Straßenverkehr · Kontrolle und Folgen

Darf die Polizei ohne Verdacht einen Drogentest machen?

Häufige Fragen

Darf die Polizei ohne Verdacht einen Drogentest machen?

Anhalten und kontrollieren darf die Polizei auch ohne konkreten Verdacht (§ 36 Abs. 5 StVO). Eine Blutentnahme setzt voraus, dass du Beschuldigte oder Beschuldigter bist, und bei einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG müssen bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen (§ 81a StPO, § 46 Abs. 4 OWiG). Ob die Anzeichen im Einzelfall ausreichen, prüft im Streitfall ein Gericht.

Wo finde ich verlässliche Informationen zu Drogenkontrollen?

Verlässlich sind vor allem Gesetzestexte und Auskünfte von Fachanwältinnen und Fachanwälten für Verkehrsrecht. Prüfe bei Ratgebern im Netz, wer sie betreibt und ob Aussagen mit Gesetzen belegt werden. Bei Unsicherheit hilft eine Beratungsstelle oder eine Fachkraft.

Quellen

  1. Straßenverkehrs-Ordnung § 36 (Gesetzestext)
  2. Strafprozessordnung § 81a (Gesetzestext)
  3. Gesetz über Ordnungswidrigkeiten § 46 (Gesetzestext)
  4. Strafprozessordnung § 136 (Gesetzestext)
  5. Gesetz über Ordnungswidrigkeiten § 111 (Gesetzestext)
  6. Straßenverkehrsgesetz § 24a (Gesetzestext)

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