Medizinalcannabis · Kostenübernahme durch Krankenkassen

Welcher Paragraf regelt den Anspruch auf Cannabis-Versorgung?

Häufige Fragen

Welcher Paragraf regelt den Anspruch auf Cannabis-Versorgung?

Für gesetzlich Versicherte § 31 Abs. 6 SGB V. Er nennt Extrakte in standardisierter Qualität sowie Arzneimittel mit Dronabinol oder Nabilon und verlangt bei der ersten Verordnung die Genehmigung der Krankenkasse. Das MedCanG regelt davon getrennt Verschreibung und Abgabe.

Wie schnell muss die Krankenkasse entscheiden?

Nach § 31 Abs. 6 SGB V innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang, bei einer gutachtlichen Stellungnahme innerhalb von vier Wochen. In der Versorgung nach § 37b SGB V und im unmittelbaren Anschluss an eine stationäre Behandlung gilt eine Frist von drei Tagen.

Wie erfrage ich die Rechtsgrundlage der Krankenkasse?

Schreibe der Kasse mit Versichertennummer, Antragsdatum und Gegenstand der Entscheidung und bitte um die genaue Rechtsgrundlage. Notiere Name und Datum der Auskunft.

Quellen

  1. SGB V § 31 Arzneimittel
  2. SGB V § 13 Kostenerstattung
  3. MedCanG § 3 Verschreibung und Abgabe
  4. KBV Praxisnachricht vom 30.07.2026: Cannabisblüten nicht mehr verordnungsfähig
  5. KBV: Cannabisarzneimittel
  6. BDCan: GKV-Kostenübernahme, aktueller Stand
  7. SGG § 84 Widerspruchsfrist
  8. UPD: Beratungsangebot

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