Medizinalcannabis · MedCanG und Rechtsrahmen

Wie hängen Verschreibung und Kostenübernahme bei Medizinalcannabis zusammen?

Häufige Fragen

Regelt das MedCanG, ob die Krankenkasse zahlt?

Nein. Das MedCanG regelt nach § 3 die Verschreibung durch Ärztinnen und Ärzte und die Abgabe in der Apotheke. Die Kassenleistung regelt § 31 Abs. 6 SGB V: Anspruch bei schwerwiegender Erkrankung unter den dort genannten Voraussetzungen, mit Genehmigung der Krankenkasse bei der ersten Verordnung.

Ist eine Verordnung automatisch eine Zusage der Kasse?

Nein. Die erste Verordnung bedarf nach § 31 Abs. 6 SGB V der Genehmigung der Krankenkasse, die vor Beginn der Leistung zu erteilen ist. Die Kasse soll innerhalb von zwei Wochen entscheiden, bei einer gutachtlichen Stellungnahme innerhalb von vier Wochen. Kläre deshalb vor dem ersten Kauf bei der Kasse, ob die Kosten übernommen werden.

Quellen

  1. MedCanG § 3 Abgabe und Verschreibung (gesetze-im-internet.de)
  2. SGB V § 31 (gesetze-im-internet.de)
  3. KBV, Cannabis (kbv.de)
  4. KBV, Cannabisblüten nicht mehr verordnungsfähig, 30.07.2026 (kbv.de)
  5. BMG, FAQ Cannabis als Medizin (bundesgesundheitsministerium.de)

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