Wie lagert man Cannabis aus dem Eigenanbau sicher?
Die Lagerung von Cannabis aus dem Eigenanbau sicher zu gestalten heißt vor allem, drei Dinge zu erreichen: Dritte haben keinen Zugriff, das Material bleibt trocken und du behältst den Überblick über die Menge. Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) regelt den Zugriff ausdrücklich. Dieser Artikel behandelt die sichere Seite der Lagerung.
Was das Gesetz zur Sicherung sagt
Nach § 10 KCanG sind Cannabis und Vermehrungsmaterial am Wohnsitz und am gewöhnlichen Aufenthalt durch geeignete Maßnahmen zu sichern. Das Gesetz verlangt geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff Dritter, insbesondere von Kindern und Jugendlichen. Die Sicherung muss im Alltag wirklich funktionieren. Ein offen zugänglicher Karton im Flur dürfte diesen Anforderungen kaum genügen. Ein Verstoß gegen § 10 KCanG ist nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 KCanG eine Ordnungswidrigkeit.
§ 9 Abs. 2 KCanG stellt außerdem klar, dass Cannabis aus dem privaten Eigenanbau nicht an Dritte weitergegeben werden darf. Eine gute Sicherung hilft auch dabei, dass nichts ohne dein Wissen den Haushalt verlässt. Wie du Kinder im Haushalt schützt, erklärt der Ratgeber zur Sicherung von Cannabis vor Kindern.
Die Menge im Blick behalten
Für den Besitz gelten Obergrenzen. Nach § 3 Abs. 1 KCanG ist der Besitz von bis zu 25 Gramm für Personen ab 18 Jahren zum Eigenkonsum erlaubt. Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt sind nach § 3 Abs. 2 KCanG bis zu 50 Gramm erlaubt, bei Blüten, blütennahen Blättern und sonstigem Pflanzenmaterial bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen. Zusammen dürfen höchstens 50 Gramm besessen werden. Wer insgesamt mehr als 50 und bis zu 60 Gramm besitzt, handelt ordnungswidrig (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b KCanG). Bei mehr als 60 Gramm droht nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b KCanG Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Deshalb lohnt sich eine einfache Übersicht: Du notierst Erntedatum und Menge und prüfst regelmäßig, ob die Lagerung noch zur Gesamtmenge passt. Wie die Ernte in die Besitzmenge eingerechnet wird, erklärt der Artikel zur Frage, ob die Ernte zur Besitzmenge zählt.
Die passenden Behälter wählen
Für die Lagerung eignen sich dicht schließende Behälter aus Glas oder festem Kunststoff. Wichtig ist, dass sich der Deckel sicher schließt und sich nicht von selbst öffnet. Dünne Beutel reißen leicht und sind für die dauerhafte Aufbewahrung wenig geeignet. Der Behälter bleibt verschlossen, wenn du ihn nicht benutzt.
- Dicht schließende Behälter mit festem Deckel verwenden.
- Getrennte Behälter für unterschiedliche Ernten, damit du den Überblick behältst.
- Einen verschlossenen Schrank oder Raum wählen, der nicht frei zugänglich ist.
- Feuchte kontrollieren und den Behälter öffnen, wenn du prüfst, danach wieder schließen.
Feuchte und Raumklima
Die Lagerung scheitert häufig an Feuchte. Das Umweltbundesamt (UBA) nennt zu viel Feuchtigkeit als Grund für Schimmel, etwa durch Waschen oder Kochen. Für Wohnräume empfiehlt das UBA, dass die relative Luftfeuchte auf Dauer nicht mehr als 65 bis 70 Prozent anzeigen sollte. Stelle den Behälter deshalb nicht in Bad, Küche oder an eine feuchte Außenwand. Hygrometer helfen dir, den Raum im Blick zu behalten. Zeigt der Behälter Kondenswasser, öffnest du ihn an einem gut gelüfteten Ort und prüfst das Material.
