Bleibt die Verordnung per Videosprechstunde erlaubt?
Der geltende Wortlaut von § 3 MedCanG sagt nichts zum Kontaktweg. Er verlangt nur, dass Ärztinnen und Ärzte verschreiben. Laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) sieht das Änderungsgesetz aber vor, dass Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken ausschließlich nach einem persönlichen Kontakt zwischen Patientin oder Patient und Ärztin oder Arzt verschrieben werden dürfen. Als Beispiele für den persönlichen Kontakt nennt das BMG die Arztpraxis und einen Hausbesuch. Das Verfahren ist laufend (Stand 18.12.2025). Ob die Regel Gesetz wird, steht damit nicht fest.
Was eine Erstverordnung ist
Als Erstverordnung bezeichnet man die erste Verschreibung von Medizinalcannabis für eine Person. Sie folgt auf eine Abklärung, in der die Ärztin oder der Arzt die Erkrankung, bisherige Behandlungen und Vorbefunde prüft. Die Frage nach dem persönlichen Kontakt betrifft vor allem den ersten Schritt.
Was im geltenden Gesetz klar geregelt ist
Unabhängig von der Form des Kontakts gilt nach § 3 Abs. 1 MedCanG: Cannabis zu medizinischen Zwecken darf nur von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden. Die Abgabe an Endverbraucher erfolgt nach § 3 Abs. 2 MedCanG nur in einer Apotheke gegen Vorlage der Verschreibung. Zum Kontaktweg enthält § 3 keine Vorgabe.
Was der Entwurf laut BMG vorsieht
Die BMG-Seite zum Änderungsgesetz beschreibt, dass die Verschreibung von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken ausschließlich nach einem persönlichen Kontakt zwischen Patientin oder Patient und einer Ärztin oder einem Arzt erfolgen darf. Der persönliche Kontakt ist laut BMG etwa in der Arztpraxis oder auch im Rahmen eines Hausbesuches möglich. Die Aussage betrifft Cannabisblüten. Für andere Darreichungsformen nennt die BMG-Seite keine Regel. Das Verfahren steht laut BMG bei Stand 18.12.2025 nach der ersten Lesung im Bundestag. Solange das Gesetz nicht beschlossen und verkündet ist, bleibt es ein Vorschlag.
Was bei jedem Termin gilt, ob Praxis oder Video
Verschreiben dürfen nur Ärztinnen und Ärzte. Zahnärztinnen, Zahnärzte sowie Tierärztinnen und Tierärzte sind dazu nach § 3 Abs. 1 Satz 2 MedCanG nicht berechtigt. Wer unrichtige oder unvollständige Angaben macht, um eine ärztliche Verschreibung von Cannabis zu medizinischen Zwecken zu erlangen, wird nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 MedCanG mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Mach deshalb in jedem Termin vollständige und richtige Angaben zu Beschwerden, Vorerkrankungen und Medikamenten. Ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt, ist eine eigene Frage nach § 31 Abs. 6 SGB V; die erste Verordnung bedarf dort der Genehmigung der Krankenkasse.
Wie du den Stand sicher prüfst
- Frage direkt bei der Praxis nach, ob sie Erstverordnungen per Video durchführt und auf welcher Grundlage.
- Die Apotheke kann dir sagen, welche Unterlagen sie für die Abgabe braucht.
- Die Ärztekammer deiner Region kann Auskunft zu berufsrechtlichen Vorgaben geben.
- Das BfArM informiert auf bfarm.de über medizinisches Cannabis.
- Eine Beratungsstelle oder eine Patientenberatung hilft, den Stand einzuordnen.
Was du in einem Videotermin beachten solltest
Auch wenn der Termin am Bildschirm stattfindet, bereitest du ihn am besten so vor wie einen Besuch in der Praxis. Halte Befunde, Arztbriefe und eine Liste deiner Medikamente bereit. Schreibe deine Fragen auf, damit du im Gespräch nichts vergisst. Sei ehrlich bei Angaben zu Konsum, Alkohol und anderen Substanzen, denn nur dann kann die Ärztin oder der Arzt die Lage richtig einschätzen.
Prüfe außerdem, wie die Verordnung danach an die Apotheke übermittelt wird und welche Nachweise du dort vorlegen musst. Eine Frage an die Apotheke vor dem Termin spart oft Zeit.
Wenn du unsicher bist
Wenn eine Praxis nur Videotermine anbietet und du dir damit unsicher bist, frage nach einer Alternative. Auch eine zweite Meinung kann sinnvoll sein. Eine Beratungsstelle hilft, die Optionen zu sortieren, bevor du dich festlegst. Ein Versprechen auf eine bestimmte Verordnung gibt es dabei nicht, weil die Entscheidung immer bei der Ärztin oder dem Arzt liegt.
Typische Fragen nach einem Videotermin
- Wie gelangt die Verordnung zur Apotheke?
- Welche Unterlagen soll ich in die Apotheke mitnehmen?
- Wann ist der nächste Termin vorgesehen?
Notiere die Antworten direkt nach dem Gespräch. Gerade bei Fernterminen gerät manches schnell in Vergessenheit.
Wo du weiterlesen kannst
Den geltenden Wortlaut findest du auf gesetze-im-internet.de, etwa in § 3 MedCanG. Einen Überblick über den Verfahrensstand eines Entwurfs bietet der Artikel Was ändert der Gesetzentwurf zum MedCanG?. Wie der Ablauf einer ersten Verordnung aussieht, erklärt der Artikel Wie läuft die erste Cannabis-Verordnung ab?. Dieser Ratgeber ersetzt keine ärztliche Beratung.
Häufige Fragen
Kann ich Medizinalcannabis per Videosprechstunde verordnet bekommen?
Der geltende Wortlaut von § 3 MedCanG enthält keine Vorgabe zum Kontaktweg. Laut BMG sieht das Änderungsgesetz für Cannabisblüten einen persönlichen Kontakt vor, etwa in der Praxis oder bei einem Hausbesuch. Frage vor dem Termin bei der Praxis nach, auf welcher Grundlage sie arbeitet.
Ist eine Änderung zur Videosprechstunde schon beschlossen?
Nach der BMG-Seite (Stand 18.12.2025) ist das Verfahren laufend, die erste Lesung im Bundestag war am 18.12.2025. Verbindlich ist nur der beschlossene und verkündete Wortlaut. Prüfe den aktuellen Stand über das Informationssystem des Bundestags oder die BMG-Seite.
Wer kann mir sagen, was für mich gilt?
Die Praxis, die dich behandelt, und die Apotheke wissen, welche Regeln sie anwenden. Eine Beratungsstelle oder eine Rechtsanwältin beziehungsweise ein Rechtsanwalt kann den Stand einordnen. Dieser Ratgeber ersetzt keine Auskunft im Einzelfall.