Medizinalcannabis · Kostenübernahme durch Krankenkassen

Genehmigen Krankenkassen Cannabis-Anträge, und wer entscheidet?

Häufige Fragen

Genehmigt die Krankenkasse Cannabis-Anträge?

Bei der ersten Verordnung braucht es die Genehmigung der Krankenkasse nach § 31 SGB V. Das Gesetz erlaubt Ablehnungen nur in begründeten Ausnahmefällen. Eine feste Quote zu Zustimmungen lässt sich aus den Regeln nicht ablesen, deshalb zählt die Begründung im Einzelfall.

Wie lange dauert die Entscheidung der Krankenkasse?

Nach § 31 Abs. 6 SGB V innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang, bei einer gutachtlichen Stellungnahme innerhalb von vier Wochen. Bei der Versorgung nach § 37b SGB V und im unmittelbaren Anschluss an eine stationäre Behandlung sind es drei Tage.

Werden Cannabisblüten noch von der Krankenkasse bezahlt?

Nach einer Praxisnachricht der KBV vom 30. Juli 2026 gehören Cannabisblüten nicht mehr zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen. Frage deine Praxis und deine Krankenkasse, welche Präparate noch in Frage kommen.

Quellen

  1. Sozialgesetzbuch V § 31 (Arznei- und Verbandmittel, Cannabis)
  2. KBV: Cannabis als Arzneimittel in der Verordnung
  3. KBV-Praxisnachricht: Cannabisblüten nicht mehr verordnungsfähig (30.07.2026)
  4. Bundesgesundheitsministerium: FAQ Cannabis als Medizin
  5. StVG § 24a
  6. SGB V § 13 Kostenerstattung

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