Medizinalcannabis · Kostenübernahme durch Krankenkassen

Wie viele Patienten sind von der Blütenregel betroffen?

Häufige Fragen

Wie viele Patienten sind von der Blütenregel betroffen?

Eine amtliche Zahl haben wir nicht gefunden. Laut KBV gehören Cannabisblüten seit dem 30. Juli 2026 nicht mehr zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen. Belastbare Statistiken nennen Quelle, Stichtag und Erhebungsmethode. Ob du persönlich betroffen bist, klärst du mit deiner Krankenkasse und deiner Ärztin.

Sind Verordnungen und Patienten dasselbe?

Nein. Eine Person kann mehrere Verordnungen haben, und nicht jede Verordnung wird vollständig eingelöst. Wenn eine Zahl von Verordnungen spricht, prüfe, ob sie auf Patienten umgerechnet wurde. Ohne diese Umrechnung sagt sie nur etwas über die Anzahl der Rezepte aus.

Quellen

  1. KBV Praxisnachricht vom 30.07.2026: Cannabisblüten nicht mehr verordnungsfähig
  2. BfArM Pressemitteilung 05/2022 zur Begleiterhebung
  3. BfArM: Medizinisches Cannabis
  4. MedCanG § 3 Verschreibung und Abgabe

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