Medizinalcannabis · Patientenrechte und Selbsthilfe

Entzieht die Behörde den Führerschein bei Medizinalcannabis?

Häufige Fragen

Entzieht die Behörde den Führerschein bei Medizinalcannabis?

Die Fahrerlaubnisbehörde hat die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich jemand als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Das entscheidet sie im Einzelfall. Wer Medizinalcannabis bestimmungsgemäß nach Verordnung einnimmt, fällt nach § 24a Abs. 4 StVG nicht unter die Absätze 1a, 2 Satz 1 und 2a. Die Fahreignung prüft die Behörde zusätzlich.

Wie hoch ist der THC-Grenzwert im Straßenverkehr?

Im Straßenverkehr gilt nach § 24a Abs. 1a StVG ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Für Alkohol liegt die Grenze bei 0,5 Promille. Verordnetes Cannabis kann im Blut nachweisbar sein. Deshalb ist die bestimmungsgemäße Einnahme nach Verordnung entscheidend.

Wer entscheidet, ob eine MPU verlangt wird?

Die Fahrerlaubnisbehörde entscheidet im Einzelfall, ob sie eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnet. Erfahre bei der Behörde, welche Schritte vorgesehen sind. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann dich vorher beraten.

Quellen

  1. Straßenverkehrsgesetz (StVG), § 24a
  2. Straßenverkehrsgesetz (StVG), § 25
  3. ACM: Cannabis und Führerschein für Patientinnen und Patienten
  4. Gesetze im Internet: StVG § 3
  5. Gesetze im Internet: FeV § 14
  6. Gesetze im Internet: FeV § 46
  7. Gesetze im Internet: FeV Anlage 4

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