Wird THC bei Verkehrsunfällen künftig statistisch erfasst?
Stand: Oktober 2026. Ein Gesetzentwurf mit der Drucksache 21/6558 will das Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz ändern. Künftig soll die THC-Konzentration bei Unfällen erfasst werden können, so wie es bei Alkohol geschieht. Es handelt sich um den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes der Bundesregierung (hib 504/2026 vom 22. Juni 2026). Er soll im vereinfachten Verfahren an den Verkehrsausschuss überwiesen werden. Ob der Entwurf inzwischen beschlossen wurde, zeigt das Dokumentations- und Informationssystem des Bundestags.
Was soll geändert werden?
Der Entwurf ändert § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes. Die THC-Konzentration im Blutserum soll danach so erfasst werden wie der Alkohol bei Unfällen. Die Meldung beschreibt das Ziel, die statistische Erfassung der THC-Konzentration im Blutserum bei Straßenverkehrsunfällen zu ermöglichen.
Warum eine Unfallstatistik wichtig ist
Eine Verkehrsunfallstatistik zeigt, wie Unfälle entstehen und welche Umstände dabei eine Rolle spielen. Sie beantwortet keine Frage nach der Schuld im Einzelfall. Sie gibt ein Gesamtbild. Wer die Ursachen kennt, kann gezielt vorbeugen. Für Cannabis heißt das: Ohne Zahlen bleibt die Debatte über Gefahren im Straßenverkehr oft im Ungefähren.
Die Rechtslage im Straßenverkehr
Der Entwurf verändert keine Grenzwerte. Nach § 24a Abs. 1a StVG ist ordnungswidrig, wer ein Kraftfahrzeug führt und 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum hat. Das gilt unabhängig davon, ob ein Unfall passiert ist. Die Statistik dient der Auswertung, sie ist kein Bußgeldtatbestand. Nach der Meldung werden dafür die Merkmale im Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz ergänzt und § 2 Abs. 1 Nr. 2 angepasst.
- Grenzwert für THC im Blutserum: 3,5 ng/ml nach § 24a Abs. 1a StVG.
- Grenzwert für Alkohol im Blut: 0,5 Promille nach § 24a Abs. 1 StVG.
- Mischkonsum mit Alkohol: eigener Tatbestand nach § 24a Abs. 2a StVG.
Wie das Gesetzgebungsverfahren aussieht
Die Meldung des Bundestages vom 22. Juni 2026 nennt die Drucksache 21/6558 und den Titel des Entwurfs zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes. Der Entwurf soll im vereinfachten Verfahren an den Verkehrsausschuss überwiesen werden. Ein Ausschuss berät den Text, bevor er im Plenum beschlossen wird. Ob und wann das geschieht, ist an der Drucksache und im DIP abzulesen.
Was es für dich bedeutet
Für dich ändert sich durch den Entwurf vorerst nichts im Alltag. Die Regeln für das Fahren nach Cannabiskonsum bleiben bestehen. Wer nach dem Konsum fährt, riskiert eine Ordnungswidrigkeit, und der Führerschein kann betroffen sein. Mehr dazu erklärt der Beitrag zum automatischen Entzug der Fahrerlaubnis.
Prävention und Verantwortung
Wer Cannabis konsumiert, sollte nicht ans Steuer. Die Wirkung betrifft Reaktion und Konzentration. Eine Statistik ersetzt keine Aufklärung. Eltern und junge Menschen sollten wissen, dass eine Fahrt nach dem Konsum Folgen für die Fahrerlaubnis haben kann. Den Ablauf erklärt der Beitrag zur MPU bei Cannabis.
Wo der Stand nachzulesen ist
Der aktuelle Verfahrensstand steht im Dokumentations- und Informationssystem des Bundestags, dort findest du den Vorgang zur Drucksache 21/6558. Die Meldung vom 22. Juni 2026 ist eine Momentaufnahme. Weitere Stationen wie Ausschussberatung, Lesungen und Beschluss stehen im Vorgang selbst.
Statistik und Strafrecht sind getrennt
Die Erfassung in der Statistik hat andere Zwecke als ein Strafverfahren. Wer in der Statistik vorkommt, ist damit nicht automatisch verurteilt. Für dich als Autofahrerin oder Autofahrer zählt im Ernstfall das Verfahren nach dem Straßenverkehrsrecht sowie die Frage, ob ein Verstoß vorliegt.
Was der Entwurf im Alltag bedeuten würde
Wenn der Entwurf beschlossen wird, läge künftig mehr Datenmaterial zu THC bei Unfällen vor. Das hilft Behörden und Forschung, Entwicklungen zu beobachten. Für dich als Verkehrsteilnehmer ändert sich dadurch zunächst nichts an Grenzwert oder Verhalten. Entscheidend bleibt, wie du konsumierst und ob du fährst.
Was Eltern und Fahrschulen tun können
Junge Fahrerinnen und Fahrer brauchen klare Regeln, bevor sie das erste Mal selbst am Steuer sitzen. Gespräche über Konsum, Mischkonsum und Mitfahrgelegenheiten wirken oft besser als Verbote allein. Die Themenseite Prävention und Jugendschutz bietet dafür Grundlagen. Fahrschulen können den Unterricht um dieses Thema ergänzen.
Was du jetzt tun kannst
- Lies den Vorgang im Dokumentations- und Informationssystem des Bundestags.
- Informiere dich über die Grenzwerte, bevor du fährst, und lass im Zweifel das Auto stehen.
- Sprich bei Fragen zur Fahrerlaubnis mit der zuständigen Behörde oder einer Beratungsstelle.
Häufige Fragen
Wird THC bei Unfällen künftig statistisch erfasst?
Nach der Meldung des Bundestages soll der Entwurf 21/6558 die Erfassung der THC-Konzentration im Blutserum bei Unfällen ermöglichen. Ob er inzwischen beschlossen ist, zeigt das Dokumentations- und Informationssystem des Bundestags mit Datum und Stand.
Ändert der Entwurf die THC-Grenze für Autofahrende?
Nein. Der Entwurf betrifft die Statistik, nicht die Grenzwerte. Der Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum steht weiterhin in § 24a Abs. 1a StVG. Für Autofahrende gelten damit unverändert die Regeln des Straßenverkehrsgesetzes.