Ist legaler Cannabiskonsum ungefährlich?
Ist legaler Cannabiskonsum ungefährlich? Nein. Dass Cannabis unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist, regelt das Recht, nicht die Wirkung auf den Körper. Die Gesundheitsrisiken bleiben bestehen, und auch Menschen, die Cannabis legal besitzen, können abhängig werden oder ihre Psyche belasten.
Dieser Artikel erklärt, wo die Trennung zwischen Recht und Gesundheit liegt, und nennt die Folgen, die Fachstellen belegen. Er soll dir helfen, Risiken nicht mit der Rechtslage zu verwechseln.
Was das Gesetz regelt und was nicht
Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) legt fest, wie viel Cannabis Erwachsene unter welchen Bedingungen besitzen und anbauen dürfen und wo der Konsum verboten ist. Es beschreibt, was erlaubt ist und was bestraft wird. Eine Aussage darüber, ob Cannabis gesundheitlich harmlos ist, trifft es nicht.
Deshalb ist die Frage nach der Gesundheit getrennt zu betrachten. Die Erlaubnis verändert nichts an der Wirkung auf den Körper. Das Bundesgesundheitsministerium schreibt, wie ein Mensch auf die Inhaltsstoffe reagiere, sei individuell sehr unterschiedlich und wenig berechenbar. Als Faktoren nennt es unter anderem individuelle Empfindlichkeit, Stimmungslage, Konsumart, Gesundheitszustand, Mischkonsum, Vorerfahrungen und die aufgenommene Menge.
Die belegten Gesundheitsfolgen
Das BIÖG nennt mehrere Punkte, die unabhängig vom Rechtsstatus gelten. Das junge Gehirn befindet sich in einer wichtigen Entwicklungsphase, und Konsum kann diese beeinflussen. Außerdem bekommen Menschen, die kiffen, laut BIÖG häufiger eine Psychose als Menschen, die nicht kiffen. Der Zusammenhang ist statistisch beschrieben, eine Verursachung ist damit nicht bewiesen.
Zur Abhängigkeit nennt das BIÖG eine Zahl: Laut BIÖG wird ungefähr eine von acht Personen, die Cannabis konsumieren, abhängig. Drugcom ergänzt, dass sich bei dauerhaftem Konsum eine psychische Abhängigkeit entwickeln kann. Drugcom macht die Abhängigkeit am dauerhaften Konsum fest, nicht an der Herkunft des Cannabis.
Warum sich Legalität falsch anfühlt
Viele Menschen verbinden mit „legal“ das Gefühl, dass etwas sicher und kontrolliert sei. Dieses Gefühl täuscht darüber hinweg, dass die Wirkung von Menge, Konsumart und persönlicher Lage abhängt (so das Bundesgesundheitsministerium).
Die DHS weist außerdem darauf hin, dass teilweise Cannabisprodukte im Umlauf sind, denen etwa Gewürze, Sand oder Zucker beigemengt sind, was die Dosierung unberechenbar macht. Das Gesetz ersetzt die eigene Einschätzung nicht.
Was du selbst prüfen kannst
Eine einfache Selbstprüfung hilft, die eigene Lage realistisch zu sehen. Frag dich, wie oft du konsumierst und ob du jederzeit aufhören könntest. Achte darauf, ob der Konsum dir hilft oder ob er Probleme verdeckt. Ein Konsumtagebuch über einige Wochen kann diese Fragen beantworten.
- Wie viel konsumierst du in einer Woche, und hat sich die Menge verändert?
- Wie fühlst du dich ohne Cannabis über mehrere Tage?
- Hat der Konsum Auswirkungen auf Schule, Arbeit oder Beziehungen?
Wenn du bei diesen Fragen unsicher bist, lohnt sich ein Blick auf den Artikel Woran erkennt man eine Cannabisabhängigkeit?.
Die Altersgrenzen als Schutz
Das BIÖG nennt Jugendliche durchs Kiffen viel gefährdeter als Erwachsene, weil sich das junge Gehirn in einer wichtigen Entwicklungsphase befindet. Das Gesetz knüpft den Besitz an ein Mindestalter von 18 Jahren (§ 3 KCanG). Einen Überblick bietet der Artikel Was regelt das KCanG zum Jugendschutz?.
Was Jugendschutz und Strafrecht bedeuten
Für junge Menschen gelten Schutzregeln. Der Besitz ist nach § 3 KCanG Personen ab 18 Jahren erlaubt, und das Ab- und Weitergeben von Cannabis ist nach § 34 Abs. 1 Nr. 7 KCanG strafbar. Als Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall nennt § 34 Abs. 3 KCanG, dass eine Person über 21 Jahre Cannabis an ein Kind oder einen Jugendlichen weitergibt, zum unmittelbaren Verbrauch überlässt oder verabreicht. Der Strafrahmen reicht dann von drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.
Nach § 5 Abs. 1 KCanG ist der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen verboten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Wo Konsumverbote den Alltag begrenzen
Nach § 5 Abs. 2 KCanG ist der öffentliche Konsum in Schulen, auf Kinderspielplätzen, in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in öffentlich zugänglichen Sportstätten verboten, jeweils auch in deren Sichtweite (mehr als 100 Meter vom Eingangsbereich entfernt ist sie nicht mehr gegeben). In Fußgängerzonen gilt das Verbot zwischen 7 und 20 Uhr.
Die DHS rät berauschten Personen, keine Verantwortung für Kinder zu übernehmen.
Gesundheit im Alltag schützen
Wer Cannabis konsumiert, kann mehrere Dinge tun, um Risiken zu begrenzen. Das BIÖG schreibt: Je länger und öfter man kifft und je jünger man ist, desto gefährlicher wird es. Pausen von einigen Tagen oder Wochen können zeigen, wie stark der Konsum im Alltag verankert ist.
Außerdem gilt: Mischkonsum mit Alkohol und anderen Substanzen vermeiden und nach Konsum nicht Auto fahren (ab 3,5 ng/ml THC im Blutserum ist eine Fahrt ordnungswidrig, § 24a Abs. 1a StVG).
Wo du Hilfe bekommst
Wenn du dir Sorgen um deinen Konsum machst, sprich mit einer Suchtberatungsstelle oder einer Ärztin oder einem Arzt. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen führt ein Suchthilfeverzeichnis. Dort findest du Beratungsstellen in deiner Nähe. Das Bundesgesundheitsministerium beantwortet im FAQ zum Cannabisgesetz die Frage, wie schädlich Cannabis ist.
Häufige Fragen
Ist legaler Cannabiskonsum ungefährlich?
Nein. Das Gesetz regelt Besitz, Anbau und Konsumorte, sagt aber nichts über die Gesundheit. Laut BIÖG wird ungefähr eine von acht Personen, die Cannabis konsumieren, abhängig, und Menschen, die kiffen, bekommen häufiger eine Psychose (statistischer Zusammenhang, Verursachung nicht bewiesen). Legal heißt also nicht harmlos.
Schützt die Legalisierung vor Abhängigkeit?
Nein. Die Legalisierung ändert nichts an der Wirkung der Substanz. Drugcom beschreibt, dass sich bei dauerhaftem Konsum eine psychische Abhängigkeit entwickeln kann. Schutz bieten vor allem ein bewusster Umgang, Pausen und frühe Hilfe bei ersten Anzeichen, etwa in einer Suchtberatungsstelle.