Anbauvereinigungen und Clubs · Gründung und Erlaubnis

Wie alt darf das Führungszeugnis für den Antrag sein?

Häufige Fragen

Wie alt darf ein Führungszeugnis für den Antrag sein?

Höchstens drei Monate, gerechnet bis zur Antragstellung (§ 11 Abs. 4 Nr. 5 KCanG). Das gilt auch für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. Beide Nachweise sind für jedes Vorstandsmitglied und jede sonstige vertretungsberechtigte Person vorzulegen.

Muss der Antrag für eine Anbauvereinigung schriftlich eingereicht werden?

Nein, der Antrag ist schriftlich oder elektronisch zu stellen (§ 11 Abs. 4 KCanG). Er muss die Angaben und Nachweise in deutscher Sprache enthalten. Frag bei der Behörde nach dem Einreichungsweg, der für deinen Fall gilt.

Quellen

  1. KCanG § 11 Erlaubnispflicht
  2. CSC-Dachverband: CSC gründen
  3. KCanG § 12 Versagung der Erlaubnis

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