Anbauvereinigungen und Clubs · Gründung und Erlaubnis

Gelten in jedem Bundesland die gleichen Regeln für Clubs?

Häufige Fragen

Gelten in jedem Bundesland die gleichen Regeln für Cannabis Clubs?

Die Grundregeln stehen im Konsumcannabisgesetz des Bundes und gelten deshalb bundesweit. Unterschiede kann es bei der zuständigen Behörde, beim Verfahren und bei der Zahl der Clubs je Kreis geben (§ 30 KCanG). Dazu gehören die Erlaubnispflicht nach § 11 KCanG, das Mindestalter von 18 Jahren für Mitglieder und die Obergrenze von 500 Mitgliedern. Welche Stelle im eigenen Land zuständig ist, erfährst du bei der Landesverwaltung.

Welche Behörde erteilt die Erlaubnis für einen Club?

Die Erlaubnis erteilt nach § 11 Abs. 1 KCanG die zuständige Behörde. Welche Stelle das in deinem Bundesland ist, erfährst du am schnellsten bei der Landesverwaltung. Frag dort gleich nach dem Ablauf des Verfahrens und nach den Unterlagen, die der Antrag braucht.

Welche Pflichten gelten für jeden Club?

Jeder Club muss einen Präventionsbeauftragten benennen, den der Vorstand ernennt. Außerdem ist ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept Pflicht (§ 23 Abs. 4 und 6 KCanG). Die Erlaubnis wird versagt, wenn das befriedete Besitztum in einem Bereich von 200 Metern um den Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Kinderspielplätzen liegt.

Quellen

  1. KCanG § 11 Erlaubnispflicht
  2. KCanG § 12 Versagung der Erlaubnis
  3. KCanG § 16 Mitgliedschaft
  4. KCanG § 23 Kinder- und Jugendschutz sowie Suchtprävention in Anbauvereinigungen
  5. KCanG § 1 Begriffsbestimmungen
  6. CSC-Dachverband: CSC gründen
  7. BCAv: Publikationen
  8. KCanG § 30 Verordnungsermächtigung

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