, die Berechtigung zu prüfen und die Höhe nachzuvollziehen.
Gespräch mit der Versicherung vorbereiten
- Schadensmeldung vollständig und sachlich ausfüllen
- Fragen zum Konsum nur mit Beratung beantworten
- Schriftverkehr sammeln und Fristen notieren
- Bei Kürzung oder Ablehnung die Begründung anfordern
Die Begründung ist wichtig, weil sie zeigt, auf welche Vertragsregel sich der Versicherer stützt. Ohne Begründung lässt sich kaum entscheiden, ob ein Widerspruch sinnvoll ist.
Kontakt mit der Versicherung dokumentieren
Jeder Kontakt mit der Versicherung sollte festgehalten werden: Datum, Gesprächspartner, Inhalt und zugesagte Schritte. Schriftliche Antworten sind dabei wertvoller als Telefonnotizen. Wer eine Auskunft mündlich erhält, sollte um eine schriftliche Bestätigung bitten.
Diese Dokumentation hilft auch, wenn später ein Streit über Leistungen entsteht. Sie zeigt, welche Angaben wann gemacht wurden und auf welcher Grundlage die Versicherung entschieden hat.
Obliegenheiten im Vertrag beachten
Manche Versicherungen verlangen bestimmte Verhaltensweisen, die im Vertrag als Obliegenheiten beschrieben sind. Ein Verstoß gegen eine solche Pflicht kann die Leistung beeinflussen. Lies diese Abschnitte im Vertrag, bevor du eine Entscheidung triffst, und frage nach, wenn du sie nicht verstehst.
Bei größeren Schäden lohnt sich ein Blick auf die Gesamtlage. Eine Beratung zeigt, welche Schritte bei Versicherung, Haftung und Verfahren zusammenhängen und welche Fristen zuerst laufen.
Auch Rechtsschutzversicherungen können bei solchen Fragen eine Rolle spielen. Ob sie die Kosten für eine Beratung oder ein Verfahren übernehmen, steht im jeweiligen Vertrag und sollte geprüft werden.
Was du jetzt tun kannst
Wenn du einen Unfall hattest, melde ihn zügig, sammle Unterlagen und lass dich beraten, bevor du gegenüber der Versicherung ausführlich Stellung nimmst. Wer wissen will, wie Kontrollen und Folgen zusammenhängen, liest den Artikel zu den Folgen eines Unfalls unter Cannabis.
Einen Überblick über alle Fragen rund um den Straßenverkehr findest du im Bereich Straßenverkehr. Zur Frage, ob nach dem Konsum überhaupt gefahren werden darf, lies den Artikel zum Fahren nach Cannabiskonsum.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung nach einem Unfall unter Cannabis?
Das hängt vom Vertrag, vom Verschulden und vom Einzelfall ab. Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, bei grober Fahrlässigkeit darf er kürzen (§ 81 VVG). Geschädigten Dritten gegenüber bleibt der Kfz-Haftpflichtversicherer nach § 117 VVG grundsätzlich leistungspflichtig. Lass dich bei Ablehnung oder Kürzung beraten.
Was ist Regress bei der Versicherung?
Regress bedeutet, dass die Versicherung gezahlte Leistungen von der verursachenden Person zurückverlangt. Ob das im Einzelfall möglich ist, hängt von Gesetz und Vertrag ab, zum Beispiel von § 28 und § 117 VVG und den Bedingungen deiner Versicherung. Lass eine Regressforderung vor der Zahlung prüfen.
Was muss ich nach einem Unfall sofort tun?
Sichere die Unfallstelle, versorge Verletzte und rufe die Polizei, wenn es nötig ist. Melde den Unfall zügig bei der Versicherung und sammle Unterlagen, Fotos und Zeugenangaben. Gib gegenüber der Versicherung keine ausführlichen Angaben, bevor du dich beraten lassen hast.