Prävention und Jugendschutz · Jugendschutz und Gesetzeslage

Dürfen Minderjährige Medizinalcannabis erhalten?

Häufige Fragen

Wer darf Medizinalcannabis für Kinder verschreiben?

Nach § 3 Abs. 1 MedCanG darf Cannabis zu medizinischen Zwecken nur von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden. Ob eine Behandlung bei einem Kind oder Jugendlichen sinnvoll ist, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt im Einzelfall. Eltern sollten offen über Vorerkrankungen und bisherigen Konsum sprechen.

Darf ich Cannabis aus meinem Eigenanbau an mein Kind geben?

Nein. Cannabis aus dem privaten Eigenanbau darf nach § 9 Abs. 2 KCanG nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Weitergabe an Kinder und Jugendliche ist zudem nach § 34 KCanG strafbar. Bei Fragen zur Behandlung hilft nur die ärztliche Beratung.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Medizinalcannabis?

Bei gesetzlich Versicherten bedarf die erste Verordnung der Genehmigung der Krankenkasse (§ 31 Abs. 6 SGB V), die nur in begründeten Ausnahmefällen abzulehnen ist. Der Anspruch nennt Extrakte in standardisierter Qualität sowie Arzneimittel mit Dronabinol oder Nabilon, getrocknete Blüten nennt der aktuelle Wortlaut nicht. Zu Einzelheiten berät die Krankenkasse.

Quellen

  1. Medizinal-Cannabisgesetz, § 3 (gesetze-im-internet.de)
  2. Konsumcannabisgesetz, § 9 (gesetze-im-internet.de)
  3. Konsumcannabisgesetz, § 34 (gesetze-im-internet.de)
  4. BIÖG: Gefahren für Jugendliche
  5. SGB V, § 31 Arznei- und Verbandmittel (gesetze-im-internet.de)

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