Entzieht die Behörde den Führerschein bei Medizinalcannabis?
Die Fahrerlaubnisbehörde hat die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich jemand als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist (§ 3 Abs. 1 StVG, § 46 Abs. 1 FeV). Ob das bei dir der Fall ist, entscheidet sie im Einzelfall. Für den THC-Grenzwert im Straßenverkehr gibt es eine Ausnahme: Nach § 24a Abs. 4 StVG gilt der Grenzwert nicht, wenn das THC aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels stammt. Die Fahreignung prüft die Fahrerlaubnisbehörde davon getrennt. Die folgenden Abschnitte erklären beide Punkte.
Der THC-Grenzwert im Straßenverkehr
Für Cannabis gilt im Straßenverkehr ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum (§ 24a Abs. 1a StVG). Wer diesen Wert erreicht oder überschreitet, handelt ordnungswidrig. Für Alkohol liegt die Grenze bei 0,5 Promille (§ 24a Abs. 1 StVG). Beim Zusammentreffen von THC und Alkohol gilt eine eigene Regel (§ 24a Abs. 2a StVG).
Der Grenzwert ist für Patientinnen und Patienten wichtig, weil ärztlich verordnetes THC im Blut nachweisbar sein kann. Deshalb kommt es auf die Ausnahme für verschriebene Arzneimittel an. Wer Medizinalcannabis verordnet bekommt, sollte deshalb vor einer Fahrt wissen, wann die Wirkung einsetzt und wie lange sie anhält. Die Praxis kann dazu konkrete Angaben machen.
Die Ausnahme für verschriebene Arzneimittel
Nach § 24a Abs. 4 StVG ist der Grenzwert nicht anzuwenden, wenn der Stoff aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels stammt. Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM) erklärt in ihrem Informationsblatt, was bestimmungsgemäß heißt: genau so, wie es das Rezept vorgibt, also Dosis, Häufigkeit und Anwendungsform.
Die ACM schreibt außerdem, dass du nur rauchen darfst, wenn die Dosierungsanleitung das ausdrücklich erlaubt. Ist das nicht der Fall, gilt die Ausnahme nicht. Prüfe deshalb, ob deine Anwendung im Rezept steht.
Wann die Fahreignung infrage steht
Nach § 46 Abs. 1 FeV gilt eine Entziehung insbesondere, wenn Erkrankungen oder Mängel nach den Anlagen 4, 5 oder 6 vorliegen. Anlage 4 nennt unter Nr. 9.6 die Dauerbehandlung mit Arzneimitteln und führt dort eine Vergiftung sowie eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen unter das erforderliche Maß auf.
Zur Vorbereitung ihrer Entscheidung ordnet die Behörde nach § 14 Abs. 1 FeV ein ärztliches Gutachten an, wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass eine Abhängigkeit von Betäubungsmitteln oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen, die Einnahme von Betäubungsmitteln oder eine missbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen vorliegt. Ein medizinisch-psychologisches Gutachten ist nach § 14 Abs. 2 FeV unter anderem anzuordnen, wenn wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr nach § 24a StVG begangen wurden.
Die Fahrtüchtigkeit bleibt entscheidend
Unabhängig vom Grenzwert musst du fahrtüchtig sein. Die ACM rät, bei Behandlungsbeginn, nach einer Dosiserhöhung oder nach einem Medikamentenwechsel nicht zu fahren, solange du unsicher bist. Auch der Verzicht auf Alkohol, auch auf gelegentlichen, wird empfohlen.
- Fahre nicht, wenn du dich beeinträchtigt fühlst.
- Halte den Abstand zwischen Einnahme und Fahrt ein, den die Praxis mit dir besprochen hat.
- Verzichte auf Alkohol und andere berauschende Mittel.
- Meld Veränderungen der Dosis oder der Medikamente sofort der Praxis.
Wenn die Ausnahme nicht greift
Greift die Ausnahme nicht, etwa weil die Einnahme nicht dem Rezept entspricht, gilt die allgemeine Regel. Bei einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG ist in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen (§ 25 Abs. 1 StVG). Gerichte entscheiden im Einzelfall, eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann das einordnen.
Diese Übersicht ersetzt keine persönliche Prüfung deines Falls.
Die Rolle der Fahrerlaubnisbehörde
Über die Fahreignung entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde. Ob sie einen Entzug prüft oder ein Gutachten oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangt, richtet sich nach den Voraussetzungen der §§ 14 und 46 FeV und hängt vom Einzelfall ab. Wenn du ein Schreiben der Behörde erhältst, lies es genau und notiere die Fristen. Bringe zu einem Termin bei der Behörde die Verordnung mit und notiere dir, was dir gesagt wird. Frag die Behörde direkt, welche Schritte in deinem Fall vorgesehen sind und welche Unterlagen sie braucht.
Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann die Akte prüfen und die Antwort an die Behörde vorbereiten. Bringe dafür die Verordnung, die Dosierungsangaben der Praxis und alle Schreiben mit.
Prävention: Sicher unterwegs bleiben
Die ACM rät, nach der Einnahme nicht zu fahren, solange du unsicher bist. Kläre mit deiner Ärztin oder deinem Arzt, wann Fahren wieder in Frage kommt. Das gilt besonders in der ersten Zeit der Behandlung. Wer mit dem Rad oder dem E-Scooter unterwegs ist, sollte dieselben Grundsätze beachten, denn die ACM nennt auch Fahrrad, E-Bike und Roller bei der Einschätzung der Fahrtüchtigkeit.
Deine nächsten Schritte
- Prüfe, ob deine Dosierung und Anwendung auf dem Rezept stehen.
- Sprich die Fahrtüchtigkeit mit deiner Praxis ab und lass sie dokumentieren.
- Bewahre Schreiben der Behörde auf und hol bei Fristen rechtzeitig Rat ein.
Weitere Hinweise zur Verordnung findest du im Artikel Darf man mit ärztlich verordnetem Cannabis Auto fahren?. Den Themenbereich fasst die Seite Medizinalcannabis zusammen.
Häufige Fragen
Entzieht die Behörde den Führerschein bei Medizinalcannabis?
Die Fahrerlaubnisbehörde hat die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich jemand als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Das entscheidet sie im Einzelfall. Wer Medizinalcannabis bestimmungsgemäß nach Verordnung einnimmt, fällt nach § 24a Abs. 4 StVG nicht unter die Absätze 1a, 2 Satz 1 und 2a. Die Fahreignung prüft die Behörde zusätzlich.
Wie hoch ist der THC-Grenzwert im Straßenverkehr?
Im Straßenverkehr gilt nach § 24a Abs. 1a StVG ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Für Alkohol liegt die Grenze bei 0,5 Promille. Verordnetes Cannabis kann im Blut nachweisbar sein. Deshalb ist die bestimmungsgemäße Einnahme nach Verordnung entscheidend.
Wer entscheidet, ob eine MPU verlangt wird?
Die Fahrerlaubnisbehörde entscheidet im Einzelfall, ob sie eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnet. Erfahre bei der Behörde, welche Schritte vorgesehen sind. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann dich vorher beraten.