Straßenverkehr · MPU und Entziehung

Wann muss man nach Cannabis am Steuer zur MPU?

Häufige Fragen

Muss ich nach einem Cannabisverstoß automatisch zur MPU?

Nein. § 13a FeV nennt als Anlässe unter anderem wiederholte Zuwiderhandlungen unter Cannabiseinfluss und Anzeichen für Cannabismissbrauch. Ein einzelner Verstoß ist dort nicht als eigener Anlass aufgeführt. Ob die Behörde aufgrund weiterer Tatsachen Zweifel hat, beurteilt sie im Einzelfall. Lass die Begründung einer Anordnung anwaltlich prüfen.

Was passiert, wenn ich die MPU nicht mache?

Die Behörde darf auf deine Nichteignung schließen, wenn du dich weigerst oder das Gutachten nicht fristgerecht beibringst (§ 11 Abs. 8 FeV). Darauf muss sie in der Anordnung hinweisen. Ist jemand ungeeignet, hat die Behörde die Fahrerlaubnis zu entziehen (§ 3 Abs. 1 StVG).

Gilt die MPU-Frage auch bei Medizinalcannabis?

Die Anlässe des § 13a FeV knüpfen an Cannabismissbrauch, Abhängigkeit und wiederholte Zuwiderhandlungen unter Cannabiseinfluss an. Für Patientinnen und Patienten gilt außerdem die Ausnahme des § 24a Abs. 4 StVG im Bußgeldrecht. Mehr dazu im Artikel zur MPU für Patientinnen und Patienten mit Medizinalcannabis.

Quellen

  1. Fahrerlaubnis-Verordnung § 13a (Gesetzestext)
  2. Fahrerlaubnis-Verordnung § 11 (Gesetzestext)
  3. Fahrerlaubnis-Verordnung Anlage 4 (Gesetzestext)
  4. Straßenverkehrsgesetz § 3 (Gesetzestext)
  5. Fahrerlaubnis-Verordnung § 46 (Gesetzestext)
  6. Straßenverkehrsgesetz § 25 (Gesetzestext)
  7. Straßenverkehrsgesetz § 24a (Gesetzestext)

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