Den Zugriff dauerhaft verhindern
Eine Sicherung hält nur, wenn sie zum Alltag passt. Bewahre den Schlüssel oder Code nicht an derselben Stelle wie den Behälter auf. Gib den Schlüssel nicht an Gäste weiter. Überlege bei Besuch, wer Zugang zu dem Raum hat, und lies dazu den Artikel über Kinderbesuch in der Wohnung. Wenn du in eine Wohngemeinschaft ziehst oder Mitbewohner hast, klärt ihr die Regeln gemeinsam, bevor etwas passiert.
Typische Fehler bei der Lagerung
Häufig liegt Cannabis in einer Schublade, die nicht abgeschlossen ist. Ebenso riskant ist es, Material offen auf einem Regal stehen zu lassen, auch wenn es nur kurz ist. Ein weiterer Fehler ist, Behälter in der Nähe von Heizung oder Feuchtequellen zu lagern. Wer den Behälter zu oft öffnet, lässt Feuchte und Geruch hinein. Ein Blick auf die Liste oben zeigt, wo du ansetzen kannst.
Wann du Hilfe holst
Wenn du unsicher bist, ob deine Lagerung den Vorgaben entspricht, lies den Gesetzestext selbst auf gesetze-im-internet.de oder frag eine Beratungsstelle vor Ort. Bei Einzelfällen, etwa in einer Mietwohnung, hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt.
Besuch und Handwerker
Wer Besuch in der Wohnung hat, sollte wissen, dass der Lagerort für Gäste tabu bleibt. Handwerker, die in die Wohnung müssen, begleitest du am besten, und den Lagerraum schließt du während des Termins ab. Das gilt auch für Pflegepersonal, Nachbarn mit Schlüssel oder Paketdienste, die Zugang zur Wohnung bekommen. Gib Schlüssel oder Codes nur an Personen weiter, denen du den Zugriff wirklich zutraust.
Feuchtigkeit im Lagerbehälter vermeiden
Ein Behälter, der sich von innen beschlägt, ist ein Warnzeichen. Öffne ihn an einem gut gelüfteten Ort und prüfe das Material auf Feuchte und Geruch. Legst du Material zu früh in den Behälter, bleibt die Restfeuchte eingeschlossen und kann Schimmel fördern. Wie du erkennst, dass das Material bereit ist, erklärt der Artikel zur Trocknung und ihren Kontrollzeichen.
Die Lagerung dokumentieren
Eine einfache Liste hilft dir, den Überblick zu behalten. Notiere für jede Charge das Datum der Ernte, das Datum der Einlagerung, den Lagerort und die Menge. Kontrolliere die Liste bei jeder Prüfung und trage Auffälligkeiten ein. So weißt du jederzeit, wie viel Material vorhanden ist und wo es liegt. Die Liste hältst du so, dass sie für Dritte nicht zugänglich ist.
Umzug und Mitbewohner
Beim Umzug nimmst du das Material mit, und es muss in der neuen Wohnung ebenso gesichert sein. Achte darauf, dass der Transport nicht zu feucht und nicht ungesichert erfolgt. Auch in einer Wohngemeinschaft gelten die Regeln für den Zugriff. Klärt gemeinsam, wer welchen Schlüssel hat und wie der Lagerort gesichert ist, bevor etwas passiert. Der Ratgeber zum Umzug beim Eigenanbau hilft dir bei den Fragen rund um den Wohnortwechsel.
Häufige Fragen
Wie muss Cannabis aus dem Eigenanbau gelagert werden?
Nach § 10 KCanG sind Cannabis und Vermehrungsmaterial am Wohnsitz durch geeignete Maßnahmen zu sichern, sodass Dritte keinen Zugriff haben, besonders nicht Kinder und Jugendliche. Praktisch heißt das: dicht schließende Behälter, ein nicht frei zugänglicher Ort und eine Kontrolle von Feuchte und Geruch. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 36 KCanG.