Anbauvereinigungen und Clubs · Gründung und Erlaubnis

Welche Angaben braucht der Erlaubnisantrag für einen Club?

Häufige Fragen

Welche Angaben braucht der Erlaubnisantrag einer Anbauvereinigung?

Der Antrag braucht Angaben und Nachweise in deutscher Sprache, schriftlich oder elektronisch. Verlangt werden unter anderem Daten entgeltlich Beschäftigter mit Zugang, Angaben zum Vorstand, zur Mitgliederzahl, zum Grundstück, zu den Anbauflächen und zu den geplanten Jahresmengen (§ 11 Abs. 4 KCanG).

Wie groß darf ein Cannabis Club höchstens sein?

Jede Anbauvereinigung darf höchstens 500 Mitglieder haben (§ 16 Abs. 2 Satz 1 KCanG). Die Mitgliederzahl ist deshalb ein fester Bestandteil des Antrags und muss zum geplanten Betrieb passen.

Wie weit muss ein Club von Schulen entfernt sein?

Eine Erlaubnis darf nicht erteilt werden, wenn das befriedete Besitztum in einem Bereich von 200 Metern um den Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Kinderspielplätzen liegt (§ 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KCanG).

Quellen

  1. KCanG § 11 Erlaubnispflicht
  2. KCanG § 12 Versagung der Erlaubnis
  3. KCanG § 16 Mitgliedschaft
  4. KCanG § 23 Kinder- und Jugendschutz sowie Suchtprävention in Anbauvereinigungen
  5. KCanG § 1 Begriffsbestimmungen
  6. KCanG § 22 Sicherung und Transport von Cannabis und Vermehrungsmaterial

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