Aktuelles und Rechtsentwicklung · Gesetzesänderungen und Entwürfe

Wird THC bei Verkehrsunfällen künftig statistisch erfasst?

Häufige Fragen

Wird THC bei Unfällen künftig statistisch erfasst?

Nach der Meldung des Bundestages soll der Entwurf 21/6558 die Erfassung der THC-Konzentration im Blutserum bei Unfällen ermöglichen. Ob er inzwischen beschlossen ist, zeigt das Dokumentations- und Informationssystem des Bundestags mit Datum und Stand.

Ändert der Entwurf die THC-Grenze für Autofahrende?

Nein. Der Entwurf betrifft die Statistik, nicht die Grenzwerte. Der Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum steht weiterhin in § 24a Abs. 1a StVG. Für Autofahrende gelten damit unverändert die Regeln des Straßenverkehrsgesetzes.

Quellen

  1. Bundestag hib 504/2026: Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes (THC)
  2. § 24a StVG

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